Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 0591/68/2023  

 
 
Betreff: Förderaufruf zum Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur" für die Sanierung der Sporthalle der Förderschule "Börde-Schule" in 39387 Oschersleben, Alte Hauptstraße 1
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Kambach, Guido Amtsleiter Gebäudemanagement
Dr. Waselewski, Marcus Beigeordneter
Federführend:Amt für Gebäudemanagement Bearbeiter/-in: Aufzug, Heike
Beratungsfolge:
Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
13.09.2023 
ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde ungeändert beschlossen  (0591/68/2023)

Verfahrensbeteiligte:

 

 

nicht erforderlich

erforderlich

zugestimmt

nicht zugestimmt

zuständiger Justitiar

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt die Teilnahme des Landkreises Börde am Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“r die Sanierung der Sporthalle der Förderschulerde-Schule“ in 39387 Oschersleben, Alte Hauptstr. 1

 


Sachdarstellung, Begründung:

 

Das Bundesbauministerium hat einen erneuten Förderaufruf im Rahmen des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ veröffentlicht. Mit diesem Bundesprogramm werden überjährige investive Projekte der Kommunen mit besonderer regionaler oder überregionaler Bedeutung und mit hoher Qualität im Hinblick auf ihre energetischen Wirkungen und Anpassungsleistungen an den Klimawandel gefördert. Die zu fördernden Einrichtungen sollen eine besondere Wirkung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die soziale Integration vor Ort haben und müssen daher für die Öffentlichkeit zugänglich sein.

Das Gebäude wurde 1971 aus einem Landwirtschaftsbau zur Sporthalle umgebaut. Die Dachdeckungen und das Rohrleitungssystem sind nach energetischen bzw. technischen Erfordernissen dringend zu erneuern. Die sanitären Anlagen in einem Verbinderbau zwischen Schulgebäude und Sporthalle wurden 1998 saniert, befinden sich jedoch mittlerweile wieder in einem sanierungsbedürftigen Zustand. Diese dienen gleichzeitig der Schulnutzung, sind nicht in ausreichender Anzahl vorhanden und nicht barrierefrei von der Sporthalle aus erreichbar. 2005 wurden die Sporthalleninnenwände in Teilbereichen mit einem Prallschutz ausgestattet. Die Sporthalle umfasst eine Fläche von 765 m² einschließlich der Einfeldhallenspielfläche sowie der dazugehörigen Umkleide- und Lagerräume.

Die Verwaltung bereitet derzeitig die Sanierung und Erweiterung der Schulgebäude der Förderschule vor und hat für die Planungsleistungen hierzu einen Teilnehmerwettbewerb im Juli 2023 gestartet, der neben den Schulgebäuden auch die angrenzende Sporthalle beinhaltet. Hierbei wurde deutlich, dass die zunächst für die Sporthalle ermittelten Sanierungskosten in Höhe von 780 T€ (ohne KG 700) nicht auskömmlich sind. Es wird von der Notwendigkeit der Errichtung eines Anbaus, der u. a. eigene Sanitäranlagen vorhalten soll, ausgegangen. Die Schule für Lernbehinderte und die sich auf dem Schulgelände befindliche Sporthalle bieten beste Möglichkeiten zur sozialen Integration in der Ortschaft. Die Sporthalle dient dem Schul- sowie dem Freizeit- und Vereinssport. Die Sporthalle soll nach erfolgter Sanierung erstmals die Effizienzgebäude-Stufe siebzig (70) gemäß Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) erreichen und ist damit für eine Antragstellung prädestiniert.

 

Im Juni 2023 erfolgte der erneute Förderaufruf 2023. Hierfür stehen Bundesmittel in Höhe von 400 Millionen Euro zur Verfügung und sind im Wirtschaftsplan des Klima- und Transformationsfonds veranschlagt. Interessenbekundungen können bis zum 15. September 2023 digital beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) eingereicht werden. Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung in Form einer Anteilfinanzierung durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss. Die Zuwendungen werden bei der Bewilligung auf einen chstbetrag festgesetzt und begrenzt. Der Bundesanteil der Förderung soll in der Regel mindestens eine (1) Million Euro betragen. Der chstbetrag der Förderung liegt bei sechs (6) Millionen Euro. Der Bund beteiligt sich mit bis zu fünfundvierzig (45) Prozent an den zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.

 

Es wird von einem Investitionszeitraum von 2024 bis 2026 mit Gesamtkosten in Höhe von 2,8 Mio. Euro ausgegangen. Die erforderlichen Mittel werden in der Haushaltsplanung 2024 ff. berücksichtigt. Mit dem nun vorliegenden Projektaufruf könnte im günstigsten Fall eine Fördersumme von 1,26 Mio. Euro akquiriert werden. Mit der Projektskizze ist bis zum 15.09.2023 ein Ratsbeschluss vorzulegen, in dem die Teilnahme am Förderaufruf 2023 gebilligt wird.

 Der Kreistag befürwortet die Teilnahme am Projektaufruf und die Einreichung der erforderlichen Antragsunterlagen zum Förderprogramm für die Sanierung der Sporthalle.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

he der gesamten finanziellen Auswirkungen:

 

Produkt:

 

Planmäßig: Die erforderlichen Mittel sind im Produkt eingeplant.

Überplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind teilweise im Produkt eingeplant, eine Deckung erfolgt durch:

Außerplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind nicht eingeplant.

Erläuterungen:

-

 

Personelle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Erläuterungen:

-

 


Anlagen:

 

keine