Der
Kreistag fasst im schriftlichen Verfahren gemäß § 41 Abs.2 Sätze 2 und 3 der
Landkreisordnung für das Land Sachsen-Anhalt folgenden Beschluss zur Änderung
des Beschlusses vom 01.03.2006 (Beschluss-Nr.DII/169/2006):
In §
7 (Inkrafttreten) der beschlossenen Zweckvereinbarung wird die Angabe “01.04.2006“ durch die Angabe “01.05.2006“ ersetzt.
Hinweis :
Der
Beschlussvorschlag ist angenommen, wenn kein stimmberechtigtes Mitglied des
Kreistages bis zum 28. März 2006 schriftlich oder mündlich zur Niederschrift
widerspricht.