Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Herr Schonscheck erläutert die Vorlage – Satzung der Kommunalservice Landkreis Börde AöR über die Abfallentsorgung – (AES).
Mit der Gründung der KsB AöR wurden die Aufgaben des vorherigen Eigenbetriebes Abfallentsorgung und auch die Satzungshoheit an die KSB übertragen.
Beschließendes Gremieum über Satzungen ist der Verwaltungsrat der AöR. Der Kreistag des Landkreises Börde hat ein Weisungsrecht. Der Beschluss von Satzungen ist diesem deshalb anzuzeigen. Die vorliegende Vorlage wurde im Verwaltungsrat der KsB AöR einstimmig beschlossen.
Herr Nörthen stellt eine Anfrage zum Mehrbedarf an Eigenanlieferungen durch Aussetzen der Brennordnung. Es sollten mehr Anlieferungsstellen geschaffen werden.
Herr Schonscheck beantwortet die Frage dahingehend, dass die Möglichkeit besteht, Sammelplätze einzurichten in Abstimmung mit den Gemeinden. Außerdem besteht die Möglichkeit für Kleinabnehmer bzw. Kleingärtner, Container zu bestellen.
Es gibt keine weiteren Anfragen zu der Vorlage. Diese wird zur Kenntnis genommen.
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