Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 0588/BLR/2023  

 
 
Betreff: Änderung der Besetzung in der Gesellschafterversammlung der "Gemeinnützigen Senioren- und Altenheimgesellschaft mbH Pflegeheim Klein Wanzleben" auf Vorschlag der Fraktion der AfD
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Wuttke, Manja amt. Leiterin Amt für Wirtschaft, Tourismus und Kultur
Federführend:Amt für Wirtschaft, Tourismus und Kultur Bearbeiter/-in: Fehlhauer, Marie
Beratungsfolge:
Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
13.09.2023 
ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde geändert beschlossen  (0588/BLR/2023)
Anlagen:
Anlage 1 - § 131 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt

Verfahrensbeteiligte:

 

 

nicht erforderlich

erforderlich

zugestimmt

nicht zugestimmt

zuständiger Justitiar

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag stellt fest, dass

 

Herr Thomas Schmirander

 

durch die Fraktion der AfD als weiterer Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Gemeinnützigen Senioren- und Altenheimgesellschaft mbH Pflegeheim Klein Wanzleben bestimmt worden ist.

 


Sachdarstellung, Begründung:

Der Landkreis Börde ist alleiniger Gesellschafter der Gemeinnützigen Senioren- und Altenheimgesellschaft mbH mit Sitz in der Stadt Wanzleben-Börde, Ortsteil Klein Wanzleben.

 

Gemäß § 131 Abs.1 KVG LSA wird der Landkreis in der Gesellschafterversammlung kraft seines Amtes durch den Landrat oder einen Beauftragten vertreten.

 

Der Kreistag kann gemäß § 131 Abs.1 Satz 2 KVG LSA weitere Vertreter/innen in die Gesellschafterversammlung entsenden.

 

Gemäß § 8 Abs.3 des Gesellschaftsvertrages der Gemeinnützigen Senioren- und Altenheimgesellschaft mbH entsendet der Kreistag acht weitere Vertreter/innen in die Gesellschafterversammlung. Dabei steht jeder Fraktion des Kreistages das Benennungsrecht für eine/n Vertreter/in in der Gesellschafterversammlung zu. Ist damit die Zahl der weiteren Vertreter/innen des Kreistages nicht ausgeschöpft, werden die noch verbleibenden Sitze den Fraktionen zugeteilt, für die sich in Anwendung der Vorschriften über das Verfahren zur Bildung und Zusammensetzung beschließender Ausschüsse ein weiterer Sitz ergibt.

 

Demnach ergeben sich in Anwendung der Verfahrensweise gemäß § 7 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages für die CDU-Fraktion des Kreistages zwei Vorschlagsrechte und für alle weiteren Fraktionen jeweils ein Vorschlagsrecht.

 

Mit Beschluss Nr. 0027/80/2019 vom 03.07.2019 wurde Herr Andreas Joachim Kühn als weiterer Vertreter aus der Fraktion der AfD in die Gesellschafterversammlung der Gemeinnützigen Senioren- und Altenheimgesellschaft mbH Pflegeheim Klein Wanzleben entsandt.

 

Herr Kühn ist am 30.08.2023 aus der Fraktion der AfD ausgetreten.

 

Die Fraktion der AfD benannte Herrn Thomas Schmirander als neuen Vertreter in der Gesellschafterversammlung. Herr Felix Zietmann ist Stellvertreter.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

he der gesamten finanziellen Auswirkungen:

 

Produkt:

 

Planmäßig: Die erforderlichen Mittel sind im Produkt eingeplant.

Überplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind teilweise im Produkt eingeplant, eine Deckung erfolgt durch:

Außerplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind nicht eingeplant.

Erläuterungen:

-

 

Personelle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Erläuterungen:

-

 


Anlagen:

 

Auszug aus dem Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 - § 131 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (73 KB)