Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 0620/StBB/2023  

 
 
Betreff: Beschluss zur Gründung eines "Zweckverbandes Breitband Börde"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Dr. Gruber, Denis Dezernent 3
Federführend:Stabsstelle Breitband Bearbeiter/-in: Paetzel, Kilian
Beratungsfolge:
Ausschuss für Wirtschaft, Bau und Umwelt Vorberatung
15.11.2023 
ordentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Bau und Umwelt    
Ausschuss für Kreisentwicklung und Finanzen Vorberatung
21.11.2023 
ordentliche Sitzung des Ausschusses für Kreisentwicklung und Finanzen    
Kreisausschuss Vorberatung
29.11.2023 
ordentliche Sitzung des Kreisausschusses    
Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
06.12.2023 
ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde an Verwaltung zurück verwiesen   
Anlagen:
Anlage 1: Satzungsentwurf

Verfahrensbeteiligte:

 

 

nicht erforderlich

erforderlich

zugestimmt

nicht zugestimmt

zuständiger Justitiar

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag des Landkreises Börde beschließt:

 

  1. Die Gründung eines Zweckverbandes „Breitband Börde“ und beschließt zugleich seinen Beitritt.

 

  1. Der Landrat wird ermächtigt, die für die Umsetzung erforderlichen Schritte für den Landkreis Börde vorzunehmen und die notwendigen rechtlichen Erklärungen abzugeben.

 

 


Sachdarstellung, Begründung:

  1. Hintergrund

Die Versorgung mit Breitbandinfrastrukturen bildet eine maßgebliche Grundlage der Lebensqualität der Bevölkerung, ist eine Aufgabe der Daseinsvorsorge und gehört zu den wesentlichen Wirtschafts- und Gesellschaftsfaktoren. Zum Zweck des flächendeckenden Glasfaserausbaus im Landkreis Börde haben kreisangehörige Gemeinden bereits im Jahr 2014 den Landkreis Börde gebeten, eine Machbarkeitsstudie und 2015 ein Rechtsgutachten u.a. über die zu wählende Betriebsform zu beauftragen. Es galt ein durch den Landkreis Börde koordiniertes und konzertiertes Vorgehen bei der Umsetzung des Ausbaus und des Regebetriebes der Breitbandnetze zu gewährleisten. Der Landkreis Börde hat dies getan und selbst finanziert.

 

In Folge wurde die Gründung eines Zweckverbandes von allen Beteiligten favorisiert und vollständig vorbereitet. Lediglich aus Gründen der Fördermittel wurde im Jahr 2016 anstelle der Gründung eines Zweckverbandes eine „ARGE Breitband“ favorisiert und 2017 durch den Landkreis und die Gemeinden beschlossen und gegründet. Die Zweckvereinbarung wurde am 22.12.2017 öffentlich im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Elbe-Heide bekanntgemacht, der Landkreis Börde als Gründungsmitglied genannt. Darüber hinaus wurde die Zweckvereinbarung am 31.03.2021 im Amtsblatt des Landkreises Börde, 15.Jg., Nr.13, veröffentlicht.

 

Festzuhalten ist, dass der Ausbau der kommunalen Breitbandinfrastrukturen keine originäre Aufgabe der Landkreise ist. Im Rahmen seiner Ergänzungsfunktion hat der Landkreis Börde unter dem Gesichtspunkt der Herstellung einheitlicher Lebensbedingungen die Unterstützung des kommunalen Breitbandausbaus als freiwillige Aufgabe übernommen und durch die Zweckvereinbarung „ARGE Breitband“ realisiert. Der Landkreis Börde unterstützt seit Jahren die Ziele des Bundes und der Gemeinden beim Glasfaserausbau.

 

Der Landkreis Börde ist Gründungsmitglied der „ARGE Breitband“ und unterstützt die Mitgliedsgemeinden der ARGE durch Bereitstellung von Fachpersonal zur Koordination der Planungen und steuert die weiteren Handlungen sowie Abstimmungen mit den Bundes- und Projektträgereinrichtungen. Die finanzielle Hauptlast von ca. 250 Mio. € teilen sich der Bund und die ausbauenden „ARGE Gemeinden“ ca. je zurlfte. Die ARGE-Mitglieder sind neben dem Landkreis Börde folgende acht kreisangehörige Kommunen: EG Barleben, VG Westliche Börde, VG Flechtingen, VG Elbe-Heide, EG Niedere Börde, EG Stadt Wanzleben-Börde, EG Stadt Oschersleben (Bode), EG Stadt Oebisfelde-Weferlingen.

