Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Verfahrensbeteiligte:
Beschlussvorschlag:
1. Der Kreistag beschließt die Aufhebung des Vertrages zur Nutzung der Sekundarschule „Brüder Grimm“ in Calvörde vom 21.06.2006. 2. Der Kreistag beschließt den Abschluss eines Mietvertrages zwischen der Gemeinde Flecken Calvörde, der Verbandsgemeinde Flechtingen und dem Landkreis Börde über die Schulgebäude der Sekundarschule „Brüder Grimm“ (Anlage 1) 3. Der Kreistag beschließt den Abschluss einer Bauvereinbarung zwischen der Gemeinde Flecken Calvörde, der Verbandsgemeinde Flechtingen und dem Landkreis Börde über die Bauverantwortung für die „Errichtung eines Mehrzweckgebäudes“ (Anlage 2). 4. Die Verwaltung ist beauftragt, für die Sporthallennutzung eine neue Nutzungsvereinbarung mit der Gemeinde Flecken Calvörde zu den bestehenden vertraglichen Konditionen zwecks Vertragsklarheit und Übersichtlichkeit abzuschließen. Sachdarstellung, Begründung:
Die Gemeinde Flecken Calvörde ist Eigentümerin von Schulgebäuden der in Schulträgerschaft des Landkreises Börde geführten Sekundarschule „Brüder Grimm“ in Calvörde. Die Schulgebäude nebst Nebengebäude und Anlagen befinden sich auf den Grundstücken in der Gemarkung Calvörde, Flur 7: - das Schulgebäude: Am Markt 7, Flurstück 451 - das Nebenschulgebäude: An der Neustadtstraße, Flurstück 147 - Speiseraum, Lagergebäude, Garage: Wassertorstraße 6, Flurstück 145.
Für die Sekundarschule wurden im Jahr 2006 zwischen der Gemeinde und dem Landkreis ein Nutzungsvertrag nebst Änderung 2016 und eine Vereinbarung geschlossen, die die Verwaltung, die Nutzung der Sekundarschule sowie die Kostentragung regeln. Träger der Sekundarschule ist der Landkreis Börde.
Hinsichtlich des Gebäudes Wassertorstraße 6, in dem sich neben dem Speiseraum auch der durch die Gemeinde genutzte Jugendclub befindet, besteht Sanierungs- und Flächenerweiterungsbedarf, so dass hier durch die Gemeinde Investitionen in Höhe von 2 Mio. EURO getätigt werden müssen.
Analog der Verfahrensweise zu den vertraglichen Regelungen zur Sekundarschule „Werner Seelenbinder" Zielitz, welche dem Kreistag mit Vorlage 489/30/2023 am 25.01.2023 vorgelegt wurde, sollen auch hier aus Gründen der Vertrags- und Haushaltsklarheit und Übersichtlichkeit die zu regelnden Punkte in einen Mietvertrag und eine Bauvereinbarung aufgeteilt werden. Der bestehende Nutzungsvertrag soll hinsichtlich der Schulgebäude aufgehoben werden (Anlage 1). Insoweit enthält die Anlage 2 den Mietvertrag sowie Anlage 5 eine Bauvereinbarung, die die Bauverantwortung und Finanzierung für den „Neubau eines Mehrzweckgebäudes“ regelt. Aus Gründen des Beginns mit der Ausschreibung von Planerleistungen durch die Verbandsgemeinde Flechtingen erfolgt die In-Kraft-Tretung der Verträge rückwirkend zum 01.07.2023. Die Haushaltsmittel sind im Haushalt 2023 des Amtes 68 eingestellt und für die Folgejahre im Doppelhaushalt 2024/2025 angemeldet.
Finanzielle Auswirkungen:
Personelle Auswirkungen:
Anlagen: Anlage 1: 2. Änderung Nutzungsvertrag Anlage 2: Mietvertrag Anlage 3: Anlage 1 zum Mietvertrag Anlage 4: Anlage 2 zum Mietvertrag Anlage 5: Bauvereinbarung
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