Der Jugendhilfeausschluss beschließt gemäß § 35 Abs. 1 Jugendgerichtsgesetz (JGG) die Vorschlagslisten für die Wahl der Jugendhaupt- und Jugendnebenschöffen entsprechend den Anlage 1 bis 4 für die Amtsgerichtsbezirke Haldensleben und Oschersleben.
Der Jugendhilfeausschluss beschloss gemäß § 35 Abs. 1 Jugendgerichtsgesetz (JGG) die Vorschlagslisten für die Wahl der Jugendhaupt- und Jugendnebenschöffen entsprechend den Anlagen 1 bis 4 für die Amtsgerichtsbezirke Haldensleben und Oschersleben.
Abstimmungsergebnis:
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Zustimmung:einstimmig
Ablehnung:0
Enthaltung:0
Die Vorlage wurde zum Beschluss 949/51/2013erhoben.