Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - BKT/303/2006  

 
 
Betreff: Einteilung der Wahlbereiche zur Landrats- und Kreistagswahl am 22. April 2007
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Kaufhold
Bredthauer
Federführend:Büro Kreistag/Wahlen Beteiligt:Dezernat I
Bearbeiter/-in: Kaufhold, Ingetraut   
Beratungsfolge:
4. WP Wahlkommission LK Ohrekreis Entscheidung
18.10.2006 
1. ordentliche Sitzung der Wahlkommission ungeändert beschlossen  (BKT/212/2006)

Die Wahlkommission beschließt, das Wahlgebiet (Landkreis Bördekreis und Landkreis Ohrkreis) in Wahlbereiche einzuteilen

 

Die Wahlkommission beschließt, das Wahlgebiet (Landkreis Bördekreis und Landkreis Ohrkreis) in 7 Wahlbereiche einzuteilen.

Sachdarstellung, Begründung:

Sachdarstellung, Begründung:

 

I.

 

Im Gesetz zur Kreisgebietsneuregelung (LKGebNRG) vom 11. November 2005 wurde die Neuregelung der Landkreise beschlossen. Gemäß § 1 LKGebNRG werden die Landkreise Bördekreis und Ohrekreis aufgelöst und ein neuer Landkreis gebildet.

Nach § 21 LKGebNRG sind ein neuer Landrat und ein neuer Kreistag zu wählen.

Der Termin zur Kreistagswahl wurde durch die Landesregierung auf den 22. April 2007 festgelegt und im Ministerialblatt für das Land Sachsen-Anhalt Nr. 29 durch Bek. des MI vom 21.06.2006 – 31.3-10074 öffentlich bekanntgemacht.

 

 

II.

 

Gemäß § 25 Abs. 2 der Landkreisordnung für das Land Sachsen-Anhalt (LKO LSA) beträgt die Zahl der ehrenamtlichen Mitglieder des Kreistages

in Landkreisen mit mehr als 150 000 Einwohnern                             54.

 

Im Landkreis Ohrekreis beträgt die letzte amtliche Zahl der Einwohner per 31.12.2005                                                                                                      114.667 Einwohner.

Im Landkreis Bördekreis beträgt diese                         75.413 Einwohner.

Insgesamt                                                                   190.080 Einwohner.

 

 

III.

 

Für Wahlen in neue, zum Wahltag noch nicht bestehende Gebietsstrukturen, ist das “Wahlgebiet” das Gebiet der neu zu bildenden Kommune, gemäß §§ 58 und 60 Kommunalwahlgesetz Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA).

 

Gemäß § 7 Abs. 2 KWG LSA wird das Wahlgebiet in Wahlbereiche eingeteilt.

-          Die Wahlbereiche sollen annähernd die gleiche Größe haben.

-          Die Einwohnerzahl eines jeden Wahlbereiches soll von der durchschnittlichen Einwohnerzahl aller Wahlbereiche nicht um mehr als 25 v. H. nach oben oder unten abweichen.

-          Bei der Abgrenzung der Wahlbereiche sollen die örtlichen Verhältnisse und für die Wahlen zu den Kreistagen möglichst die Grenzen von Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften berücksichtigt werden.

 

Die Anzahl und Abgrenzung der Wahlbereiche wird durch die “jeweilige Vertretung” beschlossen, sobald der Wahltag feststeht.

 

Gemäß § 62 KWG LSA obliegen die Befugnisse der Vertretung einer neu zu bildenden Kommune bei der Vorbereitung und Durchführung der Wahl der Wahlkommission.

 

 

IV.

 

Grundlage für die Berechnung und Einteilung der Wahlbereiche ist die letzte amtliche Einwohnerzahl (31.12.2005).

