Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Verfahrensbeteiligte:
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag stellt fest, dass
Herr Thomas Schmirander
durch die Fraktion der AfD als weiterer Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Gemeinnützigen Senioren- und Altenheimgesellschaft mbH Pflegeheim Klein Wanzleben bestimmt worden ist.
Sachdarstellung, Begründung: Der Landkreis Börde ist alleiniger Gesellschafter der Gemeinnützigen Senioren- und Altenheimgesellschaft mbH mit Sitz in der Stadt Wanzleben-Börde, Ortsteil Klein Wanzleben.
Gemäß § 131 Abs.1 KVG LSA wird der Landkreis in der Gesellschafterversammlung kraft seines Amtes durch den Landrat oder einen Beauftragten vertreten.
Der Kreistag kann gemäß § 131 Abs.1 Satz 2 KVG LSA weitere Vertreter/innen in die Gesellschafterversammlung entsenden.
Gemäß § 8 Abs.3 des Gesellschaftsvertrages der Gemeinnützigen Senioren- und Altenheimgesellschaft mbH entsendet der Kreistag acht weitere Vertreter/innen in die Gesellschafterversammlung. Dabei steht jeder Fraktion des Kreistages das Benennungsrecht für eine/n Vertreter/in in der Gesellschafterversammlung zu. Ist damit die Zahl der weiteren Vertreter/innen des Kreistages nicht ausgeschöpft, werden die noch verbleibenden Sitze den Fraktionen zugeteilt, für die sich in Anwendung der Vorschriften über das Verfahren zur Bildung und Zusammensetzung beschließender Ausschüsse ein weiterer Sitz ergibt.
Demnach ergeben sich in Anwendung der Verfahrensweise gemäß § 7 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages für die CDU-Fraktion des Kreistages zwei Vorschlagsrechte und für alle weiteren Fraktionen jeweils ein Vorschlagsrecht.
Mit Beschluss Nr. 0027/80/2019 vom 03.07.2019 wurde Herr Andreas Joachim Kühn als weiterer Vertreter aus der Fraktion der AfD in die Gesellschafterversammlung der Gemeinnützigen Senioren- und Altenheimgesellschaft mbH Pflegeheim Klein Wanzleben entsandt.
Herr Kühn ist am 30.08.2023 aus der Fraktion der AfD ausgetreten.
Die Fraktion der AfD benannte Herrn Thomas Schmirander als neuen Vertreter in der Gesellschafterversammlung. Herr Felix Zietmann ist Stellvertreter.
Finanzielle Auswirkungen:
Personelle Auswirkungen:
Anlagen:
Auszug aus dem Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt
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