Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Herr Haupt erläutert die Vorlage.
Es soll eine Zweckvereinbarung erarbeitet werden. Alle beteiligten Städte und Gemeinden haben dem zugestimmt. Die Zweckvereinbarung wird einzeln zwischen jeder Einheits-/ Verbandsgemeinde und dem Landkreis Börde geschlossen.
Der Landkreis muss eigene Belange im gesamten Gebiet des Landkreises selbst sicherstellen. Diese sind zunehmend über Vernetzungen, die über ein Hochleistungsbreitbandnetz gesteuert werden, wahrzunehmen. Im Zuge der Aufgabenteilung werden die ARGE-Gemeinden die erforderlichen Netzelemente auch für die Belange des Landkreises aufbauen und vorhalten. Die Steuerung und Administrierung der passiven kommunalen Netze kann aus Gründen der Vereinfachung und Kosteneinsparung zentral erfolgen. Hierzu wird der Abschluss der Zweckvereinbarung vorgeschlagen.
Auf Anfrage von Herrn Webel nach den zeitlichen Abläufen erläutert Herr Haupt, dass das Verhandlungsverfahren im Jahr 2017 abgeschlossen sein wird. Danach kann der Ausbau beginnen.
Darüber wird abgestimmt und wird einstimmig an den Kreisausschuss weiter empfohlen.
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