 

Aus § 3 Nr. 3.2 der Zweckvereinbarung geht für die Grundsatzberatung im Rahmen der Aufgabenbesorgung hervor, dass der Landkreis unterstützende Maßnahmen bis einschließlich zur Vertragsverhandlung der/des aktiven Netzbetreibers/s durchführt. Gegenstand der Zweckvereinbarung ist der fördermittelbasierte Ausbau der kommunalen Breitbandinfrastrukturen einschließlich der Vergabe an einen Netzbetreiber.

 

Die Maßnahmen der konkreten Projektumsetzung enden daher mit der Herstellung der passiven Netze und dem Vertragsschluss der jeweiligen Kommune mit dem in einem öffentlichen Ausschreibungsverfahren ermittelten Netzbetreiber. Maßnahmen, die dem Ausbau der Breitbandinfrastrukturen nachgelagert sind, insbesondere das Pachtvertragsmanagement, sind nicht mehr von der Verpflichtung des Landkreises zur Unterstützung erfasst.

 

Einzig die Nachweise und Abrechnung des Fördermittelverfahrens sind von der Zweckvereinbarung umfasst. Der Begriff des „rdermittelantragsverfahrens“ ist in einem weiten Sinn zu verstehen; hiervon ist das gesamte Fördermittelverfahren bis zum Abschluss der Verwendungsnachweisprüfung erfasst. Daraus folgt, dass mit der Fertigstellung des letzten kommunalen passiven Breitbandnetzes, der Vergabe des Netzbetriebes und der Fördermittelabrechnung jeweils die Aufgaben des Landkreises Börde nach der Zweckvereinbarung ARGE Breitband enden. Diese ist dann gegenstandslos und kann gemäß Ziffer 7.1 der bestehenden Zweckvereinbarung einvernehmlich aufgehoben werden.

 

r etwaige spätere Netzerweiterungen entfaltet die Zweckvereinbarung keine Wirkung. Ausnahmsweise unterfällt die sog. „Nachverdichtung“ noch den Regelungen der Zweckvereinbarung, wenn der ergänzende Ausbau im unmittelbaren Anschluss an die Gesamtmaßnahme beginnt und auch diese Nachverdichtung fördermittelfinanziert wird. Die Nachverdichtung umfasst regelmäßig eine Kundenrate von 20 40% aller Haushalte und ein Finanzvolumen von ca. 21 Mio. €.

 

Die übrigen, dem Ausbau der geförderten Breitbandinfrastrukturen nachgelagerten Maßnahmen, insbesondere der Regelbetrieb, der Schutz vor Eingriffen Dritter (z.B. durch Baumaßnahmen), die Digitalisierung aller damit im Zusammenhang stehenden Prozesse und das Pacht- und Fördermittelmanagement sind nicht mehr von der Zweckvereinbarung erfasst.

 

Beschreibung des status quo

 

Auf einer gemeinsamen Beratung mit den Hauptverwaltungsbeamten der kreisangehörigen Kommunen und dem Landrat am 14.04.2023 wurde, nach vorab durchgeführter Abfrage, durch die „ARGE Mitgliedsgemeinden“ beim Glasfaserausbau Bedarf zur konsequenten Unterstützung insbesondere auf dem Gebiet des Pacht-und Fördermittelmanagements sowie beim Monitoring kommuniziert. Explizit wurden die „ARGE Mitgliedsgemeinden“ hinsichtlich des generellen und konkreten Bearbeitungsstandes beim Aufbau der Breitbandnetze und potentieller zukünftiger Unterstützungsbedarfe gem. § 3 Zweckvereinbarung (Geschäftsbesorgung) befragt.

 

Mithin lassen sich zum 12.09.2023 feststellen:

 

A) Bau- und signaltechnische Umsetzung

 

Im Kalenderjahr 2021 und 2022 konnten die Netze in der EG Stadt Oebisfelde-Weferlingen und der EG Oschersleben (Bode) bautechnisch fertiggestellt werden. Im Kalenderjahr 2023 werden die Netze in der EG Barleben, EG Stadt Wanzleben-Börde und bis auf wenige Ausnahmen in der EG Niedere Börde sowie der VG Flechtingen fertiggestellt. Voraussichtlich bis zum 3. Quartal 2024 werden in der VG Elbe-Heide und der VG Westliche Börde die Fertigstellung des Breitbandausbaus erfolgen. Alle Fertigstellungen beziehen sich nur auf den geförderten Ausbau, nicht auf die ungeförderte Nachverdichtung.

