Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 0DI/245/2006  

 
 
Betreff: Zweckvereinbarung zur Wahrnehmung der Aufgaben des Veterinärwesens sowie des Futter- und Lebensmittelrechts zwischen den Landkreisen Bördekreis und Ohrekreis "Änderung des Beschlusses des Kreistages vom 01.03.2006 (Beschluss-Nr.DII/169/2006)" (Beschlussfassung im schriftlichen Verfahren gemäß § 41 Abs.2 Sätze 2 und 3 LKO LSA)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bredthauer
Federführend:Dezernat I Bearbeiter/-in: Kaufhold, Ingetraut
Beratungsfolge:
4. WP Kreistag Ohrekreis Vorberatung
28.03.2006 
Kreistag Ohrekreis als schriftliches Verfahren ungeändert beschlossen  (ODI/178/2006)
Anlagen:
zv-veterinärwesen 2006

Der Kreistag fasst im schriftlichen Verfahren gemäß § 41 Abs

Der Kreistag fasst im schriftlichen Verfahren gemäß § 41 Abs.2 Sätze 2 und 3 der Landkreisordnung für das Land Sachsen-Anhalt folgenden Beschluss zur Änderung des Beschlusses vom 01.03.2006 (Beschluss-Nr.DII/169/2006):

 

In § 7 (Inkrafttreten) der beschlossenen Zweckvereinbarung wird die Angabe 01.04.2006 durch die Angabe 01.05.2006 ersetzt.

 

 

Hinweis :

 

Der Beschlussvorschlag ist angenommen, wenn kein stimmberechtigtes Mitglied des Kreistages bis zum 28. März 2006 schriftlich oder mündlich zur Niederschrift widerspricht.

 

Sachdarstellung, Begründung:

Sachdarstellung, Begründung:

 

 

1.   Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 1. März 2006 dem Abschluss der “Zweckvereinbarung zur Wahrnehmung der Aufgaben des Veterinärwesens sowie des Futter- und Lebensmittelrechts zwischen den Landkreisen Bördekreis und Ohrekreis” zugestimmt (Beschluss-Nr.DII/169/2006 zu Vorlage-Nr.DII/227/2006). Wegen der Einzelheiten wird Bezug genommen auf die den Mitgliedern des Kreistages vorliegende Vorlage.

 

      § 7 des Entwurfs der Zweckvereinbarung sieht als Zeitpunkt des Inkraftretens den “01.04.2006” vor.

 

2.   Mit Schreiben vom 09.03.2006 hat der Landkreis Bördekreis vorgeschlagen, den Termin des Inkrafttretens auf den “01.05.2006” zu verschieben. Dazu wird folgendes ausgeführt:

 

“... durch die besondere Situation der Vogelgrippe sind aus der Sicht des Bördekreises Änderungen der Zweckvereinbarung und Abstimmungen zwischen den Landkreisen notwendig, die die Aufgabenerfüllung für beide Landkreise gewährleisten.

 

Bei der Umsetzung der Zweckvereinbarung ist beiden Hauptverwaltungsbeamten wohl bewußt, dass bei der gemeinschaftlichen Aufgabenwahrnehmung vorübergehende Unstimmigkeiten in der Ablauforganisation und der Koordination der Aufgabenerfüllung nicht auszuschließen sind. Diese sind darauf zurückzuführen, dass die Tierseuche einen hohen Aufwand und eine hohe Belastung für die Veterinäre beider Landkreise darstellt. ...

 

Aus diesen Gründen halten wir es für dringend erforderlich und geboten, den Termin zum Inkrafttreten auf den 1. Mai 2006 zu verschieben, um organisatorische und fachliche Themen intensiver bearbeiten zu können. ...”

 

3.   Der Kreistag Bördekreis hat in seiner Sitzung am 15.03.2006 der Zweckvereinbarung mit geändertem Termin des Inkrafttretens (01.05.2006) zugestimmt.

 

4.   Zur Herstellung gleichlautender Beschlüsse ist der Beschluss des Kreistages Ohrekreis hinsichtlich des Termins des Inkrafttretens zu ändern.

 

Die nächste ordentliche Sitzung des Kreistages Ohrekreis ist für den 04.05.2006, also nach dem geänderten Termin des Inkrafttretens am 01.05.2006, vorgesehen.

 

Es wird deshalb vorgeschlagen, den notwendigen Beschluss zur Änderung des Beschlusses vom 01.03.2006 im sog. schriftlichen Verfahren nach § 41 Abs.2 Sätze 2 und 3 LKO LSA zu fassen:

 

§ 41 Abs. 2 LKO LSA lautet:

 

“Der Kreistag und die Ausschüsse können nur in einer ordnungsgemäß einberufenen und geleiteten Sitzung beschließen. Über Gegenstände einfacher Art kann im Wege der Offenlegung oder im schriftlichen Verfahren beschlossen werden. Ein hierbei gestellter Antrag ist angenommen, wenn kein stimmberechtigtes Mitglied widerspricht.”

 

Gegenstände einfacher Art sind solche Angelegenheiten, die eine geringere Bedeutung besitzen, die nach ihrem Sachverhalt leicht überschaubar sind und keine Beratung und keine mündliche Erläuterung erfordern.

 

Die vorgeschlagene Änderung des Termins des Inkrafttretens ist ein Gegenstand einfacher Art. Der zu ändernde Beschlussvorschlag ist in den Ausschüssen und Kreistag umfänglich beraten worden. Der Kreistag hat dem Beschlussvorschlag einstimmig zugestimmt. Die Änderung des Termins des Inkrafttretens ist deshalb von untergeordneter und damit geringerer Bedeutung. Der Sachverhalt ist leicht überschaubar und erfordert im Hinblick auf die stattgefundenen Vorberatungen keine neuerliche Beratung und Erläuterung.

 

Die Aufgabenerfüllung ist auch bei Änderung des Termins des Inkrafttretens gewährleistet.

 

5.   Jedes Mitglied des Kreistages kann dem Beschlussvorschlag ohne Angabe von Gründen widersprechen.

 

Der Widerspruch ist bis zum 28. März 2006 schriftlich oder fernmündlich/mündlich zur Niederschrift beim Büro des Kreistages (Tel. : 03904 / 4801304, Fax : 03904 /4801390) einzulegen.

 

 

 

 

Anlage

 

Anlagen:

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Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 zv-veterinärwesen 2006 (16 KB)