Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Sachdarstellung, Begründung:
Mit der gerichtlichen Vertretung in der Revisionsinstanz soll wiederum Prof. Dr. Ekkehart Reimer beauftragt werden. Er ist Professor an der Juristischen Fakultät der Universität Heidelberg und Fachmann auf dem Gebiet der kommunalen Finanzbeziehungen. Prof. Dr. Reimer hat bereits mehrere Gerichtsverfahren zur Kreisumlageerhebung – u. a. die erste Revision des Landkreises im vorliegenden Klageverfahren – erfolgreich begleitet und kennt sich in dieser komplexen Rechtsmaterie bestens aus.
Es ist beabsichtigt, eine Vergütungsvereinbarung entsprechend der für das erste Revisionsverfahren geschlossenen zu vereinbaren. Das maximal zu zahlende Honorar einschließlich Steuern liegt mit 29.750 Euro weit unterhalb der gesetzlichen Gebühren eines Rechtsanwalts (67.444 Euro) . Finanzielle Auswirkungen:
Personelle Auswirkungen:
Anlagen:
Entwurf einer Honorarvereinbarung
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