Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Tagesordnung - gemeinsame Sitzung des Umwelt- und Wirtschaftsausschusses und des Betriebsausschusses "Abfallentsorgung"  

 
 
Bezeichnung: gemeinsame Sitzung des Umwelt- und Wirtschaftsausschusses und des Betriebsausschusses "Abfallentsorgung"
Gremien: Umwelt- und Wirtschaftsausschuss, Betriebsausschuss "Abfallentsorgung"
Datum: Mo, 22.08.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:07 - 17:08
Raum: Schlosspark und Orangerie Harbke
Ort: August-Bebel-Straße 4, 39365 Harbke

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1     Eröffnung und Begrüßung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung sowie der Beschlussfähigkeit      
Ö 2     Feststellung zum Änderungsbedarf der Tagesordnung      
Ö 3     Einwendungen gegen die Niederschrift der gemeinsamen Sitzung des Umwelt- und Wirtschaftsausschusses und des Betriebsausschusses "Abfallentsorgung" vom 11.05.2016      
Ö 4     Vorlagen      
Ö 4.1     Zusammenführung der abfallwirtschaftlichen Unternehmen des Landkreises Börde in eine Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR)  
Enthält Anlagen
2016/80/0334  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

1 Vermögensvollübertragung der AEW und der AEG gemäß § 174 ff. Umwandlungsgesetz auf den Eigenbetrieb "Abfallentsorgung“ des Landkreises Börde

 

1.1 Der Kreistag beschließt die Vermögensvollübertragung gemäß § 174 ff. Umwandlungsgesetz der Abfallentsorgung Bördekreis Wanzleben GmbH und der Abfallentsorgungsgesellschaft "Untere Ohre" mbH auf den Eigenbetrieb "Abfallentsorgung“ des Landkreises Börde.

 

1.2Der Landrat wird ermächtigt, die Verträge zur Vermögensvollübertragung gemäß

§ 174 ff. Umwandlungsgesetz (Anlage 1 und 2) vor einem Notar zu unterzeichnen.

 

Der Landrat wird weiter ermächtigt, die Verträge zur Sicherung der Arbeitnehmerrechte (Anlage 3 und 4)  zu unterzeichnen.

 

1.3Der Landrat wird ermächtigt, als Vertreter des Landkreises Börde in der Gesellschafterversammlung der Abfallentsorgung Bördekreis Wanzleben GmbH und der Abfallentsorgungsgesellschaft "Untere Ohre" mbH jeweils dem Abschluss des Vertrages zur Vermögensvollübertragung gemäß § 174 ff. Umwandlungsgesetz (Anlage 1 und Anlage 2) und der Verträge zur Sicherung der Arbeitnehmerrechte (Anlage 3 und 4) zuzustimmen.

 

Die weiteren Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Abfallentsorgungsgesellschaft "Untere Ohre" mbH werden angewiesen, dem Abschluss des Vertrages zur Vermögensvollübertragung gemäß § 174 ff. Umwandlungsgesetz (Anlage 1) und dem Vertrag zur Sicherung der Arbeitnehmerrechte (Anlage 3) zuzustimmen.

 

1.4Der Kreistag beschließt bis zur Umwandlung in eine Anstalt des öffentlichen Rechts die Organisationsanweisung für die Leitung des Eigenbetriebes "Abfallentsorgung“ des Landkreises Börde. Für die Übergangsphase zwischen der Überleitung der Gesellschaften auf den Eigenbetrieb und der Überführung des Eigenbetriebs in eine Anstalt des öffentlichen Rechts, von einer kurzen Dauer von voraussichtlich nur wenigen Tagen, wird von der Bestellung einer neuen Betriebsleitung für den Eigenbetrieb abgesehen. Im Innenverhältnis sollen die drei Geschäftsbereiche vielmehr während der Übergangsphase von den bisherigen Geschäftsführern und der Betriebsleiterin des Eigenbetriebs in entsprechender Anwendung der als Entwurf beiliegenden Geschäftsordnung für den künftigen Vorstand der Anstalt des öffentlichen Rechts geführt und geleitet werden (Anlage 5).

 

2Gründung der Kommunalservice Landkreis Börde AöR

 

2.1Der Eigenbetrieb "Abfallentsorgung" des Landkreises Börde wird im Wege der Gesamtrechtsnachfolge nach § 1 AnstG LSA mit Wirkung zum 01.01.2017 in eine Anstalt des öffentlichen Rechts umgewandelt und dessen Vermögen vollständig übertragen. Dieser werden die Aufgaben des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers gemäß § 3 des AbfG LSA übertragen.

