Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Abschluss einer Zweckvereinbarung zur Geschäftsbesorgung zwischen dem Landkreis Börde und den Gemeinden der Arbeitsgemeinschaft ARGE-Breitband  

 
 
15. ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde
TOP: Ö 6.10 Beschluss:2017/63/0438-1
Gremium: 6. WP Kreistag Landkreis Börde Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mi, 16.08.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:42
Raum: - Sitzungsräume -
Ort: Landkreis Börde, Verwaltungsgebäude, Gerikestraße 104, 39340 Haldensleben
2017/63/0438-1 Abschluss einer Zweckvereinbarung zur Geschäftsbesorgung zwischen dem Landkreis Börde und den Gemeinden der Arbeitsgemeinschaft ARGE-Breitband
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Naumann FDLin Kreisplanung
Prost Fachbereichsleiterin 1
Bezüglich:
2017/63/0438
Federführend:FD Kreisplanung Bearbeiter/-in: Niemann, Heidemarie

Holger Haupt (Beauftragter für Breitbandmanagement im Fachdienst Kreisplanung) berichtete, dass die Erarbeitung der Zweckvereinbarung im August 2016 begonnen wurde und über das Jahr mehrfach überarbeitet wurde. Diese wurde durch die GGSC Graßner, Groth, Siederer & Coll., Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB in Berlin erarbeitet. Sie wurde von dem Juristen des Landkreises und für die Gemeinden von den Juristen Dietrich und Fricke begleitet. Herr Haupt erklärte, dass Hinweise aus den vergangenen Sitzungen mit eingearbeitet wurden. Weiterhin stellte er fest, dass einige dieser Hinweise redaktioneller Art waren.

 

Franz-Ullrich Keindorff (FDP) verließ um 17:09 Uhr die Sitzung.

Somit waren 40 Kreistagsmitglieder plus Landrat anwesend.

 

Andere Hinweise betrafen die Begrifflichkeiten Geschäftsbesorgung und der Aufgabenerfüllung. Er erklärte, dass der Schadensersatz in der Zweckvereinbarung im § 8 eindeutig geregelt ist. Auch andere Gemeinden können dieser Zweckvereinbarung beitreten und können sich somit durch den Landkreis beraten und begleiten lassen. Die vorliegende Zweckvereinbarung umfasst zwei wesentliche Felder, auf der einen Seite die Beratung und auf der anderen Seite die Geschäftsbesorgung.

Herr Haupt führte fort, dass zum Thema „Herbeiführen“ eine Protokollerklärung nachträglich angefertigt werden soll. In Absprache mit den Rechtsanwälten und Herrn Hüttemann werden die Hinweise rechtlich geprüft und gegebenenfalls ein Nachtrag zur Zweckvereinbarung erstellt.

 

Herr Buchwald verließ um 17:12 Uhr die Sitzung.

Somit waren 39 Kreistagsmitglieder plus Landrat anwesend.

 

Herr Haupt betonte jedoch, dass dadurch die bestehende Zweckvereinigung nicht gefährdet werden soll, da bereits sieben Gemeinden mit Gemeinderatsbeschlüssen dieser zugestimmt haben. Deshalb wird eine mögliche Zusatzvereinbarung nach der rechtlichen Prüfung favorisiert.

 

Herr Zahn erklärte, dass die Zweckvereinbarung für ihn fachlich nicht korrekt scheint und viele Formulierungen für ihn eine Auslegungssache sind. Er betonte seine Zweifel aufgrund dieser zwiegespaltenen Situation. Für ihn stellt sich die große Frage, ob auch die Bürgermeister und die Kommunen dieser Sache zustimmen.

 

Herr Buchwald kam um 17:15 Uhr zur Sitzung hinzu.

Somit waren 40 Kreistagsmitglieder plus Landrat anwesend.

 

Herr Walker informierte, dass es zwischen dem Kreisausschuss am 10.08.2017 und dieser Kreistagssitzung Abstimmungen gegeben hat. Alle Hinweise redaktioneller Art können durch eine Protokollerklärung konkretisiert werden. Es wurde besprochen, dass begleitend zu dieser Beschlussfassung alle fachlichen und rechtlichen Punkte geprüft werden. Damit soll eine Zeitverzögerung verhindert werden.

