Finanzielle Auswirkungen:
Personelle Auswirkungen:
Sachdarstellung, Begründung:
Die Mobilität der Zukunft beginnt heute. Mit Mut müssen endlich die Bedürfnisse Aller berücksichtigt werden. Dazu gehören straßenbegleitende Radwege an den relevanten Stellen im Landkreis Börde. Deshalb sind die Voraussetzungen für den Bau der beiden o. g. Radwege umgehend zu schaffen. Dazu gehört für den Landkreis, die bestehenden Förderprogramme auszunutzen und rechtzeitig Anträge zu stellen!
Nach Aussage des Ministeriums für Infrastruktur und Digitales (MID) stehen derzeit zwei Förderprogramme zur Verfügung. In Frage kommt, für Radwege mit größeren Fördervolumen, das EFRE-Programm:
https://mid.sachsen-anhalt.de/infrastruktur/verkehr/radverkehr/radverkehrsfoerderung-in-sachsen-anhalt/foerderung-des-alltagsradverkehrs-mit-efre-mitteln
Förderung des Alltagsradverkehrs mit EFRE-Mitteln
Sachsen-Anhalt fördert in der Förderperiode 2021 – 2027 über die „Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung einer nachhaltigen, multimodalen Mobilität in den Städten und ihrem Pendlerraum im Rahmen des EFRE/JTF Programm 2021 - 2027 des Landes Sachsen-Anhalt (EFRE-RL Mobilität)“.
- Die Förderrichtlinie kann über folgenden Link aufrufen werden:
www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/perma?j=VVST-911300-MID-20230601-SF
- Anträge können beim Landesverwaltungsamt gestellt werden. Nähere Informationen finden Sie unter:
https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/wirtschaft-bauwesen-verkehr/verkehrswesen/foerderung-multimodale-mobilitaet
Gegenstand der Förderung sind:
- investive Maßnahmen für ein stärkeres öffentliches Verkehrsnetz sowie einfachere und attraktivere Möglichkeiten für aktive Mobilität wie Gehen und Radfahren im Alltagsverkehr. Hierzu zählen alle investiven Maßnahmen zur Herstellung einer alltagstauglichen Infrastruktur für Nahmobilität sowie das Beseitigen von Lücken und der Abbau von Barrieren im Rad- und Fußwegenetz sowie an den Übergangsstellen zum ÖPNV zur Stärkung des öffentlichen Verkehrsnetzes sowie einfachere und attraktivere Möglichkeiten für aktive Mobilitätsträger wie Gehen und Radfahren
- investive Maßnahmen für eine bessere Steuerung der Mobilitätsströme durch multimodale Knotenpunkte und digitale Lösungen. Die Förderung umfasst investive Maßnahmen zur Konzeption und Umsetzung multimodaler Knoten- und Umsteigepunkte und digitale Lösungen, die die Nutzung und den Umstieg auf nachhaltige Verkehrsträger erleichtern
- investive Maßnahmen zur Entwicklung einer emissionsfreien Stadtlogistik zum Beispiel durch Investitionen im Bereich des Mobilitätsmanagements und der Micrologistik
- die Erarbeitung und Fortschreibung von Mobilitätsplänen und -konzepten, die die Entwicklung einer nachhaltigen, multimodalen Mobilität in den Städten und dem Pendlerraum unterstützen - hierzu zählen Pläne für eine nachhaltige urbane Mobilität (Verkehrsentwicklungspläne) und gleichwertige Planungsrahmen, innovative Mobilitätskonzepte und Konzepte für eine emissionsfreie Stadtlogistik sowie Fachkonzepte zur Konkretisierung der Pläne für eine nachhaltige urbane Mobilität für einzelne Verkehrsträger oder einzelne Stadtbereiche
Dies bedeutet für den Landkreis:
- Neben der Förderung von Baumaßnahmen werden auch Konzepte, Grunderwerb und Planungen finanziert. (Förderrichtlinie siehe RdErl. des MID vom 01. Juni 2023 – 36.3-3-06511, veröffentlicht im MBl. LSA Nr. 25/2023 vom 17.7.2023, in Kraft getreten am 18.07.2023), bei Planungen teilweise Personalkosten!
