Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 0603/40/2023  

 
 
Betreff: Mittelfristige Schulentwicklungsplanung für die Berufsbildenden Schulen des Landkreises Börde für die Schuljahre 2024/25 bis 2028/29 mit Langfristprognose für die Schuljahre 2029/30 bis 2033/34
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Hecht, Friederike amt. Dezernentin 2
Federführend:Dezernat 2 Bearbeiter/-in: Döring, Corinna
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung, Kultur und Soziales Vorberatung
22.11.2023 
ordentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur und Soziales    
Kreisausschuss Entscheidung
29.11.2023 
ordentliche Sitzung des Kreisausschusses    
Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
06.12.2023 
ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde ungeändert beschlossen  (0603/D2/2023)
Anlagen:
Anlage 1 - BbS-SEPL 2023_11_03
Anlage 2 - § 22 SchulG LSA
Anlage 3 - SEPL-VO 2022 st_gvbl_2020_607_615a
Anlage 4 - Durchführungserlass SEPl BbS MB

Verfahrensbeteiligte:

 

 

nicht erforderlich

erforderlich

zugestimmt

nicht zugestimmt

zuständiger Justitiar

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt den mittelfristigen Schulentwicklungsplan r die berufsbildenden Schulen im Landkreisrde für die Schuljahre 2024/25 bis 2028/29 mit Langfristprognose für die Schuljahre 2029/30 bis 2033/34.

 


Sachdarstellung, Begründung:

 

Die Landkreise stellen nach § 22 SchulG LSA Schulentwicklungspläne (SEPL) für ihr Gebiet im Benehmen mit der Schulbehörde und den kreisangehörigen Gemeinden unter Mitwirkung der Kreiseltern- und Kreisschülerräte auf. Bezüglich des berufsbildenden Schulwesens ist bei der Schulentwicklungsplanung außerdem die Mitwirkung der Sozialpartner, der Wirtschaftsverbände und der zuständigen Agenturen für Arbeit mit dem Ziel zu gewährleisten, ein differenziertes, auswahlfähiges Angebot regional erreichbar vorzuhalten und flexibel auf die Nachfrage reagieren zu können.

Die SEPL werden durch Kreistagsbeschluss festgestellt und bedürfen der Genehmigung der Schulbehörde.

Gemäß § 65 SchulG LSA sind die Landkreise und kreisfreien Städte Schulträger der berufsbildenden Schulen. Die Schulträgerschaft gehört nach § 64 SchulG LSA zum eigenen Wirkungskreis des Landkreises Börde.

Ziele der SEPL sind die Sicherstellung eines regional ausgewogenen und leistungsfähigen Bildungsangebotes sowie eines langfristig zweckentsprechenden Schulbaus.

Die SEPL sind mindestens alle fünf Jahre zu überprüfen und fortzuschreiben. Der gegenwärtig genehmigte SEPL für den Bereich der Berufsbildenden Schulen umfasst den Planungszeitraum bis zum Schuljahr 2020/21. Dieser gilt nach § 22 Abs. 2 SEPL-VO 2022 bis zum Ablauf des 31. Juli 2022 fort.

Der Landkreis Börde als Träger der SEPL hat die SEPL für die berufsbildenden Schulen gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 2 des SchulG LSA erstmalig für den Planungszeitraum der SJ 2023/24 bis 2027/28 nach § 22 Abs. 1 Nr. 2 SEPL-VO 2022 aufzustellen. Der festgestellte SEPL ist gemäß § 6 Abs. 6 S. 2 SEPL-VO 2022 dem Landesschulamt vom Träger der SEPL für die Berufsbildende Schulen in Form einer neuen Gesamtplanung erstmalig zum 31. Dezember 2023 vorzulegen.

Wegen Überschneidung der zeitlichen Vorgaben (Vorlagetermin Landesschulamt 31.12.2023 und dem dann bereits laufenden Schuljahr 2023/24) informierte das Landesschulamt am 31.01.2023 über den geänderten Planungszeitraum (SJ 2024/25 bis 2028/29 mit Langfristprognose bis 2033/34) und über die Anforderungen an die SEPL.

 

Die innerhalb der SEPl VO 2022 formulierten Anforderungen an die Gesamtplanung der SEPL BbS 2024/25 bis 2033/34 unterscheiden sich bzgl. der Anforderungen der bisherigen SEPl VO 2014 lediglich hinsichtlich des rechnerischen Wertes von Vollzeitschülereinheiten einer BbS. Für das Gesamtplanwerk gelten daher weiterhin die im Schreiben des MK vom 26. Februar 2015 skizzierten Mindestanforderungen an die Inhalte des SEPl BbS, die die Schulbehörde benötigt, um die Schulentwicklungspläne prüfen und bewerten zu können. Seitens des Ministeriums für Bildung ist den Planungsträgern der SEPL ein vergleichbares Schreiben vom 19.01.2023 mit den aktualisierten Formblättern, welche die derzeit genehmigten Bildungsgänge je BbS beinhalten, übermittelt worden. 

