Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 0608/D3/2023  

 
 
Betreff: Beschluss über das Projekt "Wiedervernässung Großes Bruch"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Dr. Gruber, Denis Dezernent 3
Federführend:Dezernat 3 Bearbeiter/-in: Köhler, Theresa Caroline Marika
Beratungsfolge:
Ausschuss für Wirtschaft, Bau und Umwelt Vorberatung
15.11.2023 
ordentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Bau und Umwelt    
Ausschuss für Kreisentwicklung und Finanzen Vorberatung
21.11.2023 
ordentliche Sitzung des Ausschusses für Kreisentwicklung und Finanzen    
Kreisausschuss Vorberatung
29.11.2023 
ordentliche Sitzung des Kreisausschusses    
Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
06.12.2023 
ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde geändert beschlossen  (0608/D3/2023)
Anlagen:
Anlage1_Präsentation
Anlage2_Projektskizze

Verfahrensbeteiligte:

 

 

nicht erforderlich

erforderlich

zugestimmt

nicht zugestimmt

zuständiger Justitiar

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt die Durchführung des Projekts „Wiedervernässung Großes Bruch“.


Sachdarstellung, Begründung:

 

Ziel ist die Restauration des ehemaligen Moors und Sumpfs im 800 ha großen Naturschutzgebiet „Großes Bruch bei Wulferstedt“. Das Gebiet wird von einem verzweigten Grabensystem dominiert und die Grünflächen landwirtschaftlich genutzt. Das Große Bruch wurde in den letzten Jahrzehnten stark entwässert, sodass der Torfboden stark degradiert ist. Mit den Auswirkungen der Klimaerwärmung werden die negativen Aspekte der Flächennutzungsänderung sichtbar. Es sollen daher Renaturierungsmaßnahmen in Zusammenarbeit mit den Akteuren großflächig umgesetzt werden, dafür wird als erstes ein Konzept in den nächsten Jahren erstellt. Als erster Schritt wurde im Herbst 2023 ein Probestau bei zwei Wehranlagen begonnen, wodurch das Wasserdargebot in den nächsten drei Jahren erfasst werden soll.

 

Die Umsetzung des Projektes besitzt dabei überregionales Interesse und wird durch Akteure

in der Region und des Landes, sowie dem Bund unterstützt. Zukünftig soll das Vorhaben als Leuchtturm-Projekt in Sachsen-Anhalt dienen.

r das Projekt werden Haushaltsmittel in den kommenden Jahren eingeplant. Zur Finanzierung des Vorhabens stehen aktuell zwei Möglichkeiten zur Verfügung:

  a) Beantragung ELER-Antrag zur Förderung von Naturschutz- und Landschaftspflegeprojekten. Die Höchstförderungssumme liegt bei 750.000 € (netto) und wird zu 100% finanziert. Darüber ist der Aufbau von Personalstellen möglich.

b) Beantragung ANK-Förderrichtlinie Moorbodenwiedervernässung, welche aktuell noch in der Erarbeitung ist. Nach aktuellem Stand ist eine 100% Förderung und der Aufbau von Personalstellen möglich.

Zudem gibt es mehrere kleinere Finanzierungsmöglichkeiten, u.a. durch den NABU, SUNK

oder andere Spendengebern.

 

Zur Projektplanung und Unterstützung bei der Antragstellung wurde ein Planungsbüro über die Artensofortförderung (10% Eigenanteil) beauftragt.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

he der gesamten finanziellen Auswirkungen:

 

Produkt:

 

Planmäßig: Die erforderlichen Mittel sind im Produkt eingeplant.

Überplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind teilweise im Produkt eingeplant, eine Deckung erfolgt durch:

Außerplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind nicht eingeplant.

Erläuterungen:

Ab Januar/ Februar 2024 soll ein Förderantrag zur Konzeptionierung eines Wiedervernässungprojektes gestellt werden. Mit dem ELER-Antrag sind bis zu 750.000 € (netto) förderfähig, diese werden als Planzahl für die Haushalte 24-27 eingeplant. Nach dem ELER-Antrag werden bis zu 100% gefördert. Zudem werden 50.000 € zusätzlich für erste Maßnahmen eingeplant. Hier sind Förderungen bis zu 100% durch Spendengeber oder NGOs möglich.

 

Personelle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Erläuterungen:

Langfristig sollen über die 100%-Förderung ein bis zwei Personalstellen aufgebaut werden.

 


Anlagen:

Anlage 1_Präsentation

Anlage 2_Projektskizze

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage1_Präsentation (775 KB)    
Anlage 2 2 Anlage2_Projektskizze (1299 KB)