 

2.2Der Kreistag beschließt die als Anlage 6 beigefügte Anstaltssatzung der Kommunalservice Landkreis Börde – Anstalt des öffentlichen Rechts des Landkreises Börde.

 

2.3Alleiniger Träger der Kommunalservice Landkreis Börde AöR ist der Landkreis.

2.4Die Überleitung der Beschäftigten des Eigenbetriebs „Abfallentsorgung“ des Land-kreises Börde wird durch die in der Anlage 7 und Anlage 8 beigefügten Personalüberleitungsverträgen geregelt. Der Landkreis stimmt den als Entwurf beigefügten Personalüberleitungsverträgen zu. Der Landrat wird beauftragt und  ermächtigt, die Personalüberleitungsverträge mit der Kommunalservice Landkreis Börde AöR nach deren Gründung abzuschließen.

 

2.5Der Bestellung von Frau Natalja Peters, Frau Solveig Dittmer und Herr Reinhard Schulz als Mitglieder des Vorstands Kommunalservice Landkreis Börde AöR durch den Landrat, mit Wirkung ab dem 01. Januar 2017 bis ein Vorstand dauerhaft gemäß §5 Abs. 2 Satz 1 der Unternehmenssatzung der Kommunalservice Börde AöR bestellt wird[1], längstens für die Dauer von einem Jahr, wird zugestimmt.

 

2.6Folgende acht Personen werden mit Wirkung ab dem 01. Januar 2017 als Mitglieder des Verwaltungsrates der Kommunalservice Landkreis Börde AöR bestellt:

 

  1. ……………………………… (auf Vorschlag der Fraktion der CDU)
  2. ……………………………… (auf Vorschlag der Fraktion der CDU)
  3. ……………………………… (auf Vorschlag der Fraktion der SPD)
  4. ……………………………… (auf Vorschlag der Fraktion der SPD)
  5. ……………………………… (auf Vorschlag der Fraktion Die Linke)
  6. ……………………………… (auf Vorschlag der Fraktion der FDP)
  7. ……………………………… (auf Vorschlag der Fraktion der FUWG)
  8. ……………………………… (auf Vorschlag der Fraktion DIE GRÜNEN/

  PIRATEN)

 

Die vorgenannten Mitglieder werden für die Dauer von fünf Jahren bestellt. Soweit die genannten Personen dem Kreistag angehören, endet die Amtszeit im Verwaltungsrat mit Ende der Wahlperiode oder dem Ausscheiden aus dem Kreistag.

 

2.7Der Kreistag beschließt die Geschäftsordnung für den Interimsvorstand (Anlage 5) der Kommunalservice Landkreis Börde AöR.

 

2.8Die Verwaltung wird beauftragt, alle für die Umsetzung der Gründung der Kommu-nalservice Landkreis Börde AöR erforderlichen Maßnahmen vorzubereiten und durchzuführen. Sinnerhaltende und redaktionelle Änderungen der anliegenden Entwürfe sind möglich.

 

 

 


[1] Die rot gekennzeichnete Ergänzung erfolgte auf Grund der Beratung in der Sitzung des Kreisausschusses am 17.08.2016.

   
    17.08.2016 - Kreisausschuss
    Ö 6.6 - zur Kenntnis genommen
   

Die Vorlage wurde mit zwei Stimmenthaltungen einschließlich der Änderungen:

  1. vom 09.08.2016 aufgrund der Verfügung des Landesverwaltungsamtes vom 04.08.2016
  2. der SPD-Fraktion vom 15.08.2016 in Verbindung mit der Stellungnahme der Verwaltung vom 16.08.2016
  3. a) Streichung der Betriebsstätten in § 1 Absatz 3 der Unternehmenssatzung

b) Streichung des § 5 Absatz 3 der Unternehmenssatzung

c) § 7 Absatz 4 der Unternehmenssatzung wird ergänzt durch:

10. den Organisationsaufbau der Anstalt, den Erlass und die Aufhebung der Geschäftsordnung und den Geschäftsverteilungsplan des Vorstandes.“

d) Streichung und Anpassung der Regelungen in der Geschäftsordnung und dem Geschäftsverteilungsplan, die bereits in der Unternehmenssatzung enthalten sind

zur Beschlussfassung an den Kreistag weitergeleitet.