- Der Fördersatz beträgt bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bei Kommunen
- Termin der Antragstellung für Anträge für Investive Maßnahmen für ein stärkeres öffentliches Verkehrsnetz sowie einfachere und attraktivere Möglichkeiten für aktive Mobilität wie Gehen und Radfahren im Alltagsverkehr, sind bis zum 31.3., 30.6., 30.9. und 31.12. eines jeden Jahres (Vorliegen des entscheidungsreifen Antrags bei der Bewilligungsbehörde) zu stellen.
- Anträge für Mobilitätspläne und -konzepte sind bis zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. eines jeden Jahres (Vorliegen des entscheidungsreifen Antrags bei der Bewilligungsbehörde) zu stellen. Der letzte mögliche Antragstermin ist der 15.05.2024.
Für kleinere Vorhaben können kurzfristig auch noch Mittel aus dem Sonderprogramm Stadt und Land genutzt werden
https://mid.sachsen-anhalt.de/infrastruktur/verkehr/radverkehr/radverkehrsfoerderung-in-sachsen-anhalt/stadt-und-land
Zu den konkreten Projekten:
- Die Kreisstraße K 1106 Haldensleben - Satuelle ist eine vielgenutzte Straße und steht zu Recht auf der Prioritätenliste ganz oben. Kostenschätzungen gehen von ca. 3,5 Mio. Baukosten aus. (90% ige Förderung) Das „Investitionsprogramm 2023-2030 (IP 2023-2030) für Straßen, Brückenbauwerke und kreisstraßenbegleitende Radwege in Baulast des Landkreises Börde sowie notwendiger Technik“ zeigt den Stand:
Kreis- | Ab-schnitt | Frei Strecke = 0 | Lage | Länge in m | Radweg | verkehrliche Bewert™ | Vermerk ALFF Mitte | geschätzte Baukosten |
strauen | | 01=1 | | | | KfzTTag | IMag | | (onne winnsimii |
Filter | Filter | Filter | Filter | Filter | Filter | Filter | Filter | | |
1106 | 08 | 0 | OAHDL-OE Satueile | 4.153 | 5 | 5.303 | 350 | keine Flurbereinigung | 2.810.590 |
1163 | 10 | 0 | L 4?-OE Hermsdorf | 1.771 | 5 | 4.553 | 530 | keine Flurbereinigung | 2.413.090 |
1158 | 01 | 0 | Groß Sartersleben Kreisel - Kreisel L 44 | 3.553 | 5 | 4.066 | 225 | in Prüfung | 2.154.980 |
1106 | 05 | 0 | OA Neuenhofe -Krzg.B 71 (Brücke) | 2.128 | 5 | 3.305 | 536 | Flurbereinigungserfahren (FBV) Wedringen B7ln | 1 127 800 |
1158 | 02 | 0 | Kreisel L 44-OE Althaldensleben | 4.141 | 5 | 3.444 | 207 | keine Flurbereinigung | 2.194.730 |
1170 | 04 | 0 | Glindenberg Krzg.K 1171 -Kreisgrenze | 3.535 | 5 | 3.406 | 460 | keine Flurbereinigung | 964.070 |
1158 | 04 | 0 | OAAIthaldensleben-Abzw.B71 | 1.813 | 0 | 3.388 | 595 | tlw. FBV Wedringen B71n | 964.070 |
1162 | 06 | 0 | OA Hillersleben -Abzw.K 1106 | 1.815 | 5 | 3.365 | 394 | in Prüfung | 1 100 000 |
1150 | 03 | 0 | OA Hohenwarsleben-OE Hermsdorf | 1.532 | 5 | 3.000 | 270 | keine Flurbereinigung | 578.760 |
1162 | 04 | 0 | OAMeseberg-OE Hillersleben | 1.824 | 5 | 2.370 | 307 | Flurneuordnungsverfahren Hagebach | 966.720 |
1364 | 01 | 0 | Krzgl 1353 (Einnahme | ■ OE Homhara | 1335 | 5 | 2.725 | 249 | in Prüfung | 840.000 |
