Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 0587/BLR/2023  

 
 
Betreff: Änderung der Besetzung des Ausschusses für Wirtschaft, Bau und Umwelt auf Vorschlag der Fraktion der UWG
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Kluge, Janina Leiterin Büro Landrat
Federführend:Büro Landrat Bearbeiter/-in: Fehlhauer, Marie
Beratungsfolge:
Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
13.09.2023 
ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde ungeändert beschlossen  (0587/BLR/2023)
Anlagen:
Anlage 1 - § 47 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt
Anlage 2 - § 5 und 7 der Hauptsatzung des Landkreises Börde

Verfahrensbeteiligte:

 

 

nicht erforderlich

erforderlich

zugestimmt

nicht zugestimmt

zuständiger Justitiar

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag stellt fest, dass

 

  1. Herr Mathias Knispel (AfD) aus dem Ausschuss für Wirtschaft, Bau und Umwelt abberufen wird und

 

  1. Herr Dirk Hebecker auf Vorschlag der Fraktion der UWG als Mitglied des Ausschusses für Wirtschaft, Bau und Umwelt bestimmt worden ist.

 


Sachdarstellung, Begründung:

 

Gemäß § 47 Abs. 3 S. 1 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) in Verbindung mit § 47 Abs. 1 KVG LSA stellt der Kreistag die Ausschussbesetzung durch Beschluss fest. Der Beschluss hat dabei allein einen bestätigenden Charakter. Der Vertretung ist es verwehrt auf die personellen Entscheidungen der Fraktionen bei der Ausschussbesetzung einzuwirken.

 

Gemäß § 5 Nr. 2 der Hauptsatzung des Landkreises Börde bildet der Kreistag den Ausschuss für Wirtschaft, Bau und Umwelt als ständig beratenden Ausschuss. § 7 Abs. 3 der Hauptsatzung des Landkreises Börde bestimmt die Anzahl der Mitglieder mit dreizehn ehrenamtlichen Mitgliedern des Kreistages.

 

Herr Kühn ist am 30.08.2023 aus der Fraktion der AfD ausgetreten. Mit dem Ausscheiden von Herrn Kühn aus der AfD-Fraktion verringerte sich die Mitgliederzahl der AfD von sechs auf fünf Mitglieder. Der Kreistag umfasst damit 49 fraktionsgebundene und 5 fraktionslose Mitglieder, der Landrat ist hierbei nicht berücksichtigt.

 

Gemäß § 47 Abs. 4 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) muss ein Ausschuss auf Antrag einer Fraktion neu besetzt werden, wenn seine Zusammensetzung nicht mehr dem Verhältnis der Stärke der Fraktionen der Vertretung entspricht. Absatz 3 gilt entsprechend.

 

Gemäß § 47 Abs. 3 S. 1 KVG LSA stellt die Vertretung die sich ergebende Sitzverteilung und

Ausschussbesetzung durch Beschluss fest.

 

Nach der Neuberechnung mit dem Hare-Niemeyer-Verfahren steht der Fraktion der UWG ein zweiter Sitz im Ausschuss r Wirtschaft, Bau und Umwelt zu, die AfD kann nur noch einen Sitz beanspruchen.

 

Daher wird Herr Herr Mathias Knispel (AfD) aus dem Ausschuss abberufen. 

 

Die Fraktion der UWG benannte Herrn Dirk Hebecker als neues Mitglied für den Ausschuss.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

he der gesamten finanziellen Auswirkungen:

 

Produkt:

 

Planmäßig: Die erforderlichen Mittel sind im Produkt eingeplant.

Überplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind teilweise im Produkt eingeplant, eine Deckung erfolgt durch:

Außerplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind nicht eingeplant.

Erläuterungen:

-

 

Personelle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Erläuterungen:

-

 


 

Anlagen:

 

Anlage 1 - Auszug aus dem Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt

 

Anlage 2 - Auszug aus der Hauptsatzung des Landkreises Börde

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 - § 47 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (65 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2 - § 5 und 7 der Hauptsatzung des Landkreises Börde (73 KB)