 

Sie beträgt:

 

Ohrekreis

Bördekreis

Verwaltungsgemein-schaften

Einwohner per 31.12.2005

Verwaltungsgemein-schaften

Einwohner per 31.12.2005

 

 

 

 

Elbe-Heide

16.115

Börde Wanzleben

16.104

Flechtingen

17.416

Obere Aller

15.919

Hohe Börde

18.947

Oschersleben / Bode

22.548

Oebisfelde/Calvörde

13.765

Westliche Börde

10.993

Wolmirstedt

11.575

 

 

 

 

 

 

Einheitsgemeinden

 

Einheitsgemeinden

 

 

 

 

 

Barleben

9.222

Sülzetal

9.849

Haldensleben

19.886

 

 

Niedere Börde

7.741

 

 

 

 

 

 

Gesamt

114.667

 

75.413

neuer Kreis gesamt

190.080

 

 

 

 

Gemäß der oben angegebenen Bedingungen des § 7 KWG LSA würde die Einteilung in

 

7 Wahlbereiche (WB) wie folgt aussehen:

 

im Durchschnitt (Ø) = 27.154 Einwohner (EW)

 

Nach § 21 Abs. 4 Satz 3 KWG LSA wird die Zahl der zu wählenden Vertreter durch die Zahl der Wahlbereiche geteilt und die sich daraus ergebende Zahl wird um drei erhöht; Bruchteile einer Zahl werden aufgerundet.

 

54 : 7 = 7,71 (Bruchteile aufrunden) + 3 = 11 Kandidaten je Partei, Wählergruppe je Wahlbereich

 

Wahlbereich

 

Verwaltungsgemein-schaften / Einheitsgemeinden

Einwohner

gesamt je Wahlbereich

% Abweichung (§ 7 KWG LSA)

WB I

Flechtingen

17.416

 

 

 

Oebisfelde/Calvörde

13.765

31.181

+ 14,83

 

 

 

 

 

WB II

Haldensleben

19.886

 

 

 

Niedere Börde

7.741

27.627

+ 1,74

 

 

 

 

 

WB III

Elbe-Heide

16.115

 

 

 

Wolmirstedt

11.575

27.690

+ 1,97

 

 

 

 

 

WB IV

Hohe Börde

18.947

 

 

 

Barleben

9.222

28.169

+ 3,74

 

 

 

 

 

WB V

Obere Aller

15.919

 

 

 

Westliche Börde

10.993

26.912

./. 0,89

 

 

 

 

 

WB VI

Oschersleben / Bode

22.548

22.548

./. 16,96

 

 

 

 

 

WB VII

Börde Wanzleben

16.104

 

 

 

Sülzetal

9.849

25.953

./. 4,42

 

Diese Variante erfüllt die Bedingungen, die im Punkt III. aufgeführt sind.

 

 

2. Variante

 

(altkreisübergreifend)  = 4 WB                   47.520 EW im Ø

 

54 : 4 = 13,5 (Bruchteile aufrunden) + 3 = 17 Kandidaten je Partei, Wählergruppe je Wahlbereich

 

Wahlbereich

 

Verwaltungsgemein-schaften / Einheitsgemeinden

Einwohner

Gesamt je Wahlbereich

% Abweichung (§ 7 KWG LSA)

WB I

Oebisfelde/Calvörde

13.765

 

 

 

Flechtingen

17.416

51.067

+ 7,46

 

Haldensleben

19.886

 

 

 

 

 

 

 

WB II

Elbe-Heide

16.115

 

 

 

Wolmirstedt

11.575

44.653

./. 6,03

 

Niedere Börde

7.741

 

 

 

Barleben

9.222

 

 

 

 

 

 

 

WB III

Obere Aller

15.919

 

 

 

Westliche Börde

10.993

49.460

+ 4,08

 

Oschersleben / Bode

22.548

 

 

 

 

 

 

 

WB IV

Hohe Börde

18.947

 

 

 

Börde Wanzleben

16.104

44.900

./. 5,51

 

Sülzetal

9.849

 

 

 

Auch diese Variante erfüllt die Bedingungen, die im Punkt III. aufgeführt sind, jedoch vor dem Hintergrund recht großer und unübersichtlicher Wahlbereiche favorisieren die Verwaltungen die Einteilung in 7 Wahlbereiche mit 11 Kandidaten je Partei und Wählergruppe für jeden Wahlbereich.

 

 

Anlagen:

Anlagen:

 

1.      Karten des Wahlgebietes

2.      Gesetzeswortlaut: Kommunalwahlgesetz Land Sachsen-Anhalt § 7, § 21, § 62