1165 | 01 | 0 | Abzw. B 71 - OE Dahlenwarsleben | 1.433 | 5 | 2.683 | 270 | in Prüfung | 785.990 |
1153 | 04 | 0 | OA Nordgermersleben-Krzg. BI | 797 | 5 | 2.643 | 399 | keine Flurbereinigung | 422.410 |
1142 | 01 | 0 | Abzw.B71-Abzw.B189 | 12.858 | 5 | 2.601 | 518 | in Prüfung | 6.8I4.74O |
Die Verbindung von Haldensleben nach Satuelle (bzw. Uthmöden) weist folgende Besonderheiten als Zuwegung auf:
- eine Biogasanlage mit mehr als 100000 T Kapazität
- einen Solarpark mit ca. 132 ha in Planung
- das Wasserwerk Satuelle
- der Waldkindergarten
- die Schießanlage Dachsburg
- eine Schule mit Ausgleichsklassen Uthmöden
- die Strecke ist Umleitungsstrecke bei Sperrungen der B71 nach Gardelegen und Calvörde
- die Strecke führt viele Radwanderer in den Drömling und unterliegt zu verschiedenen Jahreszeiten der touristischen Nutzung
Daraus ergibt sich ein sehr hohes Verkehrsaufkommen, welches für Radfahrer Gefahren mit sich bringt und viele Bürgerinnen und Bürger, insbesondere Schulkinder von der Radnutzung abhält.
Die Kommune Haldensleben und vor allem die Bürger und Kommunalpolitiker befassen sich seit vielen Jahren mit dem geplanten Ausbau der Strecke und haben mit über 90% der Landeigentümern Vereinbarungen zum Grundstückserwerb, allerdings noch keine Bauerlaubnisverträge. Die Kommune und die Kommunalpolitiker vor Ort würden sofort alles Notwendige unternehmen und das Vorhaben unterstützen.
- Die Kreisstraße K 1171 verbindet den Wolmirstedter OT Glindenberg mit der Landeshauptstadt Magdeburg. Es geht um einen Lückenschluss mit zu erwartenden Kosten von ca. 1 Mio. € (90% ige Förderung).
Sie weist folgende Besonderheiten auf:
- Nähe/Verbindung zu Elberadweg mit internationaler Bedeutung
- Erschließung Schiffshebewerk
- Verbindung zum Industriegebiet Rothensee und damit Arbeitsweg viele Pendler
- Vorliegen eines Antrages auf Lückenschluss im Stadtrat Magdeburg, dieser wurde am 17.11.2023 beschlossen
- der Gemeinderat Glindenberg steht hinter dem Projekt und hat mit den Anliegern zu Landabtretungen verhandelt
- die Bevölkerung unterstützt das Vorhaben, wie die rege Beteiligung an der ersten Rad-Demo gezeigt hat
Zusammenfassung:
Die Auskunft aus dem MID sagt, bitte nutzt die vorhandenen Mittel und stellt Anträge. Das Programm läuft aus, die Fördertermine stehen noch bis Dez. 2023 bzw. noch ein Termin im März 2024.
Die geforderten Konzepte wie Klimaschutzkonzept, Radwegekonzeption bzw. ein Invest-Programm liegen für den Landkreis Börde vor. Die betroffenen Kommunen haben ihre Unterstützung zugesagt. Die Förderquote liegt bei 90%, zusätzlich können weitere Kosten für Planungen, Landkauf und Personal erstattet werden. Nachdem in diesem Jahr beantragte Planungsmittel für Radwege gestrichen wurden, soll jetzt ein neuer Anfang gewagt werden.