 

Dr.Rüdiger Pfeiffer (SPD) lobte die Gründung einer Koordinierungsstelle, merkte jedoch an, dass die Finanzierung des Breitbandprojektes noch nicht zur Sprache kam. Fördermittel des Bundes und auch des Landes sollen verwendet werden und damit tragen die Städten und Gemeinden die Hauptlast, so Herr Dr. Pfeiffer. Er erklärte, dass bei der Investitionssumme der Eigenanteil über 20 bis 40 Jahre finanziert werden muss. Er sprach die hohe Kreditaufnahme an, die auf die Gemeinden zukommen würde und bezog sich auf eine Summe von vier bis fünf Millionen EUR allein für die Gemeinde Niedere Börde. Als Beispiel führte Herr Dr. Pfeiffer den Vorfall im Landkreis Stendal an, bei dem durch einen fremden Investor die Kommunen auf ihren getätigten Investitionen und Kreditierungen sitzen geblieben sind. Außerdem wies er auf die rechtlichen Folgen hin, welche sich seit dem 29.07.2017 geändert hatten. Durch die Lüge der Telekom haben sich die Voraussetzungen für das Breitbandprojekt gravierend geändert. Herr Dr. Pfeiffer betonte, dass mit Zustimmung des Kreistages zu dieser Zweckgemeinschaft sich seiner Meinung die Kommunen des Landkreises in Millionenhöhe und auf Jahrzehnte verschulden werden. Er stellt deshalb den Antrag, diese Beschlussvorlage an den Umwelt- und Wirtschaftsausschuss zurückzuweisen.

 

Herr Geisthardt merkte an, dass es eine eindeutige Anweisung der Kommunalaufsicht gab, dass Gemeinden die dieser Zweckvereinbarung zustimmen, bezüglich ihrer Haushalte keine Einsprüche zu erwarten haben, auch wenn sie sich in ihrer Konsolidierung befinden. Er vermutete, dass durch eine Verschiebung dieser Abstimmung der zeitliche Rahmen überdehnt werden würde. Er berichtete, dass sich die Telekom auch bei ihm mit ihrem Projekt vorstellte, welches aus seiner Sicht jedoch nicht rentabel für die Bevölkerung wäre.

 

Herr Hüttemann betonte, dass bereits acht Gemeinden dem Vertrag zustimmten und jede Änderung würde bedeuten, dass das gesamte Abstimmungsverfahren wiederholt werden müsste. Dies scheint ihm sehr umständlich und unwirksam. Er sprach sich dafür aus, dass der Kreistag der Vorlage einschließlich der Beauftragung der Verwaltung die offenen Fragen zu prüfen, zustimmt. Er betonte ebenfalls, dass dieses Projekt einem zeitlichen Wandel unterliegt und es auch angepasst werden müsste, wenn dies nötig werden würde.

 

Frau Blenkle bat darum, dass bei solch entscheidenden Beschlussvorlagen die Kreistagsmitglieder nicht durch bestimmte Formulierungen unter Druck gesetzt werden. Ihrer Meinung nach sollten solche Entscheidungen nicht in einer Sitzung gefällt werden, da sie von diesem Beschluss nicht überzeugt ist und nicht bereit ist, eine Entscheidung zu fällen. Weiterhin erkundigte sie sich nach den Juristen der Verwaltung des Landkreises sowie nach den Kosten der Rechtsanwaltskanzlei in Berlin.

 

Die Beantwortung der Frage erfolgt schriftlich.

 

Torsten Schubert (CDU) stellte sich die Frage, wie Bürger von Beschlüssen überzeugt werden sollen, wenn nur noch über Paragraphen und Formulierungen diskutiert wird. Er wies daraufhin, dass sie sich in Sitzungen zu den Themen Meinungen bilden sollten und versuchen mit dieser Meinung richtig zu liegen. Außerdem gibt es beim Landkreis Juristen, die ihre rechtliche Stellungnahme geben. Auf diese sollte sich verlassen werden. Er erklärte, dass die Bevölkerung Sachargumente verlangt und keine Paragraphen.

 

Herr Geisthardt ließ zunächst über den Antrag von Herrn Dr. Pfeiffer zur Zurückverweisung der Vorlage an den Umwelt- und Wirtschaftsausschuss abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:vier

Ablehnung:siebenundzwanzig

Enthaltung:zehn

 

Somit wurde der Antrag von Herrn Dr. Pfeiffer abgelehnt.

 

Frau Blenkle und Werner Müller (SPD) verließen um 17:30 Uhr die Sitzung.

Somit waren 38 Kreistagsmitglieder plus Landrat anwesend.

 

Anschließend ließ der Kreistagsvorsitzende über die Beschlussvorlage einschließlich der Ergänzung, dass die Verwaltung beauftragt wird, die offenen Fragen zu prüfen und gegebenenfalls notwendige Schritte einzuleiten, abstimmen.


Beschluss:

 

Der Kreistag beschloss den Abschluss einer Zweckvereinbarung zur Geschäftsbesorgung zwischen dem Landkreis Börde und den Gemeinden der Arbeitsgemeinschaft ARGE-Breitband.

 

Die Verwaltung wurde beauftragt die offenen Fragen rechtlich zu würdigen.


Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:siebenundzwanzig

Ablehnung:eine

Enthaltung:elf

 

Die Vorlage wurde zum Beschluss Nr. 2017/63/0438-1 erhoben.