Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Verfahrensbeteiligte:
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt die Zweite Fortschreibung der mittelfristigen Schulentwicklungsplanung für die allgemeinbildenden Schulen im Landkreis Börde im Planungszeitraum der SJ 2022/23 bis 2026/27 mit Prognose für die SJ 2027/28 bis 2031/32 zum 31.12.2023.
Sachdarstellung, Begründung:
Gemäß § 22 Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt in der Fassung der Bekanntmachung vom 09.08.2018 (GVBl. LSA S. 244), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 05.07.2023 (GVBI. LSA S. 362), und der SEPL-VO 2022 und die Aufnahme von Schülern und Bildung von Anfangsklassen an allgemeinbildenden Schulen (SEPL-VO 2022) vom 15.10.2020 (GVBl. LSA Nr. 36/2020, S. 607) war die Schulentwicklungsplanung für die allgemeinbildenden Schulen für die Schuljahre 2022/23 bis 2026/27 in Form einer neuen Gesamtplanung erstmalig zum 31.01.2022 aufzustellen. Der Kreistag des Landkreises Börde hat in seiner Sitzung am 01.12.2021 (Beschluss-Nr. 0322/40/2022) auf der Grundlage von §§ 22, 64 Absatz 1 SchulG LSA die mittelfristige Schulentwicklungsplanung der allgemeinbildenden Schulen für den Planungszeitraum der SJ 2022/23 bis 2026/27 mit Prognose für die SJ 2027/28 bis 2031/32 beschlossen. Der durch Kreistagsbeschluss festgestellte SEPL wurde dem Landesschulamt vom Träger der Schulentwicklungsplanung (Landkreis Börde) für die allgemeinbildenden Schulen in Form einer neuen Gesamtplanung erstmalig zum 31.Januar 2022 vorgelegt. Diese ist mit Schreiben des Landesschulamtes vom 05.09.2022 mit Einschränkungen bestätigt worden. Die Schulentwicklungspläne sind gemäß § 22 SchulG LSA und § 6 SEPL-VO 2022 rechtzeitig vor Ablauf der Fünfjahresfrist fortzuschreiben. Sie sind unabhängig davon auch dann fortzuschreiben, wenn hinreichende Gründe eine Änderung des vorliegenden genehmigten Schulentwicklungsplanes erfordern. Der durch den Kreistag festgestellte Schulentwicklungsplan für den Zeitraum der SJ 2022/23 bis 2026/27 wurde gemäß § 22 SchulG i. V. m. § 6 SEPL-VO 2022 bereits zum 31.12.2022 fortgeschrieben. Dieser ist mit Schreiben des Landesschulamtes vom 03.07.2023 bestätigt worden. Mit der Zweiten Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes wird das erforderliche Einvernehmen gem. § 5b (7) SchulG LSA zur Änderung der Organisationsform der GMS, zur bestehenden Kooperationsvereinbarung mit der IGS „W. Brandt“ in Magdeburg und zum pädagogisch-organisatorischen Konzept der GMS „J. Gutenberg“ hergestellt. Der Schulentwicklungsplan wird insofern nach § 22 SchulG LSA i. V. m. § 64 (1) SchulG LSA fortgeschrieben. Der Verordnungsgeber hat die Mindestgröße einer Schule der jeweiligen Schulform mit den §§ 8 bis 11, 13, 15, 19 SEPL-VO 2022 festgelegt. Mit dem Erfüllen der Mindestgrößen wird eine Schule als bestandssicher gewertet. Das bedeutet, dass die Schule über Aufnahmekapazität im Rahmen der vorhandenen räumlichen Kapazität verfügt. Rückschlüsse auf vorhandene räumliche Kapazitäten der Schulobjekte oder auf eine Überschreitung der festgelegten Zügigkeit einer Schule können durch die Zusammenfassung der Schülerzahlen allein noch nicht abgeleitet werden. Mit dem Unterschreiten der geforderten Mindestgrößen besteht für den Schulträger dringender Handlungsbedarf. Im begründeten Einzelfall kann zur Sicherung der Daseinsvorsorge, auf Antrag des Schulträgers hin, von der Schulbehörde (Landesschulamt) die Mindestschulgröße und die Mindestjahrgangsstärke herabgesetzt werden. Für die Sekundarschule in Calvörde, Gemeinschaftsschule in Langenweddingen und für das Gymnasium in Weferlingen wurde die Herabsetzung der Mindestschulgröße und die Mindestjahrgangsstärke beantragt und durch die Schulbehörde genehmigt. Inhaltlich wird die Schulentwicklungsplanung des Landkreises Börde, gegliedert nach Schulformen analog des Gesamtplanwerkes, fortgeschrieben. In Teilen hat die Fortschreibung lediglich informativen Charakter.
Finanzielle Auswirkungen:
Personelle Auswirkungen:
Anlagen:
Zweite Fortschreibung der mittelfristigen Schulentwicklungsplanung für die allgemeinbildenden Schulen im Landkreises Börde im Planungszeitraum der SJ 2022/23 bis 2026/27 mit Prognose für die SJ 2027/28 bis 2031/32 zum 31.12.2023
2.0 EG Hohe Börde BA Schulplan 2023 2.1 EG Oebisfelde-Weferlingen - BA 1.Änderung Schulbezirkesatzung vom 28.06.2022 2.2 EG Oebisfelde-Weferlingen - Zustimmung LSchA vom 23.09.2022 2.3 EG Obeisfelde-Weferlingen - BA Fortschreibung Schulplan vom 06.12.2022 2.4 VerbG Flechtingen - BA Namensgebung GS Erxleben vom 08.11.2022 2.5 VerbG Flechtingen - Zustimmung LSchA zur Namensgebung vom 05.12.2022 2.6 VerbG Flechtingen - BA Neufassung SB-Satzung vom 20.12.2022 2.7 VerbG Flechtingen - Zustimmung LSchA zur Satzung vom 16.01.2023 2.8 VerbG Flechtingen – BA Fortschreibung Schulplan zum 31.12.2023
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