Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 0618/BLR/2023  

 
 
Betreff: Information über die Änderung der Besetzung des Jugendhilfeausschusses (Vertreter des Jugendsports)
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Einreicher:Kluge, Janina Leiterin Büro Landrat
Federführend:Büro Landrat Bearbeiter/-in: Paetzel, Kilian
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Informationspflicht
13.11.2023 
ordentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses    
Kreisausschuss Informationspflicht
29.11.2023 
ordentliche Sitzung des Kreisausschusses zur Kenntnis genommen   
Kreistag Landkreis Börde Informationspflicht
06.12.2023 
ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde zur Kenntnis genommen   
Anlagen:
Anlage 1 - § 71 des Sozialgesetzbuches VIII
Anlage 2 - § 48 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt
Anlage 3 - § 5 der Hauptsatzung des Landkreises Boerde
Anlage4 - § 3 der Satzung des Jugendamtes

Verfahrensbeteiligte:

 

 

nicht erforderlich

erforderlich

zugestimmt

nicht zugestimmt

zuständiger Justitiar

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

-entfällt-

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.


Sachdarstellung, Begründung:

 

Gemäß § 71 des Sozialgesetzbuches Achtes Buch (SGB VIII) ist ein Jugendhilfeausschuss zu bilden. Hierbei handelt sich um einen beschließenden Ausschuss gemäß § 51 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) i. V. m. § 5 der Hauptsatzung des Landkreises Börde. Im § 3 der Satzung des Landkreises Börde für das Jugendamt ist die Zusammensetzung des Jugendhilfeausschusses geregelt. Neben den stimmberechtigten Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses gehören diesem nach § 3 (6) und (7) der Satzung des Landkreises Börde für das Jugendamt auch beratende Mitglieder an. Gemäß § 3 (7) Nr. 4 gehört ein Vertreter des Jugendsports dem Jugendhilfeausschuss als Mitglied an.

Durch das Ausscheiden von Herrn Klaus Renner, benannte die zuständige Stelle, in dem Fall der KreisSportBund Börde e. V., Herrn Torsten Fieseler als beratendes Mitglied.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

he der gesamten finanziellen Auswirkungen:

 

Produkt:

 

Planmäßig: Die erforderlichen Mittel sind im Produkt eingeplant.

Überplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind teilweise im Produkt eingeplant, eine Deckung erfolgt durch:

Außerplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind nicht eingeplant.

Erläuterungen:

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Erläuterungen:

 

 


Anlagen:

 

Anlage 1 § 71 Sozialgesetzbuch

Anlage 2 § 51 Kommunalverfassungsgesetz Sachsen-Anhalt

Anlage 3 § 5 Hauptsatzung Landkreis Börde

Anlage 4 § 3 Satzung des Jugendamtes

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 - § 71 des Sozialgesetzbuches VIII (42 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2 - § 48 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (68 KB)    
Anlage 3 3 Anlage 3 - § 5 der Hauptsatzung des Landkreises Boerde (64 KB)    
Anlage 4 4 Anlage4 - § 3 der Satzung des Jugendamtes (79 KB)