 

 

 

   
    24.08.2016 - 6. WP Kreistag Landkreis Börde
    Ö 6.6 - geändert beschlossen BESCHLUSS: 2016/80/0334   
   

Beschluss:

 

1 Vermögensvollübertragung der AEW und der AEG gemäß § 174 ff. Umwandlungsgesetz auf den Eigenbetrieb “Abfallentsorgung des Landkreises Börde

 

1.1 Der Kreistag beschloss die Vermögensvollübertragung gemäß § 174 ff. Umwandlungsgesetz der Abfallentsorgung Bördekreis Wanzleben GmbH (AEW) und der Abfallentsorgungsgesellschaft "Untere Ohre" mbH (AEG) auf den Eigenbetrieb "Abfallentsorgung“ des Landkreises Börde.

 

1.2Der Landrat wurde ermächtigt, die Verträge zur Vermögensvollübertragung gemäß § 174 ff. Umwandlungsgesetz (Anlage 1 und 2 zur Vorlage Nr. 2016/80/0334) vor einem Notar zu unterzeichnen.

 

Der Landrat wurde weiter ermächtigt, die Verträge zur Sicherung der Arbeitnehmerrechte (Anlage 3 und 4 zur Vorlage Nr. 2016/80/0334) zu unterzeichnen.

 

1.3Der Landrat wurde ermächtigt, als Vertreter des Landkreises Börde in der Gesellschafterversammlung der Abfallentsorgung Bördekreis Wanzleben GmbH und der Abfallentsorgungsgesellschaft "Untere Ohre" mbH jeweils dem Abschluss des Vertrages zur Vermögensvollübertragung gemäß § 174 ff. Umwandlungsgesetz (Anlage 1 und Anlage 2 zur Vorlage Nr. 2016/80/0334) und der Verträge zur Sicherung der Arbeitnehmerrechte (Anlage 3 und 4 zur Vorlage Nr. 2016/80/0334) zuzustimmen.

 

Die weiteren Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Abfallentsorgungsgesellschaft "Untere Ohre" mbH wurden angewiesen, dem Abschluss des Vertrages zur Vermögensvollübertragung gemäß § 174 ff. Umwandlungsgesetz (Anlage 1 zur Vorlage Nr. 2016/80/0334) und dem Vertrag zur Sicherung der Arbeitnehmerrechte (Anlage 3 zur Vorlage Nr. 2016/80/0334) zuzustimmen.

 

1.4Der Kreistag beschloss bis zur Umwandlung in eine Anstalt des öffentlichen Rechts die Organisationsanweisung für die Leitung des Eigenbetriebes Abfallentsorgung“ des Landkreises Börde anzuwenden. Für die Übergangsphase zwischen der Überleitung der Gesellschaften auf den Eigenbetrieb und der Überführung des Eigenbetriebs in eine Anstalt des öffentlichen Rechts, von einer kurzen Dauer von voraussichtlich nur wenigen Tagen, wurde von der Bestellung einer neuen Betriebsleitung für den Eigenbetrieb abgesehen. Im Innenverhältnis sollen die drei Geschäftsbereiche vielmehr während der Übergangsphase von den bisherigen Geschäftsführern und der Betriebsleiterin des Eigenbetriebs in entsprechender Anwendung der Geschäftsordnung für den künftigen Vorstand der Anstalt des öffentlichen Rechts geführt und geleitet werden (Anlage 5 zur Vorlage Nr. 2016/80/0334).

 

2Gründung der Kommunalservice Landkreis Börde AöR

 

2.1Der Eigenbetrieb "Abfallentsorgung" des Landkreises Börde wird im Wege der Gesamtrechtsnachfolge nach § 1 AnstG LSA mit Wirkung zum 01.01.2017 in eine Anstalt des öffentlichen Rechts umgewandelt und dessen Vermögen vollständig übertragen. Dieser werden die Aufgaben des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers gemäß § 3 des AbfG LSA übertragen.

 

2.2Alleiniger Träger der Kommunalservice Landkreis Börde AöR ist der Landkreis Börde.

2.3Die Überleitung der Beschäftigten des Eigenbetriebs “Abfallentsorgung“ des Land-kreises Börde wird durch die in der Anlage 7 und Anlage 8 zur Vorlage Nr. 2016/80/0334 beigefügten Personalüberleitungsverträgen geregelt. Der Kreistag stimmte den Personalüberleitungsverträgen zu. Der Landrat wurde beauftragt und ermächtigt, die Personalüberleitungsverträge mit der Kommunalservice Landkreis Börde AöR nach deren Gründung abzuschließen.