Das Bildungsmanagementsystems des Landes Sachsen-Anhalt (BMS-LSA) für den Bereich der Berufsbildenden Schulen befindet sich in der Entwicklungsphase und kann daher für die Aufstellung des Schulentwicklungsplanes nicht genutzt werden.

Aus Gründen der einheitlichen Ausgangsbasis hat der Planungsträger den Stichtag für die Schülerzahlprognose in Anlehnung der Stichtagsvorgabe des LSA übernommen (hrlich im November).

Die Eigenständigkeit einer BbS ist gefährdet, wenn die Mindestzahl von Teilzeit- und Vollzeitschülern den rechnerischen Wert von 500 Vollzeitschülern nicht unterschreitet. Dabei entsprechen 2,5 der Teilzeitschüler dualer Bildungsgänge einem Vollzeitschüler (Anzahl VZ-Schüler + Anzahl TZ-Schüler geteilt durch den Faktor 2,5).

Die BbS in Haldensleben und in Oschersleben bleiben aufgrund stabiler Schülerzahlen von der Gefährdung der Eigenständigkeit über den Planungszeitraum unberührt. Ziel ist nach wie vor die dauerhafte Sicherstellung der erforderlichen Schülerzahlen von 500 Vollzeitschülereinheiten je BbS. Dies wird mit der Beantragung neuer Bildungsgänge in Anpassung an die regionalen Unternehmensansiedelungen (u.a. auch Intel) angestrebt.

Die Schulwege für die im Kreisgebiet wohnenden Schüler sind so gestaltet, dass die Schulen im Regelfall innerhalb des Tagespendlerbereiches (90 Minuten in eine Richtung) erreichbar sind. Anderenfalls werden Wohnheimunterkünfte bzw. private Unterbringungen angeboten.

Aktuell fordern die Kammern die Durchsetzung wohnortnaher Beschulung statt des bisherigen Ausbildungsortprinzips für die dualen Bildungsgänge. Seitens des Bildungsministeriums wird die Dezentralisierung stark frequentierter Bildungsgänge favorisiert.

Beteiligungsverfahren:

Das Beteiligungsverfahren wurde im Zeitraum vom 30.06.2023 bis 18.08.2023 durchgeführt.

Der Entwurf ist dem Landesschulamt, den kreisangehörenden Städten und Gemeinden und den benachbarten Trägern der Schulentwicklungsplanung sowie den Eltern- und Schülervertretungen auf der Ebene des Planungsträgers zur Stellungnahme gem. § 6 Abs. 2 SEPL-VO 2022 zugeleitet worden. Zusätzlich sind die Stellungnahmen von den Sozialpartnern, den Wirtschaftsverbänden und den zuständigen Arbeitsagenturen gem. § 6 Abs. 3 SEPL-VO 2022 eingeholt worden. Zudem ist der Entwurf des Schulentwicklungsplanes dem Kreistag mit der Informationsvorlage Nr. 0491/40/2023 zugegangen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

he der gesamten finanziellen Auswirkungen:

 

Produkt:

 

Planmäßig: Die erforderlichen Mittel sind im Produkt eingeplant.

Überplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind teilweise im Produkt eingeplant, eine Deckung erfolgt durch:

Außerplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind nicht eingeplant.

Erläuterungen:

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Erläuterungen:

 

 


Anlagen:

 

Anlage 1 - Mittelfristige Schulentwicklungsplan für den Bereich der Berufsbildenden Schulen des Landkreises Börde für die Schuljahre 2024/25 bis 2028/29 mit Langfristprognose für die Schuljahre 2029/30 bis 2033/34 (Stand: 03.11.2023)

Anlage 2 - Auszug Schulgesetz LSA § 22

Anlage 3 - SEPL-VO 2022

Anlage 4 - Durchführungserlass

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 4 1 Anlage 1 - BbS-SEPL 2023_11_03 (32812 KB)    
Anlage 1 2 Anlage 2 - § 22 SchulG LSA (58 KB)    
Anlage 2 3 Anlage 3 - SEPL-VO 2022 st_gvbl_2020_607_615a (1554 KB)    
Anlage 3 4 Anlage 4 - Durchführungserlass SEPl BbS MB (1062 KB)