Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 0617/66/2023  

 
 
Betreff: Zustimmung zum Ausbau der Kreisstraße K1224 als Gemeinschaftsmaßnahme im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit mit der Landeshauptstadt Magdeburg
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Dr. Gruber, Denis Dezernent 3
Bäker, Ines Amtsleiterin Finanzen
Dr. Waselewski, Marcus Beigeordneter
Federführend:Amt für Straßenbau und -unterhaltung Bearbeiter/-in: Dreyer, Anke
Beratungsfolge:
Ausschuss für Wirtschaft, Bau und Umwelt Vorberatung
15.11.2023 
ordentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Bau und Umwelt    
Ausschuss für Kreisentwicklung und Finanzen Vorberatung
21.11.2023 
ordentliche Sitzung des Ausschusses für Kreisentwicklung und Finanzen    
Kreisausschuss Vorberatung
29.11.2023 
ordentliche Sitzung des Kreisausschusses    
Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
06.12.2023 
ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde ungeändert beschlossen  (0617/66/2023)
Anlagen:
Anlage 1 - Erläuterungsbericht
Anlage 2 - Übersichtskarte
Anlage 3 - Lagepläne-Straße+Entwässerung
Anlage 4 - Lageplan-Ing-BW
Anlage 5 - Straßenquerschnitte
Anlage 6 - Kostenberechnung

Verfahrensbeteiligte:

 

 

nicht erforderlich

erforderlich

zugestimmt

nicht zugestimmt

zuständiger Justitiar

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag stimmt dem Ausbau der Kreisstraße K1224 von der Kreisgrenze bis zur Straße „Lange Göhren“ (1.765 m Ausbaulänge) als Gemeinschaftsmaßnahme im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit mit der Landeshauptstadt Magdeburg, die den Teilabschnitt von der Kreisgrenze bis zur Anschlussstelle an die B81 (645 m Ausbaulänge) auf ihrem Territorium zu ihren Lasten ausbaut (siehe Anlage 2), zu und beschließt:               1. Zustimmung zur vorliegenden Entwurfsplanung

  2. Zustimmung zu Kostenrahmen

  3. Zustimmung zur Beantragung von Fördermittel aus GRW-Förderung                              (Gemeinschaftsaufgabe zur „Verbesserung der regionalen                                                         Wirtschaftsstruktur") des Landes  


Sachdarstellung, Begründung:

 

Gegenwärtige Situation (IST-Zustand)

 

Die K1224 wurde mit der Erschließung des GE/GI Osterweddingen in den 1990-er Jahren grundhaft erneuert und im Zuge der mehrfachen Erweiterung den GI Osterweddingen in den 2000-er Jahren mehrfach ausgebaut (Neubau Knotenpunkte mit zusätzlichen Abbiegespuren usw.). Im Rahmen der Ausweisung des Gebietes zum Gewerbepark Sülzetal als landesbedeutendes Industriegebiet und der Erweiterung auf der westlichen Seite der K1224 durch den Bebauungsplan Nr. 7 / Nr. 7.1 der Gemeinde Sülzetal hat sich das Verkehrsaufkommen insbesondere des Schwerverkehrs wesentlich erhöht, was einen richtlinienkonformen Ausbau des gesamten Streckenabschnittes erfordert.

 

Rechtliche Verpflichtung

 

Gemäß §9 Straßengesetz LSA sind die Träger der Straßenbaulast gesetzlich verpflichtet, die Straßen in einem dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis genügenden Zustand zu bauen, zu unterhalten, zu erweitern oder sonst zu verbessern.

Gemäß Verkehrsuntersuchung der GSA Grundstücksfonds Sachsen-Anhalt GmbH vom März 2019 zur Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur des Industrie- und Gewerbegebietes Osterweddingen (Gewerbepark Sülzetal) ergibt sich aufgrund einer prognostizierten Verkehrsbelastung auch unter Berücksichtigung einer neuen Anschlussstelle dieses Gebietes an die B81 die Notwendigkeit zum richtlinienkonformen Ausbau der K1224 mit einem Straßenquerschnitt RQ11 (8,00 m Fahrbahn, zzgl. 1,50 Bankette beidseitig). Mithin wird sichergestellt, dass dem hohen Verkehrsaufkommen insbesondere dem Schwerverkehr (4.116 LKW/24h) entsprochen wird.

