Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Tagesordnung - 18. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses  

 
 
Bezeichnung: 18. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses
Gremium: Kreisausschuss
Datum: Mi, 06.04.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:00 - 16:46
Raum: - Sitzungsräume -
Ort: Landkreis Börde, Verwaltungsgebäude, Gerikestraße 104, 39340 Haldensleben
Anlagen:
zu TOP 7 Entwurf - Nachtragshaushaltssatzung des Landkreises Börde für das Hauhaltsjahr 2016

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der anwesenden Mitglieder und der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung      
Ö 3  
Einwohnerfragestunde      
Ö 4  
Feststellung der Niederschrift der Sitzung des Kreisausschusses vom 24.02.2016 - öffentlicher Teil      
Ö 5  
Mitteilung des Landrates über wichtige Kreisangelegenheiten      
Ö 6     öffentliche Vorlagen      
Ö 6.1  
Umschuldung eines Kredites im Jahr 2016  
2016/20/0288  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag ermächtigt den Landrat im Jahr 2016 gemäß § 108 Abs. 1 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt zur Aufnahme von Krediten für die Umschuldung eines Kredites unter folgenden Rahmenbedingungen:

 

  1. Die Kreditaufnahme darf maximal in Höhe des Restbetrages des umzuschuldenden Kredites erfolgen.
  2. Die Kreditaufnahme erfolgt zum Termin des Ablaufes der Zinsbindung des umzuschuldenden Kredites.
  3. Die Restlaufzeit des umgeschuldeten Kredites beträgt 10 Jahre.
  4. Der neu vereinbarte Zinssatz darf die Höhe von 3,0 v.H. nicht übersteigen.
  5. Der Kredit für die Umschuldung ist bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt im Rahmen des Förderprogramms STARK II aufzunehmen.

 

 

   
    06.04.2016 - Kreisausschuss
    Ö 6.1 - zur Kenntnis genommen BESCHLUSS: 2016/20/0288   
   
   
    25.05.2016 - 6. WP Kreistag Landkreis Börde
    Ö 6.1 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: 2016/20/0288   
   

Beschluss:

 

Der Kreistag ermächtigte den Landrat im Jahr 2016 gemäß § 108 Abs. 1 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt zur Aufnahme von Krediten für die Umschuldung eines Kredites unter folgenden Rahmenbedingungen:

 

  1. Die Kreditaufnahme darf maximal in Höhe des Restbetrages des umzuschuldenden Kredites erfolgen.
  2. Die Kreditaufnahme erfolgt zum Termin des Ablaufes der Zinsbindung des umzuschuldenden Kredites.
  3. Die Restlaufzeit des umgeschuldeten Kredites beträgt 10 Jahre.
  4. Der neu vereinbarte Zinssatz darf die Höhe von 3,0 v.H. nicht übersteigen.
  5. Der Kredit für die Umschuldung ist bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt im Rahmen des Förderprogramms STARK II aufzunehmen.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:zweiundvierzig

Ablehnung:keine

Enthaltung:keine

 

Die Vorlage wurde zum Beschluss Nr. 2016/20/0288 erhoben.

Ö 6.2  
Informationen über Spenden, Schenkungen und Sponsoring im 2. Halbjahr 2015  
Enthält Anlagen
2016/20/0282  
Ö 6.3  
Information über die Eilentscheidung des Landrates über die Vergabe von Planungsleistungen für das Vorhaben "Energetische Sanierung der Ohrelandhalle Haldensleben"  
Enthält Anlagen
2016/68/0283  
Ö 6.4  
Information über die Eilentscheidung des Landrates über die Vergabe von Planungsleistungen für das Vorhaben "Energetische Sanierung der Sporthalle Am Bruch Oschersleben"  
Enthält Anlagen
2016/68/0284  
Ö 7  
Anfragen und Anregungen      
N 8     (nichtöffentlich)    
N 9     (nichtöffentlich)    
N 9.1     (nichtöffentlich)   2016/ZVS/0285  
N 9.2     (nichtöffentlich)   2016/ZVS/0286  
N 9.3     (nichtöffentlich)   2016/ZVS/0287  
N 9.4     (nichtöffentlich)   2016/11/0289  
N 9.5     (nichtöffentlich)   2016/11/0290  
N 10     (nichtöffentlich)    
Ö 11  
Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse      
Ö 12  
Schließung der Sitzung      
               

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 zu TOP 7 Entwurf - Nachtragshaushaltssatzung des Landkreises Börde für das Hauhaltsjahr 2016 (5104 KB)