Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Die Wahlkommission beschließt, das
Wahlgebiet (Landkreis Bördekreis und Landkreis Ohrkreis) in 7 Wahlbereiche
einzuteilen. Sachdarstellung, Begründung: I. Im Gesetz zur Kreisgebietsneuregelung
(LKGebNRG) vom 11. November 2005 wurde die Neuregelung der Landkreise
beschlossen. Gemäß § 1 LKGebNRG werden die Landkreise Bördekreis und Ohrekreis
aufgelöst und ein neuer Landkreis gebildet. Nach § 21 LKGebNRG sind ein neuer
Landrat und ein neuer Kreistag zu wählen. Der Termin zur Kreistagswahl wurde
durch die Landesregierung auf den 22. April 2007 festgelegt und im
Ministerialblatt für das Land Sachsen-Anhalt Nr. 29 durch Bek. des MI vom
21.06.2006 – 31.3-10074 öffentlich bekanntgemacht. II. Gemäß § 25 Abs. 2 der Landkreisordnung
für das Land Sachsen-Anhalt (LKO LSA) beträgt die Zahl der ehrenamtlichen
Mitglieder des Kreistages in Landkreisen mit mehr als 150 000
Einwohnern 54. Im Landkreis Ohrekreis beträgt die
letzte amtliche Zahl der Einwohner per 31.12.2005 114.667
Einwohner. Im Landkreis Bördekreis beträgt diese 75.413 Einwohner. Insgesamt 190.080
Einwohner. III. Für Wahlen
in neue, zum Wahltag noch nicht bestehende Gebietsstrukturen, ist das
“Wahlgebiet” das Gebiet der neu zu bildenden Kommune, gemäß §§ 58 und 60
Kommunalwahlgesetz Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA). Gemäß § 7
Abs. 2 KWG LSA wird das Wahlgebiet in Wahlbereiche eingeteilt. -
Die
Wahlbereiche sollen annähernd die gleiche Größe haben. -
Die
Einwohnerzahl eines jeden Wahlbereiches soll von der durchschnittlichen
Einwohnerzahl aller Wahlbereiche nicht um mehr als 25 v. H. nach oben oder
unten abweichen. -
Bei
der Abgrenzung der Wahlbereiche sollen die örtlichen Verhältnisse und für die
Wahlen zu den Kreistagen möglichst die Grenzen von Gemeinden und
Verwaltungsgemeinschaften berücksichtigt werden. Die Anzahl
und Abgrenzung der Wahlbereiche wird durch die “jeweilige Vertretung”
beschlossen, sobald der Wahltag feststeht. Gemäß § 62
KWG LSA obliegen die Befugnisse der Vertretung einer neu zu bildenden Kommune
bei der Vorbereitung und Durchführung der Wahl der Wahlkommission. IV. Grundlage
für die Berechnung und Einteilung der Wahlbereiche ist die letzte amtliche
Einwohnerzahl (31.12.2005). Sie
beträgt:
Gemäß der
oben angegebenen Bedingungen des § 7 KWG LSA würde die Einteilung in 7
Wahlbereiche (WB) wie folgt aussehen: im
Durchschnitt (Ø) = 27.154 Einwohner (EW) Nach § 21
Abs. 4 Satz 3 KWG LSA wird die Zahl der zu wählenden Vertreter durch die Zahl
der Wahlbereiche geteilt und die sich daraus ergebende Zahl wird um drei
erhöht; Bruchteile einer Zahl werden aufgerundet. 54 : 7 =
7,71 (Bruchteile aufrunden) + 3 = 11 Kandidaten je Partei, Wählergruppe
je Wahlbereich
Diese
Variante erfüllt die Bedingungen, die im Punkt III. aufgeführt sind. 2.
Variante (altkreisübergreifend) = 4 WB 47.520
EW im Ø 54 : 4 =
13,5 (Bruchteile aufrunden) + 3 = 17 Kandidaten je Partei, Wählergruppe
je Wahlbereich
Auch diese
Variante erfüllt die Bedingungen, die im Punkt III. aufgeführt sind, jedoch vor
dem Hintergrund recht großer und unübersichtlicher Wahlbereiche favorisieren
die Verwaltungen die Einteilung in 7 Wahlbereiche mit 11 Kandidaten je Partei
und Wählergruppe für jeden Wahlbereich. Anlagen: 1.
Karten des Wahlgebietes 2.
Gesetzeswortlaut: Kommunalwahlgesetz Land Sachsen-Anhalt
§ 7, § 21, § 62 |
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