Gemäß geltender Richtlinie für Radverkehrsanlagen ist bei Straßen mit einer durchschnittlichen Verkehrsbelastung > 2.500 Kfz./24h ein fahrbahnbegleitender Radweg vorzusehen. Im Rahmen des Verkehrskonzeptes für die verkehrliche Anbindung vom Gewerbepark Sülzetal und vom Hochtechnologiepark (HTP) ist vorgesehen, eine Radschnellverbindung vom Bördepark Magdeburg entlang von Wirtschaftswegen zur K1224 auf der Gemarkung Magdeburg herzustellen, die dann straßenbegleitend zur K1224 in Richtung Bielefelder Straße verläuft, wo dieser an den Radweg in Richtung  HTP anbindet.

 

zu 1)  Zustimmung zur Entwurfsplanung

 

Die vorhandene bituminöse Fahrbahn mit einer Breite von 6,50 m wird aufgenommen und grundhaft neu ausgebaut. Der Ausbau erfolgt mit einer Fahrbahnbreite von 8,00 m zzgl. Aufweitung in den lichtsignalgeregelten Kreuzungen für zusätzliche Abbiegespuren. Die Straße wird im Bereich der von der Straße „Lange Göhren“ bis vor die Rampe über die Autobahn mit einer Bordführung versehen. In diesem Bereich erfolgt die Fahrbahnentwässerung über Straßenabläufe in einen neu zu bauenden Regenwasserkanal, der in den Einmündungen an vorhandene Kanäle angebunden wird. Im Bereich der nördlichen und südlichen Rampe über die Autobahn wird der Achsverlauf optimiert, um einen sicheren Begegnungsverkehr LKW / LKW auch in den Kurven zu gewährleisten. Vor und hinter dem Brückenbauwerk wird die neue Fahrbahn auf die vorhandene Fahrbahn auf der Brücke angepasst. Das Brückenbauwerk bleibt unverändert.

Auf der östlichen Seite der K1224 wird von der Straße „Lange Göhren“ bis zur Euroglas Straße ein Einrichtungsradweg mit Gehweg hergestellt. Im weiteren Verlauf zum Appendorfer Weg und bis zur Querungsstelle wird ein Einrichtungsradweg gebaut.

Auf der auf der gesamten westlichen Seite der K1224 wird ein Radschnellweg mit 5,00 m Breite mit Zweirichtungsverkehr errichtet. Dieser stellt den Lückenschluss zwischen den Radweg der Landeshauptstadt Magdeburg Richtung Bördepark (TA3) und dem Radweg in der Bielefelder Straße dar, der perspektivisch die Fortführung Richtung HTP darstellt. In Fortführung bis zum Bauende wird ein Einrichtungsradweg westlich hergestellt.

Die beiden Kreuzungen Bahnhofstraße (K1224) / Bielefelder Straße Euroglasstraße und Bahnhofstraße (K1224) / Appendorfer Weg werden mit Lichtsignalanlagen geregelt. Die vorhandenen Anlagen werden umgebaut bzw. neu errichtet.

r die Regenwasserentwässerung der Fahrbahn werden neue Regenwasserkanäle gebaut, wo das Niederschlagswasser über Straßenabläufe von der Fahrbahn aus eingeleitet wird. Die Nebenanlagen entwässern in die benachbarten Grünflächen. Die Darstellung vom Straßenausbau und der entwässerung ist der Anlage 3 und des Aufbaues der Anlage 5 zu entnehmen.