 

B) Förderung / Verwendungsnachweisprüfung

 

Der Abschluss der Förderverfahren ist dem Ausbau nachgelagert. Die Verwendungsnachweiserstellung und Prüfung durch Bundesinstanzen wird einen längeren Zeitraum je nach Fertigstellung und Übergabe an den Netzbetreiber in Anspruch nehmen. Die ersten Gemeindeprojekte werden voraussichtlich 2024, die zweite Hälfte zum Ende 2025 fertig werden. Sofern bautechnische Verzögerungen, die u.a. im Zusammenhang mit der BAB A14 Nord stehen, auftreten, kann sich die Zeitplanung verändern.

 

C) Regelbetrieb und Nachverdichtung

 

Zwischen den Stufen A) und B) wird die Übergabe an den aktiven Netzbetreiber vollzogen. Ab da beginnen der Regelbetrieb, die Nachverdichtung, die Netzerweiterung und Netzerhaltung. Im Rahmen der Förderung wurden ca. 50 60 % des Kundenpotenzials angeschlossen. Tendenziell wollen die Gemeinden und der Netzbetreiber eine Regelanschlussquote von ca. 80% erreichen. Die realistische Nachverdichtungsquote liegt je Gemeinde zw. 20 40% und einem geschätzten Gesamtvolumen von 21 Mio. €. Die kommunalen Netze werden flächendeckend aufgespannt, vom Großbetrieb bis zur kleinsten Wirtschaftseinheit. Das bedeutet für die Gemeinden eine permanente wirtschaftliche Aufgabe mit entsprechendem Personaleinsatz neben den üblichen gemeindlichen Aufgaben.

 

Aus der Beratung der Hauptverwaltungsbeamten vom 14.04.2023 ging hervor, dass die Notwendigkeit einer koordinierten Begleitung der Breitbandinfrastruktur über deren Ausbau hinaus besteht. Eine Fortführung der Unterstützung in Form der bisherigen Stabstelle Breitband wird auf Grund des Projektstandes und der haushalterischen Situation, der Landkreis Börde befindet sich in Haushaltskonsolidierung, durch den Landkreis Börde als freiwillige Leistung nicht mehr als möglich erachtet, zumal Mitte des Jahres 2024 der größte Teil des gesamten Netzes an den DNS-Netzbetreiber übergeben sein wird.

 

Entsprechend wurde bereits seit dem Haushaltsjahr 2022 der Personalbestand der Stabstelle abgebaut. Mit Abschluss der ingenieurbegleitenden Arbeiten werden auch die der Stabstelle Breitband zugeordneten Ingenieurstellen obsolet, eine Verlängerung der befristeten Stellen findet nicht statt. Der bisher bestehende Koordinierungsstab wird reduziert auf eine (1) Personalstelle, dem „Beauftragten Breitbandmanagement“. Der Stelleninhaber wird entweder die Abwicklung der ARGE oder eine andere Aufgabe im Landkreis Börde übernehmen, könnte ggf. auch in einen neu zu gründenden Zweckverband wechseln. Dies wurde auch gegenüber den Hauptverwaltungsbeamten der kreisangehörigen Gemeinden im Rahmen der HVB-Beratung am 01.09.2023 kommuniziert.

  1.  Überführung in einen Zweckverband

Auf den Beratungen der Hauptverwaltungsbeamten vom 14.04.2023 und 01.09.2023 wurde die Relevanz einer weiteren fachlichen Unterstützung von den „ARGE Mitgliedsgemeinden“ hervorgehoben. Um den Breitbandausbau im Landkreis Börde weiterhin zu fördern wird seitens des Landkreises Börde die Gründung eines Zweckverbandes „Breitband“ empfohlen.

Zur Konzentration des Fachwissens und zur Nutzung von Synergieeffekten soll der Zweckverband zukünftig die Interessenvertretung der Mitglieder auf dem Gebiet des Pacht- und Ausbaumanagements wahrnehmen, sowie den Abschluss des Fördermanagements begleiten.

 

Der Verband ist ein Zweckverband im Sinne des § 7 GKG-LSA und könnte den Namen „Zweckverband-Breitband Börde“ (ZBB) führen. Der Verband hätte seinen Sitz im Landkreis Börde (Oschersleben; Landkreisverwaltungssitz), dem bisherigen Sitz der ARGE. Voll-Mitglieder des Verbandes können alle kreisangehörigen Kommunen des Landkreises Börde sowie der Landkreis selbst und weitere Körperschaften des öffentlichen Rechts sein.

