Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Der Kreistag fasst im schriftlichen Verfahren gemäß § 41 Abs.2 Sätze 2 und 3 der Landkreisordnung für das Land Sachsen-Anhalt folgenden Beschluss zur Änderung des Beschlusses vom 01.03.2006 (Beschluss-Nr.DII/169/2006): In §
7 (Inkrafttreten) der beschlossenen Zweckvereinbarung wird die Angabe “01.04.2006“ durch die Angabe “01.05.2006“ ersetzt. Hinweis : Der Beschlussvorschlag ist angenommen, wenn kein stimmberechtigtes Mitglied des Kreistages bis zum 28. März 2006 schriftlich oder mündlich zur Niederschrift widerspricht. Sachdarstellung, Begründung: 1. Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 1. März 2006 dem Abschluss
der “Zweckvereinbarung zur Wahrnehmung der Aufgaben des Veterinärwesens sowie
des Futter- und Lebensmittelrechts zwischen den Landkreisen Bördekreis und
Ohrekreis” zugestimmt (Beschluss-Nr.DII/169/2006 zu Vorlage-Nr.DII/227/2006).
Wegen der Einzelheiten wird Bezug genommen auf die den Mitgliedern des
Kreistages vorliegende Vorlage. § 7 des Entwurfs der Zweckvereinbarung sieht als Zeitpunkt des
Inkraftretens den “01.04.2006” vor. 2. Mit Schreiben vom 09.03.2006 hat der Landkreis Bördekreis
vorgeschlagen, den Termin des Inkrafttretens auf den “01.05.2006” zu
verschieben. Dazu wird folgendes ausgeführt: “... durch die besondere Situation der Vogelgrippe
sind aus der Sicht des Bördekreises Änderungen der Zweckvereinbarung und
Abstimmungen zwischen den Landkreisen notwendig, die die Aufgabenerfüllung für
beide Landkreise gewährleisten. Bei der Umsetzung der Zweckvereinbarung ist beiden
Hauptverwaltungsbeamten wohl bewußt, dass bei der gemeinschaftlichen
Aufgabenwahrnehmung vorübergehende Unstimmigkeiten in der Ablauforganisation
und der Koordination der Aufgabenerfüllung nicht auszuschließen sind. Diese
sind darauf zurückzuführen, dass die Tierseuche einen hohen Aufwand und eine
hohe Belastung für die Veterinäre beider Landkreise darstellt. ... Aus diesen Gründen halten wir es für dringend
erforderlich und geboten, den Termin zum Inkrafttreten auf den 1. Mai 2006 zu
verschieben, um organisatorische und fachliche Themen intensiver bearbeiten zu
können. ...” 3. Der
Kreistag Bördekreis hat in seiner Sitzung am 15.03.2006 der Zweckvereinbarung
mit geändertem Termin des Inkrafttretens (01.05.2006) zugestimmt. 4. Zur
Herstellung gleichlautender Beschlüsse ist der Beschluss des Kreistages
Ohrekreis hinsichtlich des Termins des Inkrafttretens zu ändern. Die nächste ordentliche Sitzung des Kreistages Ohrekreis ist
für den 04.05.2006, also nach dem geänderten Termin des Inkrafttretens am
01.05.2006, vorgesehen. Es wird deshalb vorgeschlagen, den notwendigen Beschluss zur
Änderung des Beschlusses vom 01.03.2006 im sog. schriftlichen Verfahren nach §
41 Abs.2 Sätze 2 und 3 LKO LSA zu fassen: § 41 Abs. 2 LKO LSA lautet: “Der Kreistag und die Ausschüsse können nur in einer
ordnungsgemäß einberufenen und geleiteten Sitzung beschließen. Über Gegenstände
einfacher Art kann im Wege der Offenlegung oder im schriftlichen Verfahren
beschlossen werden. Ein hierbei gestellter Antrag ist angenommen, wenn kein
stimmberechtigtes Mitglied widerspricht.” Gegenstände einfacher Art sind solche Angelegenheiten, die
eine geringere Bedeutung besitzen, die nach ihrem Sachverhalt leicht
überschaubar sind und keine Beratung und keine mündliche Erläuterung erfordern. Die vorgeschlagene Änderung des Termins des Inkrafttretens
ist ein Gegenstand einfacher Art. Der zu ändernde Beschlussvorschlag ist in den
Ausschüssen und Kreistag umfänglich beraten worden. Der Kreistag hat dem
Beschlussvorschlag einstimmig zugestimmt. Die Änderung des Termins des
Inkrafttretens ist deshalb von untergeordneter und damit geringerer Bedeutung.
Der Sachverhalt ist leicht überschaubar und erfordert im Hinblick auf die
stattgefundenen Vorberatungen keine neuerliche Beratung und Erläuterung. Die Aufgabenerfüllung ist auch bei Änderung des Termins des
Inkrafttretens gewährleistet. 5. Jedes
Mitglied des Kreistages kann dem Beschlussvorschlag ohne Angabe von Gründen
widersprechen. Der Widerspruch ist bis zum 28. März 2006 schriftlich oder
fernmündlich/mündlich zur Niederschrift beim Büro des Kreistages (Tel. : 03904
/ 4801304, Fax : 03904 /4801390) einzulegen. Anlage Anlagen:
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