Zur Vermeidung von Grunderwerb und aufgrund des vorhandenen Leitungsbestandes ist es aufgrund der Verbreiterung der Autobahnbrückenrampen notwendig, Stützwände bereichsweise zu setzen, um den Böschungsfuß nicht verbreitern zu müssen (siehe Anlage 4).

 

 

zu 2)  Zustimmung zum Kostenrahmen für die Gesamtbaumaßnahme

 

Gemäß Kostenberechnung (Anlage 6) ergeben sich Baukosten i.H. v. 12.931.000,00 €.

Mithin ergibt sich folgender Kostenrahmen:

1)

Baukosten

12.931.000,00 €

 

 

2)

Planungskosten

989.500,00 €

 

 

3)

Sicherheitskoordinator

25.500,00 €

 

 

4)

Grunderwerb

22.000,00 €

 

 

5)

Gebühren, Schlussvermessung usw.

30.000,00 €

 

 

 

Voraussichtlicher Kostenrahmen

13.998.000,00 €

 

 

 

 

zu 3) Fördermittel aus GRW-Förderung

Gemäßrderrichtlinie Infrastrukturförderung Anbindung von Gewerbebetrieb an das überregionale Straßenverkehrsnetz kann bei Antragstellung bis 31.12.2023 bei Baumaßnahmen, die im Zuge einer interkommunalen Zusammenarbeit durchgeführt werden, ein Fördersatz von 90% (Regelfördersatz: 60%) bewilligt werden.

 

rdermittel aus GRW-Förderung

12.598.200,00 €

 

 

 

Eigenanteil Landkreis Börde

1.399.800,00 €

 

 

 

Mithin verbleibt beim Landkreis Börde ein Eigenanteil in Höhe von 1.399.800,00 €, der jeweils aus den Landeszuweisungen für den investiven Straßenbau finanziert wird.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

he der gesamten finanziellen Auswirkungen: Auszahlungen: 13.998.000,00 €  (Gesamtbutget, Anteil LK Börde)

Einzahlungen: 12.598.200,00 €  (90 % Förderquote, Anteil LK Börde)

 

Produkt: 54201.7852001

 

Planmäßig: Die erforderlichen Mittel sind im Produkt eingeplant.

Überplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind teilweise im Produkt eingeplant, eine Deckung erfolgt durch:

Außerplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind nicht eingeplant.

Erläuterungen: Die Finanzierung erfolgt aus den zweckgebundenen Landeszuweisungen für investiven Straßenausbau. Die Haushaltsmittel werden periodengerecht im laufenden und mittelfristigen Haushaltsplan eingeplant. Bisher sind die Planungsleistungen bis zur Entwurfsplanung, die Voraussetzung zur Fördermittelantragstellung ist, beauftragt.

Mit Bewilligung der Fördermittel erfolgen die weiteren Planungsabschnitte und die Vorbereitung der Baudurchführung. Die Auszahlung der Zuwendung beginnt während der Bauphase.

Die Durchführung als Gemeinschaftsmaßnahme im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit erfolgt zur Erreichung des Höchstfördersatzes, um Kompensationseffekte beim Land als Bewilligungsbehörde effektiv zu nutzen. 

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Erläuterungen:

 

 


Anlagen:

 

-          Anlage 1: Erläuterungsbericht

-          Anlage 2: Übersichtskarte

-          Anlage 3: Lagepläne Straße und Entwässerung

-          Anlage 4: Lageplan Ingenieurbauwerk

-          Anlage 5: Straßenquerschnitte

-          Anlage 6: Kostenberechnung

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 - Erläuterungsbericht (853 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2 - Übersichtskarte (1973 KB)    
Anlage 3 3 Anlage 3 - Lagepläne-Straße+Entwässerung (16529 KB)    
Anlage 4 4 Anlage 4 - Lageplan-Ing-BW (503 KB)    
Anlage 5 5 Anlage 5 - Straßenquerschnitte (539 KB)    
Anlage 6 6 Anlage 6 - Kostenberechnung (555 KB)