Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 2018/80/0531-1  

 
 
Betreff: Satzung der Kommunalservice Landkreis Börde AöR über die Abfallentsorgung (Abfallentsorgungssatzung - AES)
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Einreicher:Schonscheck FDL WirtschaftBezüglich:
2018/80/0531
Federführend:FD Wirtschaft Bearbeiter/-in: Wuttke, Manja
Beratungsfolge:
Umwelt- und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
10.04.2018 
ordentliche Sitzung des Umwelt- und Wirtschaftsausschusses    
Kreisausschuss Vorberatung
02.05.2018 
38. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses ungeändert beschlossen  (2018/80/0531-1)
6. WP Kreistag Landkreis Börde Informationspflicht
09.05.2018 
18. ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde zur Kenntnis genommen  (2018/80/0531-1)
Anlagen:
Entwurf Abfallentsorgungssatzung der KsB AöR
Beschluss 2017-KsB-024 des Verwaltungsrates
Abfallverzeichnis

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag nimmt die als Anlage 1 beigefügte Satzung der Kommunalservice Landkreis Börde AöR über die Abfallentsorgung (Abfallentsorgungssatzung – AES) zur Kenntnis.

 


Sachdarstellung, Begründung:

Der Kreistag des Landkreises Börde hat am 02.12.2015 die "Satzung des Landkreises Börde über die Abfallentsorgung" - Abfallentsorgungssatzung (Beschl-Nr.: 2015/Abf/0226) sowie die "Satzung des Landkreises Börde über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung" - Abfallgebührensatzung (Beschl. Nr.: 2015/Abf/0228) beschlossen.

 

Die Grundlage für die Abfallgebührensatzung bildete die Kalkulation der Abfallgebühren für den Zeitraum vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2018.

 

Mit der Gründung der Kommunalservice Landkreis Börde AöR wurden auf der Grundlage der Unternehmenssatzung vom 24.08.2016 die Aufgaben als öffentlich-rechtlicher Entsor-gungsträger gemäß § 3 AbfG LSA im Gebiet des Landkreises Börde auf die KsB AöR über-tragen.

 

Somit regelt die KsB AöR die Abfallentsorgung im Landkreis Börde durch Erlass entspre-chender Satzungen.

 

In der Unternehmenssatzung der KsB AöR vom 24.08.2016 in der Fassung der Zweiten Än-derungssatzung vom 16.08.2017 wurde im § 14 "Übergangsregelungen" u. a. festgeschrie-ben, dass die o. g. Abfallentsorgungssatzung und die Abfallgebührensatzung mit der Maß-gabe, dass an die Stelle des Landkreises Börde die KsB AöR tritt, solange gilt, bis die KsB AöR im Rahmen ihrer Befugnisse eigene Satzungen in der Angelegenheit der Abfallentsor-gung erlässt.

 

In der Sitzung des Verwaltungsrates vom 01.06.2017 wurde über folgende Vorgehensweise entschieden:

 

a)Erarbeitung und Erlass einer neuen Satzung der KsB AöR über die Abfallentsorgung ab dem 01.01.2018;

 

b)Erarbeitung und Erlass einer neuen Satzung der KsB AöR über die Erhebung von Abfallgebühren ab dem 01.01.2019.

 

Mit der neuen Abfallentsorgungssatzung wurden die neuen Bedingungen hinsichtlich der Organisation und Durchführung der Aufgaben der öffentlichen Abfallentsorgung im Landkreis Börde satzungsrechtlich umgesetzt. Dabei ist die Übertragung der Aufgaben als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger vom Landkreis Börde auf die KsB AöR zum Ansatz ge-kommen.

 

Der Entwurf der Abfallentsorgungssatzung wurde in der Sitzung des Verwaltungsrates der KsB AöR am 21.11.2017 vorberaten. Es wurde beschlossen,  den endgültigen Entwurf, d.h. mit den in der Verwaltungsratssitzung am 21.11.2017 vorgenommenen Ergänzungen, dem Kreistag zur Entscheidung vorzulegen.

 

Gemäß § 5 Abs. 3 Satz 4 des Anstaltsgesetzes in Verbindung mit § 7 Abs. 4 der Unter-nehmenssatzung der KsB AöR unterliegt der Verwaltungsrat bei Entscheidungen hin-sichtlich des Erlasses von Satzungen den Weisungen des Kreistages.

 

Somit sollte der Entwurf der Abfallentsorgungssatzung dem Kreistag in seiner Sitzung am 14.02.2018 vorgelegt werden, damit dieser von seinem Weisungsrecht Gebrauch machen kann.

 

Auf Grund von Hinweisen in der Sitzung des Kreisausschusses am 07.02.2018, dass eine Weisung des Kreistages nicht zwingend erforderlich ist, sondern lediglich bei Bedarf erteilt werden kann, wurde die Beschlussvorlage von der Tagesordnung genommen.

 

Zukünftig werden vom Verwaltungsrat der KsB AöR beschlossene Satzungen dem Kreistag als Informationsvorlage zur Kenntnis gegeben, damit dieser gegebenenfalls von seinem Weisungsrecht Gebrauch machen kann.

 


Anlagen:

 

Anlage 1: Entwurf der Satzung der Kommunalservice Landkreis Börde AöR über die

    Abfallentsorgung (Abfallentsorgungssatzung – AES)

 

Anlage 2: Beschluss 2017/KsB/024 des Verwaltungsrates der KsB AöR vom 21.11.2017

 

Anlage 3: Abfallverzeichnis

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Entwurf Abfallentsorgungssatzung der KsB AöR (81 KB)    
Anlage 2 2 Beschluss 2017-KsB-024 des Verwaltungsrates (19 KB)    
Anlage 3 3 Abfallverzeichnis (1140 KB)    
Stammbaum:
2018/80/0531   Weisung an den Verwaltungsrat der Kommunalservice Landkreis Börde Anstalt des öffentlichen Rechts zur Beschlussfassung über die Satzung der Kommunalservice Landkreis Börde AöR über die Abfallentsorgung (Abfallentsorgungssatzung - AES)   FD Wirtschaft   Beschlussvorlage
2018/80/0531-1   Satzung der Kommunalservice Landkreis Börde AöR über die Abfallentsorgung (Abfallentsorgungssatzung - AES)   FD Wirtschaft   Informationsvorlage