Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Verfahrensbeteiligte:
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag stellt fest, dass
Sachdarstellung, Begründung:
Gemäß § 47 Abs. 3 S. 1 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) in Verbindung mit § 47 Abs. 1 KVG LSA stellt der Kreistag die Ausschussbesetzung durch Beschluss fest. Der Beschluss hat dabei allein einen bestätigenden Charakter. Der Vertretung ist es verwehrt auf die personellen Entscheidungen der Fraktionen bei der Ausschussbesetzung einzuwirken.
Gemäß § 5 Nr. 2 der Hauptsatzung des Landkreises Börde bildet der Kreistag den Ausschuss für Wirtschaft, Bau und Umwelt als ständig beratenden Ausschuss. § 7 Abs. 3 der Hauptsatzung des Landkreises Börde bestimmt die Anzahl der Mitglieder mit dreizehn ehrenamtlichen Mitgliedern des Kreistages.
Herr Kühn ist am 30.08.2023 aus der Fraktion der AfD ausgetreten. Mit dem Ausscheiden von Herrn Kühn aus der AfD-Fraktion verringerte sich die Mitgliederzahl der AfD von sechs auf fünf Mitglieder. Der Kreistag umfasst damit 49 fraktionsgebundene und 5 fraktionslose Mitglieder, der Landrat ist hierbei nicht berücksichtigt.
Gemäß § 47 Abs. 4 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) muss ein Ausschuss auf Antrag einer Fraktion neu besetzt werden, wenn seine Zusammensetzung nicht mehr dem Verhältnis der Stärke der Fraktionen der Vertretung entspricht. Absatz 3 gilt entsprechend.
Gemäß § 47 Abs. 3 S. 1 KVG LSA stellt die Vertretung die sich ergebende Sitzverteilung und Ausschussbesetzung durch Beschluss fest.
Nach der Neuberechnung mit dem Hare-Niemeyer-Verfahren steht der Fraktion der UWG ein zweiter Sitz im Ausschuss für Wirtschaft, Bau und Umwelt zu, die AfD kann nur noch einen Sitz beanspruchen.
Daher wird Herr Herr Mathias Knispel (AfD) aus dem Ausschuss abberufen.
Die Fraktion der UWG benannte Herrn Dirk Hebecker als neues Mitglied für den Ausschuss.
Finanzielle Auswirkungen:
Personelle Auswirkungen:
Anlagen:
Anlage 1 - Auszug aus dem Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt
Anlage 2 - Auszug aus der Hauptsatzung des Landkreises Börde
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