Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Mitteilung des Landrates über wichtige Kreisangelegenheiten  

 
 
18. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses
TOP: Ö 5
Gremium: Kreisausschuss
Datum: Mi, 06.04.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:00 - 16:46
Raum: - Sitzungsräume -
Ort: Landkreis Börde, Verwaltungsgebäude, Gerikestraße 104, 39340 Haldensleben

Herr Kluge informierte über folgende Eckpunkte:

 

Er sprach seinen Dank an alle ehrenamtlichen Wahlhelfer in den Wahllokalen der Städte und Gemeinden sowie in den Briefwahlvorständen des Landkreises aus.

Die Veröffentlichung des amtlichen Endergebnisses in den Wahlkreisen 7 – Haldensleben, 8 – Wolmirstedt, 9 – Oschersleben und 20 – Wanzleben erfolgte am 06.04.2016 im Amtsblatt des Landkreises Börde.

Herr Kluge informierte, dass am Wahlabend die Mitteilung der vorläufigen Ergebnisse mittels Schnellmeldungen erfolgte. An den folgenden Werktagen erfolgte die Überprüfung der Ergebnisse durch den Landkreis Börde, so dass es zwischen den vorläufigen Ergebnissen und dem amtlichen Endergebnis Differenzen geben kann.

 

  • Angelegenheiten der Migration

Aktuell gibt es für den Landkreis Börde keine Prognose der zu erwartenden Zuweisung für das Jahr 2016. Unabhängig davon, hält der Landkreis derzeit ausreichend Wohnraum für die Unterbringung von Asylbewerbern bereit.

Das Unterbringungskonzept wird gemäß folgenden Zuweisungen fortgeschrieben.

 

Gegenwärtig ist das Jobcenter Börde nicht in der Lage, die Asylbewerber, die unter das SGB II (Sozialgesetzbuch zweites Buch) fallen, mit Unterkünften zu versorgen. Ein Teil dieser Flüchtlinge ist deshalb weiterhin in Unterkünften des Landkreises untergebracht. Zur Klärung des Aufwendungsersatzes wird eine Vereinbarung zwischen dem Landkreis Börde und dem Jobcenter Börde erarbeitet.

 

2016 werden ca. 150 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge zu betreuen sein. Die Handlungsfähigkeit des Landkreises bleibt aufgrund der guten Vorplanung erhalten.

 

Durch den Fachdienst Migration wurde der Entwurf eines Betreuungskonzeptes erarbeitet.

 

  • Antrag auf Bildung eines Ausländer- und Migrationsbeirates

Aus der Mitte des Kultur- und Sozialausschusses wurde der Antrag auf Bildung eines Ausländer- und Migrationsbeirates nach § 80 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt gestellt.

Ein Bericht zur Bildung eines solchen Beirates wird dem Ausschuss zur Sitzung am 04.05.2016 vorgelegt und beraten. Über das Ergebnis soll in der Kreisausschusssitzung am 18.05.2016 informiert werden.

 

  • Schulentwicklungsplanung für den Landkreis Börde

Die berufsbildenden Schulen des Landkreises Börde bleiben bis auf Weiteres an zwei eigenständigen Standorten in Oschersleben und Haldensleben erhalten.

 

Weiterhin informierte Herr Kluge, dass die Sekundarschule Barleben einen Antrag auf Umwandlung in eine Gemeinschaftsschule gestellt hat.

 

  • Bestellung von ehrenamtlichen Richtern in Landwirtschaftssachen

Der Kreistag hatte auf seiner Sitzung am 10.12.2014 die Vorschlagsliste mit geeigneten Landwirten zur Berufung von ehrenamtlichen Richtern in Landwirtschaftssachen für die Wahlperiode vom 01.04.2015 bis 31.03.2020 beschlossen.

