Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Verfahrensbeteiligte:
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt den mittelfristigen Schulentwicklungsplan für die berufsbildenden Schulen im Landkreis Börde für die Schuljahre 2024/25 bis 2028/29 mit Langfristprognose für die Schuljahre 2029/30 bis 2033/34.
Sachdarstellung, Begründung:
Die SEPL werden durch Kreistagsbeschluss festgestellt und bedürfen der Genehmigung der Schulbehörde. Gemäß § 65 SchulG LSA sind die Landkreise und kreisfreien Städte Schulträger der berufsbildenden Schulen. Die Schulträgerschaft gehört nach § 64 SchulG LSA zum eigenen Wirkungskreis des Landkreises Börde. Ziele der SEPL sind die Sicherstellung eines regional ausgewogenen und leistungsfähigen Bildungsangebotes sowie eines langfristig zweckentsprechenden Schulbaus. Die SEPL sind mindestens alle fünf Jahre zu überprüfen und fortzuschreiben. Der gegenwärtig genehmigte SEPL für den Bereich der Berufsbildenden Schulen umfasst den Planungszeitraum bis zum Schuljahr 2020/21. Dieser gilt nach § 22 Abs. 2 SEPL-VO 2022 bis zum Ablauf des 31. Juli 2022 fort. Der Landkreis Börde als Träger der SEPL hat die SEPL für die berufsbildenden Schulen gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 2 des SchulG LSA erstmalig für den Planungszeitraum der SJ 2023/24 bis 2027/28 nach § 22 Abs. 1 Nr. 2 SEPL-VO 2022 aufzustellen. Der festgestellte SEPL ist gemäß § 6 Abs. 6 S. 2 SEPL-VO 2022 dem Landesschulamt vom Träger der SEPL für die Berufsbildende Schulen in Form einer neuen Gesamtplanung erstmalig zum 31. Dezember 2023 vorzulegen. Wegen Überschneidung der zeitlichen Vorgaben (Vorlagetermin Landesschulamt 31.12.2023 und dem dann bereits laufenden Schuljahr 2023/24) informierte das Landesschulamt am 31.01.2023 über den geänderten Planungszeitraum (SJ 2024/25 bis 2028/29 mit Langfristprognose bis 2033/34) und über die Anforderungen an die SEPL.
Die innerhalb der SEPl VO 2022 formulierten Anforderungen an die Gesamtplanung der SEPL BbS 2024/25 bis 2033/34 unterscheiden sich bzgl. der Anforderungen der bisherigen SEPl VO 2014 lediglich hinsichtlich des rechnerischen Wertes von Vollzeitschülereinheiten einer BbS. Für das Gesamtplanwerk gelten daher weiterhin die im Schreiben des MK vom 26. Februar 2015 skizzierten Mindestanforderungen an die Inhalte des SEPl BbS, die die Schulbehörde benötigt, um die Schulentwicklungspläne prüfen und bewerten zu können. Seitens des Ministeriums für Bildung ist den Planungsträgern der SEPL ein vergleichbares Schreiben vom 19.01.2023 mit den aktualisierten Formblättern, welche die derzeit genehmigten Bildungsgänge je BbS beinhalten, übermittelt worden. Das Bildungsmanagementsystems des Landes Sachsen-Anhalt (BMS-LSA) für den Bereich der Berufsbildenden Schulen befindet sich in der Entwicklungsphase und kann daher für die Aufstellung des Schulentwicklungsplanes nicht genutzt werden. Aus Gründen der einheitlichen Ausgangsbasis hat der Planungsträger den Stichtag für die Schülerzahlprognose in Anlehnung der Stichtagsvorgabe des LSA übernommen (jährlich im November). Die Eigenständigkeit einer BbS ist gefährdet, wenn die Mindestzahl von Teilzeit- und Vollzeitschülern den rechnerischen Wert von 500 Vollzeitschülern nicht unterschreitet. Dabei entsprechen 2,5 der Teilzeitschüler dualer Bildungsgänge einem Vollzeitschüler (Anzahl VZ-Schüler + Anzahl TZ-Schüler geteilt durch den Faktor 2,5). Die BbS in Haldensleben und in Oschersleben bleiben aufgrund stabiler Schülerzahlen von der Gefährdung der Eigenständigkeit über den Planungszeitraum unberührt. Ziel ist nach wie vor die dauerhafte Sicherstellung der erforderlichen Schülerzahlen von 500 Vollzeitschülereinheiten je BbS. Dies wird mit der Beantragung neuer Bildungsgänge in Anpassung an die regionalen Unternehmensansiedelungen (u.a. auch Intel) angestrebt. Die Schulwege für die im Kreisgebiet wohnenden Schüler sind so gestaltet, dass die Schulen im Regelfall innerhalb des Tagespendlerbereiches (90 Minuten in eine Richtung) erreichbar sind. Anderenfalls werden Wohnheimunterkünfte bzw. private Unterbringungen angeboten. Aktuell fordern die Kammern die Durchsetzung wohnortnaher Beschulung statt des bisherigen Ausbildungsortprinzips für die dualen Bildungsgänge. Seitens des Bildungsministeriums wird die Dezentralisierung stark frequentierter Bildungsgänge favorisiert. Beteiligungsverfahren: Das Beteiligungsverfahren wurde im Zeitraum vom 30.06.2023 bis 18.08.2023 durchgeführt. Der Entwurf ist dem Landesschulamt, den kreisangehörenden Städten und Gemeinden und den benachbarten Trägern der Schulentwicklungsplanung sowie den Eltern- und Schülervertretungen auf der Ebene des Planungsträgers zur Stellungnahme gem. § 6 Abs. 2 SEPL-VO 2022 zugeleitet worden. Zusätzlich sind die Stellungnahmen von den Sozialpartnern, den Wirtschaftsverbänden und den zuständigen Arbeitsagenturen gem. § 6 Abs. 3 SEPL-VO 2022 eingeholt worden. Zudem ist der Entwurf des Schulentwicklungsplanes dem Kreistag mit der Informationsvorlage Nr. 0491/40/2023 zugegangen.
Finanzielle Auswirkungen:
Personelle Auswirkungen:
Anlagen:
Anlage 1 - Mittelfristige Schulentwicklungsplan für den Bereich der Berufsbildenden Schulen des Landkreises Börde für die Schuljahre 2024/25 bis 2028/29 mit Langfristprognose für die Schuljahre 2029/30 bis 2033/34 (Stand: 03.11.2023) Anlage 2 - Auszug Schulgesetz LSA § 22 Anlage 3 - SEPL-VO 2022 Anlage 4 - Durchführungserlass
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||