Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 0589/BLR/2023  

 
 
Betreff: Neuwahl eines Vertreters und eines Stellvertreters des Landkreises Börde in die Regionalversammlung des Zweckverbandes "Regionale Planungsgemeinschaft Magdeburg" auf Vorschlag der Fraktion der UWG
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Kluge, Janina Leiterin Büro Landrat
Federführend:Büro Landrat Bearbeiter/-in: Fehlhauer, Marie
Beratungsfolge:
Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
13.09.2023 
ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde ungeändert beschlossen  (0589/BLR/2023)
Anlagen:
Anlage 1 - § 22 des Landesentwicklungsgesetzes Sachsen-Anhalt
Anlage 2 - § 47 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt

Verfahrensbeteiligte:

 

 

nicht erforderlich

erforderlich

zugestimmt

nicht zugestimmt

zuständiger Justitiar

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag wählt auf Vorschlag der Fraktion der UWG:

 

Herrn Klaus Mewes als Vertreter und Herrn Dirk Hebecker als Stellvertreter

 

in die Regionalversammlung des Zweckverbandes „Regionale Planungsgemeinschaft Magdeburg“.


Sachdarstellung, Begründung:

 

Gemäß § 22 Abs. 4 des Landesentwicklungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (LEntwG LSA) wählt der Kreistag die weiteren Vertreter in der Regionalversammlung.

 

Der Landkreis Börde ist Mitglied des Zweckverbandes „Regionale Planungsgemeinschaft Magdeburg“. Organ der „Regionalen Planungsgemeinschaft Magdeburg“ ist die Regionalversammlung. Die Regionalversammlung ist das oberste Beschlussorgan und nimmt die ihr nach der Verbandssatzung obliegenden Aufgaben wahr.

 

Nach § 22 LEntwG LSA entsendet der Landkreis Börde für die Dauer der kommunalen Wahlperiode insgesamt neun Vertreter/innen in die Regionalversammlung der Planungsgemeinschaft Magdeburg. Die zu entsendende Mitgliederzahl berechnet sich dabei im Verhältnis zur Einwohnerzahl (Stand 31.12.2020: 170.567 Einwohner) des Landkreises (ein Mitglied je angefangene 20.000 Einwohner).

 

Die Regionalversammlung setzt sich zusammen aus Vertretern der beteiligten Gebietskörperschaften:

 

= aus gesetzlich bestimmten Vertretern (§ 22 Abs. 2 LEntwG LSA)

 

= aus weiteren Vertretern, die durch die Vertretungen zu wählen sind (§ 22 Abs. 3 und 4 LEntwG LSA = 6 Vertreter)

 

  1. zwei Vertreter/innen („ein Viertel“) und zwei Stellvertreter/innen auf Vorschlag der kreisangehörigen Gemeinden,
  2. vier Vertreter/innen und vier Stellvertreter/innen auf Vorschlag des Kreistages.

 

Seit dem 21.06.2023 war Herr Thomas Schmirander auf Vorschlag der AfD-Fraktion als Vertreter in der Regionalversammlung tätig, Herr Andreas Joachim Kühn war sein Stellvertreter.

 

Herr Kühn ist am 30.08.2023 aus der Fraktion der AfD ausgetreten. Mit dem Ausscheiden von Herrn Kühn aus der AfD-Fraktion verringerte sich die Mitgliederzahl der AfD von sechs auf fünf Mitglieder. Der Kreistag umfasst damit 49 fraktionsgebundene und 5 fraktionslose Mitglieder, der Landrat ist hierbei nicht berücksichtigt. 

 

Gemäß § 47 Abs. 4 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) muss ein Ausschuss auf Antrag einer Fraktion neu besetzt werden, wenn seine Zusammensetzung nicht mehr dem Verhältnis der Stärke der Fraktionen der Vertretung entspricht. Absatz 3 gilt entsprechend.

 

Gemäß § 47 Abs. 3 S. 1 KVG LSA stellt die Vertretung die sich ergebende Sitzverteilung und

Ausschussbesetzung durch Beschluss fest.

 

Herr Schmirander teilte mit Schreiben vom … mit, dass er daher auf seinen Sitz in der Regionalversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Magdeburg verzichtet.

 

Nach der Neuberechnung mit dem Hare-Niemeyer-Verfahren steht der Fraktion der UWG somit ein zweiter Sitz in der Regionalversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Magdeburg zu.

 

Die Fraktion der UWG benannte Herrn Klaus Mewes als Vertreter und Herrn Dirk Hebecker als Stellvertreter.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

he der gesamten finanziellen Auswirkungen:

 

Produkt:

 

Planmäßig: Die erforderlichen Mittel sind im Produkt eingeplant.

Überplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind teilweise im Produkt eingeplant, eine Deckung erfolgt durch:

Außerplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind nicht eingeplant.

Erläuterungen:

-

 

Personelle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Erläuterungen:

-

 


Anlagen:

 

Anlage 1 -  Auszug aus dem Landesentwicklungsgesetzes Sachsen-Anhalt

 

Anlage 2 -   Auszug aus dem Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 - § 22 des Landesentwicklungsgesetzes Sachsen-Anhalt (78 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2 - § 47 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (65 KB)