 

2.4Der Bestellung von Frau Natalja Peters, Frau Solveig Dittmer und Herrn Reinhard Schulz als Mitglieder des Vorstands der Kommunalservice Landkreis Börde AöR durch den Landrat, mit Wirkung ab dem 01. Januar 2017 bis ein Vorstand dauerhaft gemäß §5 Abs. 2 Satz 1 der Unternehmenssatzung der Kommunalservice Landkreis Börde AöR bestellt wird, längstens für die Dauer von einem Jahr, wurde zugestimmt.

 

2.5Folgende acht Personen werden mit Wirkung ab dem 01. Januar 2017 als Mitglieder des Verwaltungsrates der Kommunalservice Landkreis Börde AöR bestellt:

 

  1. HerrMartin Stichnoth (auf Vorschlag der Fraktion der CDU)
  2. HerrAlbrecht von Bodenhausen (auf Vorschlag der Fraktion der CDU)
  3. HerrMartin Schindler (auf Vorschlag der Fraktion der SPD)
  4. HerrHans-Eike Weitz (auf Vorschlag der Fraktion der SPD)
  5. FrauGudrun Tiedge (auf Vorschlag der Fraktion DIE LINKE)
  6. HerrFranz-Ulrich Keindorff (auf Vorschlag der Fraktion der FDP)
  7. HerrKlaus Mewes (auf Vorschlag der Fraktion der FUWG)
  8. HerrMarc Blanck (auf Vorschlag der Fraktion DIE GRÜNEN/PIRATEN)

Die vorgenannten Mitglieder werden für die Dauer von fünf Jahren bestellt. Soweit die genannten Personen dem Kreistag angehören, endet die Amtszeit im Verwaltungsrat mit Ende der Wahlperiode oder dem Ausscheiden aus dem Kreistag.

 

2.6Der Kreistag beschloss die Geschäftsordnung für den Interimsvorstand (Anlage 5 zur Vorlage Nr. 2016/80/0334) der Kommunalservice Landkreis Börde AöR.

 

2.7Die Verwaltung wurde beauftragt, alle für die Umsetzung der Gründung der Kommunalservice Landkreis Börde AöR erforderlichen Maßnahmen vorzubereiten und durchzuführen. Sinnerhaltende und redaktionelle Änderungen der anliegenden Entwürfe sind möglich.

 

3Satzungsbeschluss

 

Der Kreistag beschloss die Satzung des Landkreises Börde über die Anstalt des öffentlichen Rechts „Kommunalservice Landkreis Börde AöR“ (Unternehmenssatzung „KsB AöR“).

 

Abstimmungsergebnis zur Rubrik 1 „Vermögensvollübertragung der AEW und der AEG gemäß § 174 ff. Umwandlungsgesetz auf den Eigenbetrieb “Abfallentsorgung“ des Landkreises Börde:

 

Zustimmung:siebenundvierzig

Ablehnung:keine

Enthaltung:keine

 

 

Abstimmungsergebnis zur Rubrik 2 „Gründung der Kommunalservice Landkreis Börde AöR“:

 

Zustimmung:siebenundvierzig

Ablehnung:keine

Enthaltung:keine

 

 

Abstimmungsergebnis über die Satzung des Landkreises Börde über die Anstalt des öffentlichen Rechts „Kommunalservice Landkreis Börde AöR“ (Unternehmenssatzung „KsB AöR“):

 

Zustimmung:siebenundvierzig

Ablehnung:keine

Enthaltung:keine

 

 

Die Vorlage wurde zum Beschluss Nr. 2016/80/0334erhoben.

 

Ö 4.2     Entlastung des Verwaltungsrates der Kreissparkasse Börde für das Geschäftsjahr 2015  
Enthält Anlagen
2016/BKT/0322  
Ö 5     Informationen der Verwaltung      
Ö 5.1     Mündlicher Bericht Vorgezogene Öffentlichkeitsbeteiligung der Kreistagsmitglieder zum Sachstand der zu errichtenden Hochspannungsleitung "Umspannwerk Wolmirstedt - Isar" (Gleichstromtrasse Erdverkabelung SuedOstLink) Berichterstatterin: Frau MarionScharf, Sachbearbeiterin Regionalplanung des Landkreises Börde      
Ö 5.2     Mündlicher Bericht zum Breitbandausbau Berichterstatter: Herr Holger Haupt, Beauftragter für das Breitbandmanagement im Landkreis Börde      
Ö 6     Anträge, Anfragen und Anregungen      
Ö 7     Vorschläge für die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Umwelt- und Wirtschaftsausschusses      
N 8     (nichtöffentlich)    
Ö 9     Schließung der Sitzung