Die Wahlkommission beschloss, das
Wahlgebiet (Landkreis Bördekreis und Landkreis Ohrkreis) in 7 Wahlbereiche
einzuteilen.
Bei 7 Wahlbereichen kann jede Partei
oder Wählergruppe 11 Kandidaten in jedem Wahlbereich gemäß § 21 Abs. 4 Satz 3
Kommunalwahlgesetz Land Sachsen-Anhalt vorschlagen.
Die Wahlbereiche sind wie folgt
aufgeteilt:
Wahlbereich Verwaltungsgemeinschaften
/ Einheitsgemeinden
WB I Flechtingen
und Oebisfelde/Calvörde
WB II Haldensleben
und Niedere Börde
WB III Elbe-Heide
und Wolmirstedt
WB IV Hohe
Börde und Barleben
WB V Obere
Aller und Westliche Börde
WB VI Oschersleben
/ Bode
WB VII Börde
Wanzleben und Sülzetal