Folgende ehrenamtliche Richterinnen und Richter in Landwirtschaftssachen sind berufen worden:

  • Für das Oberlandesgericht Naumburg:

Dr. Stephan Busche, Ausleben OT Warsleben

Ansgar Laame, Stadt Wanzleben – Börde OT Schleibnitz

 

  • Für das Amtsgericht Wernigerode

Peter Schwanke, Sülzetal OT Altenweddingen

Norbert Altrichter, Stadt Wanzleben – Börde OT Hohendodeleben

Walter Volker, Völpke OT Badeleben

 

  • Für das Amtsgericht Magdeburg

Freifrau Dr. Almuth von Bodenhausen, Hohe Börde OT Brumby

Ulrich Hartmann, Hohe Börde OT Ochtmersleben

 

  • Neufassung der Gesellschafterverträge

Die am 08.07.2015 durch den Kreistag beschlossenen Gesellschafterverträge der kreiseigenen Unternehmen konnten von der Verwaltung noch nicht umgesetzt werden.

Das Landesverwaltungsamt als Kommunalaufsichtsbehörde hat zum jeweiligen § 8 der Gesellschafterverträge der BördeBus Verkehrsgesellschaft mbH, der Abfallentsorgung Bördekreis Wanzleben GmbH und der Abfallentsorgungsgesellschaft "Untere Ohre" mbH bzw. zum § 9 des Gesellschaftsvertrages der gemeinnützigen Senioren- und Altenheimgesellschaft mbH Pflegeheim Klein Wanzleben, das Beschlussverfahren der Gesellschaftervertreter betreffend, eine andere Rechtsauffassung und hat die genannten Paragraphen beanstandet. In mehreren Gesprächen mit dem Landesverwaltungsamt konnte keine Lösung herbeigeführt werden, so dass vom Landkreis ein Vorverfahren zur Klärung der unterschiedlichen Auffassungen eingeleitet wurde.

 

Das Landesverwaltungsamt hat mit Datum vom 10.03.2016 die Aufhebung der Beschlüsse verlangt.

Um in diesen Fällen endgültige Rechtssicherheit zu bekommen, wird der Landkreis Börde gegen diese Beanstandung Klage beim Verwaltungsgericht erheben.

 

Da für alle Gesellschaften rechtsgültige Gesellschaftsverträge bestehen, sind diese demzufolge handlungsfähig.

 

 

Auf Nachfrage von Klaus Czernitzki (DIE LINKE) zu konkreteren Informationen zur Bildung des Ausländer- und Migrationsbeirates wurde mitgeteilt, dass Klaus Mewes (FUWG) auf der letzten Sitzung des Kultur- und Sozialausschusses am 16.03.2016 einen Antrag auf Bildung eines solchen Beirates gestellt hat. Zur nächsten Sitzung des Fachausschusses soll durch die Verwaltung ein Bericht erarbeitet werden. Der Kreisausschuss wird auf der nächsten Sitzung am 18.05.2016 über das Ergebnis informiert.

 

Um die Integrationskurse für die Flüchtlinge nutzen zu können, ist es notwendig, dass diese Personen zuvor ihren Fingerabdruck registrieren lassen. Dadurch kommt es derzeit zu einer Verzögerung, da der zuständigen Behörde nicht genügend Geräte für die Abnahme der Fingerabdrücke zur Verfügung stehen. Albrecht von Bodenhausen (CDU) regte an, dass im Zuge der Amtshilfe die Gemeinden bei der Erfassung unterstützen könnten, da diese in den Einwohnermeldeämtern über die entsprechenden Geräte verfügen.

 

Stellungnahme des Sachgebietsleiters Daniel Görges des Fachdienstes Migration:

 

Die von Herrn von Bodenhausen geschilderte Unterstützung ist so nicht durchführbar. Die technischen Voraussetzungen, d. h. das erforderliche Programm ist in den Gemeinden nicht vorhanden. Die Bearbeitung der Abnahme erfolgt aus dem Datenverarbeitungsprogramm der Ausländerbehörde ADVIS.

 

Die Zuständigkeit für diese Aufgabe ist eindeutig den Ausländerbehörden zugewiesen.

Der Arbeitsvorgang umfasst nicht nur die Abnahme der Fingerabdrücke.

 

Zweckmäßig wäre ggf. die Ausleihe eines gesamten Terminalarbeitsplatzes an die Ausländerbehörde.

 

Derzeit erfolgt durch Herrn Görges die persönliche Nachfrage in den Meldestellen zwecks der Ausleihe. Bisher leider ohne verbindliches Ergebnis.