Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Herr Bendler gibt kurze Erläuterungen zur Beschlussvorlage. Diese wird dann einstimmig von den JHA-Mitgliedern angenommen. Beschluss: Der Jugendhilfeausschluss beschloss gemäß § 35 Abs. 1 Jugendgerichtsgesetz (JGG) die Vorschlagslisten für die Wahl der Jugendhaupt- und Jugendnebenschöffen entsprechend den Anlagen 1 bis 4 für die Amtsgerichtsbezirke Haldensleben und Oschersleben.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: einstimmig Ablehnung: 0 Enthaltung: 0
Die Vorlage wurde zum Beschluss 949/51/2013 erhoben. |
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