Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Verfahrensbeteiligte:
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt bis zum Ende des Schuljahres 2023/24 am 31.07.2024
1. die Weiterführung des Deutschlandtickets (49,00 €) für die Anspruchsberechtigten Schüler nach § 71 SchulG LSA der bisherigen Marego-Preisstufen 1-9 (bisher mdst. 49,00 € pro Monat) 2. die Weiterführung des Deutschlandtickets (49,00 €) für die Anspruchsberechtigten Schüler nach § 71 SchulG LSA der bisherigen Marego-Preisstufe N (bisher < 49,00 € pro Monat) 3. die anteilige Übernahme der Kosten (50%) für das Schülerfreizeitticket des Marego- Verbundes für alle Schüler ohne Anspruchsvoraussetzungen nach § 71 SchulG LSA.
Sachdarstellung, Begründung:
Der Kreistag beschloss in seiner Sitzung am 26.04.2023 die Einführung des Deutschlandtickets (D-Tickets) für Anspruchsberechtigte Schüler nach § 71 SchulG LSA und des Schülerfreizeittickets für Schüler ohne Anspruch mit Beginn des Schuljahres 2023/24 bis zum 31.12.2023.
Mehr als 8.200 Abo-Verträge wurden mit der BördeBus Verkehrsgesellschaft abgeschlossen. Das Abo gilt grundsätzlich unbefristet, ist jeweils zum 10. eines Monats mit Wirkung ab dem Folgemonat kündbar.
Aus Sicht des Landkreises als Träger der Schülerbeförderung sollte die Weiterführung des Tickets über das Kalenderjahr 2023 hinaus bis zum Ende des Schuljahres 2023/24 zum 31.07.2024 erfolgen.
Bei Weiterführung des D-Tickets sind im Vergleich mit dem Marego-Tarif folgende Einsparungen des Landkreises als Träger der Schülerbeförderung zu erzielen.
(Einzelauflistung nach Preisstufen siehe Anlage 1)
Finanzierung des Deutschlandtickets im Jahr 2024
Für das Jahr 2023 haben Bund und Länder für die Finanzierung des Deutschlandtickets jeweils 1,5 Milliarden Euro vorgesehen. Bund und Länder haben sich weiterhin darauf verständigt, dass die notwendige Auskömmlichkeit des Tarifs für das Deutschlandticket für 2023 gewährleistet wird. Auch erfolgt ein pauschaler Ausgleich etwaiger Mehrkosten für die Kontrolle und die Umstellung des Vertriebs im Einführungsjahr. Für die Jahre ab 2024 haben Bund und Länder ebenfalls drei Milliarden Euro vorgesehen. Zu einer darüberhinausgehenden Zusicherung kam es nicht.
Aktuell konnten sich Bund und Länder in ihrer Besprechung am 06.11.2023 auf keine Nachschusspflicht zum Ausgleich der Belastungen durch das Deutschlandticket verständigen. Stattdessen sollen die im Jahr 2023 nicht verbrauchten Mittel in das Jahr 2024 übertragbar sein. Das Deutschlandticket wurde mit Wirkung ab dem 01.05.2023 eingeführt. Damit werden voraussichtlich Ausgleichsmittel i.H.v. 700 Mio € nicht in Anspruch genommen. Diese sollen zusätzlich für den Ausgleich 2024 zur Verfügung stehen. Damit stünden 3,7 Mrd. € insgesamt zum Ausgleich für das Jahr 2024 zur Verfügung.
Der Verband der Verkehrsunternehmen schätzt den Finanzierungsbedarf für 2024 auf 4,1 Mrd. €. Damit steht ein Kostenrisiko von 400 Mio. € bei den Aufgabenträgern und Verkehrsunternehmen im Raum. Der tatsächliche Bedarf kann davon abweichen. Ein weiterer Nachschuss wird nach aktuellem Stand nicht gewährt.
Vielmehr ist die Verkehrsministerkonferenz aufgefordert, rechtzeitig vor dem 01. Mai 2024 ein Konzept zur Durchführung des Deutschlandtickets ab dem Jahr 2024 vorzulegen. 2024 soll dann auch die Verständigung über die Finanzierung des Deutschlandtickets einschließlich eines Mechanismus zur Fortschreibung der Ticketpreise erfolgen.
Die Auskömmlichkeit der Deckung des Defizits besteht bis Ende April 2024.
Mit dem Wissen, um die voraussichtliche Deckung des Defizits bis mdst. April 2024, und unter Beachtung des enormen personellen, zeitlichen und finanziellen Aufwandes eine bestehende Verfahrensweise mitten in einem Schuljahr zu ändern, wird daher die Weiterführung des Deutschlandtickets bis zum Ende des Schuljahres 2023/24 am 31.07.2024 beantragt.
Zudem verpflichtet sich die Verwaltung die politischen Gremien im Mai 2024 zu den Entwicklungen in der Finanzierung des Defizits durch Bund und Länder und des Durchführungskonzeptes zu informieren. Gleiches gilt für die daraus resultierende, angestrebte Verfahrensweise hinsichtlich der Schülerjahreskarte ab dem Schuljahr 2024/25.
Finanzielle Auswirkungen:
Personelle Auswirkungen:
Anlagen: Anlage 1_Vergleich 49 Euro-T und Marego für 01-07-2024
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||