  

Vor einer Überführung sind diverse Voraussetzungen zu prüfen und Lösungen darzustellen:

 

-       Eingriffe in sowie Wandlung von Rechtsverhältnissen

-       Überführung von bestehenden Verträgen

-       öffentlich-rechtliche Zweckvereinbarung der ARGE-Breitband, Landkreis / Gemeinden

-       öffentlich-rechtliche Förderverträge des Bundes mit den Gemeinden

  • Zweckbindung lt. Zuwendungsbescheid
  • ckforderungsmechanismus lt. Zuwendungsbescheid

-       Kreditverträge mit diversen Banken

-       öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen Gemeinde und Bauunternehmen

-       öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen Gemeinde und Projektsteuerer

-       Netzbetriebsvertrag mit DNS-Net GmbH

-       Interkommunale Verträge zwischen Gemeinden (Backbone, abgelegene Adr.)

-       Prüfung der Rechtsform

 

Bei einer qualitativen Änderung der Rechtsform, sollte die bestmögliche gefunden werden. Mit einer neuen Rechtsform sollten sich die Mitglieder tiefgreifend auseinandersetzen. Sowohl die Handlungsfähigkeit und Bürokratielastigkeit als auch die kommunalen Mitbestimmungsmöglichkeiten sind zu beleuchten.  

  1.  Rechte, Pflichten und Aufgaben des Zweckverbandes

Der Zweckverband soll ab 01.07.2024 übertragene Aufgaben seiner Verbandsmitglieder ausüben. Der Zweckverband übernimmt die ihm von den Verbandsmitgliedern übertragene Aufgabe des Pacht- und Betriebsmanagements der im Eigentum der Verbandsmitglieder stehenden Breitbandnetze. Dies umfasst die Aufgaben lt. Satzung, den Betrieb zur Erhaltung und Verdichtung des passiven Netzes, das Führen von Vertragsverhandlungen und die Abrechnung der Netzpachtentgelte einschließlich der Buchhaltung sowie der gerichtlichen und außergerichtlichen Vertretung der Verbandsmitglieder in Angelegenheiten des Zweckverbandes.  

Mit der Entstehung des Zweckverbandes gehen das Recht und die Pflicht der beteiligten kommunalen Gebietskörperschaften, die übertragenen Aufgaben zu erfüllen und die dazu notwendigen Befugnisse auszuüben, auf den Zweckverband über. Der Verband kann sich zur Erfüllung seiner Aufgaben Dritter bedienen.

 

Organe des Verbandes sind die Verbandsversammlung und der Verbandsgeschäftsführer. Die Verbandsversammlung ist das Hauptorgan des Zweckverbandes. Sie besteht aus je einem Vertreter der Verbandsmitglieder. Jeder Vertreter hat in der Verbandsversammlung eine Stimme. Der Verbandsgeschäftsführer ist Mitglied mit beratender Stimme. Die Verbandsversammlung wird von dem Vorsitzenden der Verbandsversammlung geleitet. Die Verbandsversammlung gibt sich eine Geschäftsordnung.

 

Eine mit der Führung der Geschäfte des Verbands beauftragte Person (Verbandsgeschäftsführer/in) vertritt den Zweckverband und leitet die Verwaltung des Verbandes und erledigt in eigener Verantwortung die Geschäfte der laufenden Verwaltung, entscheidet über Angelegenheiten, die ihm durch die Verbandssatzung oder Beschluss der Verbandsversammlung zugewiesen sind. Der Verbandsgeschäftsführer ist hauptberuflich tätig. Der Verbandsgeschäftsführer wird für die Dauer von sieben Jahren von der Verbandsversammlung gewählt.

Kommunalaufsichtsbehörde des Verbandes ist das Landesverwaltungsamt. Die Satzung des Zweckverbandes (Anlage) tritt nach ihrer Genehmigung durch die Kommunalaufsichtsbehörde am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung im amtlichen Veröffentlichungsblatt der Kommunalaufsichtsbehörde in Kraft.

  1. Vorschlag zur Finanzierung

Der Zweckverband finanziert sich aus den Einnahmen, nur sofern erforderlich, wird von den Verbandsmitgliedern eine Verbandsumlage erhoben.

 

-       Die Einnahmen und Verbindlichkeiten werden nach Gemeinden gesondert ausgewiesen.

