Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 2017/63/0438-1  

 
 
Betreff: Abschluss einer Zweckvereinbarung zur Geschäftsbesorgung zwischen dem Landkreis Börde und den Gemeinden der Arbeitsgemeinschaft ARGE-Breitband
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Naumann FDLin Kreisplanung
Prost Fachbereichsleiterin 1
Bezüglich:
2017/63/0438
Federführend:FD Kreisplanung Bearbeiter/-in: Niemann, Heidemarie
Beratungsfolge:
Umwelt- und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
09.08.2017 
ordentliche Sitzung des Umwelt- und Wirtschaftsausschusses    
Kreisausschuss Vorberatung
10.08.2017 
31. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses zur Kenntnis genommen  (2017/63/0438-1)
6. WP Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
16.08.2017 
15. ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde geändert beschlossen  (2017/63/0438-1)
Anlagen:
Zweckvereinbarung LK Börde - Gemeinden ARGE Breitband

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt den Abschluss einer Zweckvereinbarung zur Geschäftsbesorgung zwischen dem Landkreis Börde und den Gemeinden der Arbeitsgemeinschaft ARGE-Breitband.

 


Sachdarstellung, Begründung:

Im Zuge der Breitbandertüchtigung und der Umsetzung des Betreibermodells in derzeit 8 Städten, Einheits- und Verbandsgemeinden im Landkreis Börde sind administrative Tätigkeiten durch die jeweiligen Gemeinden als „passiver Netzeigentümer“ wahrzunehmen.

Der Landkreis Börde muss darüber hinaus eigene Belange im gesamten Gebiet des Landkreises, in allen Gemeindegebieten selbst sicherstellen. Zu diesen Aufgaben gehören neben der Schulverwaltung weitere Aufgaben der Gefahrenabwehr, der medizinischen Absicherung, der allgemeinen Verwaltungstätigkeit und diverse andere Aufgaben der Daseinsvorsorge.

Alle vorgenannten Aufgaben sind zunehmend über Vernetzungen, die über ein Hochleistungsbreitbandnetz gesteuert werden, wahrzunehmen.

Im Zuge der Aufgabenteilung werden die ARGE-Gemeinden die erforderlichen Netzelemente auch für die Belange des Landkreises aufbauen und vorhalten. In den anderen Gebieten ist der Landkreis für die Sicherstellung der eigenen Daseinsvorsorge selbst zuständig.

Die Steuerung und Administrierung der „passiven kommunalen Netze“ kann aus Gründen der Vereinfachung und Kosteneinsparung zentral erfolgen. Hierzu wird der Abschluss einer Zweckvereinbarung nach § 3 GKG-LSA (die kommunale Eigenständigkeit bleibt gewahrt) vorgeschlagen. Innerhalb dieser Aufgabenwahrnehmung findet eine Geschäftsbesorgung für die Bereiche:

-          Technische Anlagen,

-          Steuerung der Ver- und Anpachtung,

-          Finanzüberwachung,

darüber hinaus:

-          steuerrechtliche Unterstützung,

-          juristische Unterstützung

sowie Beratung bei der:

-          strategischen Ausrichtung,

-          Kommunikation auf kommunaler und darüber hinausgehenden Ebenen und

-          Zusammenarbeit mit Externen

statt.

Die Zweckvereinbarung wird einzeln zwischen jeder Einheits- / Verbandsgemeinde und dem Landkreis Börde geschlossen.

 

Die Anlage enthält den Vorschlag einer Zweckvereinbarung, im Entwurf erstellt durch GGSC Graßner, Groth, Siederer & Coll., Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Berlin.

 

 


Anlagen:

Zweckvereinbarung LK Börde – Gemeinden ARGE Breitband

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Zweckvereinbarung LK Börde - Gemeinden ARGE Breitband (218 KB)    
Stammbaum:
2017/63/0438   Abschluss einer Zweckvereinbarung zur Geschäftsbesorgung zwischen dem Landkreis Börde und den Gemeinden der Arbeitsgemeinschaft ARGE-Breitband   FD Kreisplanung   Beschlussvorlage
2017/63/0438-1   Abschluss einer Zweckvereinbarung zur Geschäftsbesorgung zwischen dem Landkreis Börde und den Gemeinden der Arbeitsgemeinschaft ARGE-Breitband   FD Kreisplanung   Beschlussvorlage