-       Die Festsetzung der Umlage wird für einzelne Aufgabenbereiche gesondert festgesetzt, soweit sonstige Einnahmen und spezielle Entgelte nicht ausreichen, den Liquiditätsbedarf zu decken.

-       Der Umlagebedarf wird nach dem Verhältnis der Einwohner aller Verbandsmitglieder zu den Einwohnern des einzelnen Verbandsmitgliedes verteilt. (hier Ausbau- und Fördergebiete)

-       Der Umlagebedarf und dessen Verteilung auf die Mitglieder werden im Wirtschaftsplan festgesetzt.

-       Die Ausschüttungen werden nach dem Saldo von Einnahmen und Verbindlichkeiten nach Gemeinden gesondert ausgewiesen.

-       Die Bildung von Rücklagen geht Ausschüttungen vor.

Die finanzielle Unterstützung des Personal- und Sachkostenbedarfs durch den Landkreis Börde bezieht sich auf folgende Punkte:

 

Landkreis Börde: Eingeschränkte Geschäftsbesorgung

Mitgliedsleistung:   248 T€ /a Personal-/Sachkostenunterstützung (jährliche Evaluierung)

Sachleistungen:  Sicherstellung von Büros und Büro-/Personal-/Kommunikations-infrastruktur per Miete

 

r den Zweckverband wird eine Kosten-Leistungs-Rechnung erstellt („scharfe Abrechnung“ von Einzelaufwendungen auf der Basis der Kostenordnung Landkreis rde).

  1.  Vorteile einer Mitgliedschaft des Landkreises Börde im Zweckverband

Im Zuge der Breitbandertüchtigung und der Umsetzung des Betreibermodells in derzeit 8 Einheits- und Verbandsgemeinden im Landkreis Börde sind administrative Tätigkeiten durch die jeweiligen Gemeinden als „passiver Netzeigentümer“ wahrzunehmen.

 

Der Landkreis Börde muss darüber hinaus eigene Belange im gesamten Gebiet des Landkreises, in allen Gemeindegebieten selbst sicherstellen. Zu diesen Aufgaben gehören:

 

-       Schulverwaltung, eLearning,

-       Gefahrenabwehr, Notrufdienste,

-       medizinischen Absicherung, Notfalldienste,

-       allgemeinen Verwaltungstätigkeit,

-       Anbindung aller Landkreis-eigenen Immobilien und

-       diverse andere Aufgaben der Daseinsvorsorge.

Alle vorgenannten Aufgaben können zunehmend über Vernetzungen, die über ein Hochleistungsglasfasernetz gesteuert werden, wahrgenommen werden. Die vorgenannten Aufgaben rechtfertigen die Mitgliedschaft in einem Zweckverband. Ferner hat der Landkreis weitere Synergien die über eine Mitgliedschaft gehoben werden können, wie:

 

-       Ausbau und Erschließung von WLAN-Standorten für touristische- und Radrouten,

-       Wirtschaftsunterstützungsmaßnahmen / Wirtschaftsfördermaßnahmen und

-       Aufbau eines Kreis-Gemeinde-Datennetzes

 

Im Zuge der Aufgabenteilung werden die Zweckverbands-Gemeinden die erforderlichen Netzelemente auch für die Belange des Landkreises Börde aufbauen, verdichten und vorhalten. Aus den vorgenannten Gründen stellt eine Mitgliedschaft des Landkreises eine „Win-Win-Situation“ dar.

 

Ein weiterer Beratungstermin mit den Hauptverwaltungsbeamten der kreisangehörigen Einheits- und Verbandsgemeinden fand am 12.10.2023 statt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

he der gesamten finanziellen Auswirkungen:

 

Produkt:

 

Planmäßig: Die erforderlichen Mittel sind im Produkt eingeplant.

Überplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind teilweise im Produkt eingeplant, eine Deckung erfolgt durch:

Außerplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind nicht eingeplant.

Erläuterungen:

-

 

Personelle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Erläuterungen:

 

Zwei befristete Stellen laufen zum 30.06.2024 aus. Die Stelle des Zweckverbandsgeschäftsführers wird ausgeschrieben. Es wird empfohlen den bisherigen Beauftragten für Breitband, Herrn Holger Haupt, als Zweckverbandsgeschäftsführer vorzusehen.

 


Anlagen:

 

Anlage 1 - Satzungsentwurf

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1: Satzungsentwurf (258 KB)