Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 0585/BLR/2023  

 
 
Betreff: Änderung der Besetzung des Ausschusses für Kreisentwicklung und Finanzen auf Vorschlag der Fraktion der UWG
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Kluge, Janina Leiterin Büro Landrat
Federführend:Büro Landrat Bearbeiter/-in: Fehlhauer, Marie
Beratungsfolge:
Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
13.09.2023 
ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde ungeändert beschlossen  (0585/BLR/2023)
Anlagen:
Anlage 1 - § 47 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt
Anlage 2 - § 5 und 7 der Hauptsatzung des Landkreises Börde

Verfahrensbeteiligte:

 

 

nicht erforderlich

erforderlich

zugestimmt

nicht zugestimmt

zuständiger Justitiar

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag stellt fest, dass

 

Herr Frank Frenkel

 

auf Vorschlag der Fraktion der UWG als Mitglied des Ausschusses für Kreisentwicklung und Finanzen bestimmt worden ist. 

 


Sachdarstellung, Begründung:

 

Gemäß § 47 Abs. 3 S. 1 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) in Verbindung mit § 47 Abs. 1 KVG LSA stellt der Kreistag die Ausschussbesetzung durch Beschluss fest. Der Beschluss hat dabei allein einen bestätigenden Charakter. Der Vertretung ist es verwehrt auf die personellen Entscheidungen der Fraktionen bei der Ausschussbesetzung einzuwirken.

 

Gemäß § 5 Nr. 2 der Hauptsatzung des Landkreises Börde bildet der Kreistag den Ausschuss für Kreisentwicklung und Finanzen als ständig beratenden Ausschuss. § 7 Abs. 3 der Hauptsatzung des Landkreises Börde bestimmt die Anzahl der Mitglieder mit dreizehn ehrenamtlichen Mitgliedern des Kreistages.

 

Seit dem 03.07.2019 war Herr Andreas Joachim hn auf Vorschlag der AfD-Fraktion Mitglied im Ausschuss für Kreisentwicklung und Finanzen.

 

Herr hn ist am 30.08.2023 aus der Fraktion der AfD ausgetreten. Mit dem Ausscheiden von Herrn hn aus der AfD-Fraktion verringerte sich die Mitgliederzahl der AfD von sechs auf fünf Mitglieder. Der Kreistag umfasst damit 49 fraktionsgebundene und 5 fraktionslose Mitglieder, der Landrat ist hierbei nicht berücksichtigt.

 

Gemäß § 47 Abs. 4 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) muss ein Ausschuss auf Antrag einer Fraktion neu besetzt werden, wenn seine Zusammensetzung nicht mehr dem Verhältnis der Stärke der Fraktionen der Vertretung entspricht. Absatz 3 gilt entsprechend.

 

Gemäß § 47 Abs. 3 S. 1 KVG LSA stellt die Vertretung die sich ergebende Sitzverteilung und

Ausschussbesetzung durch Beschluss fest.

 

Nach der Neuberechnung mit dem Hare-Niemeyer-Verfahren steht der Fraktion der UWG ein zweiter Sitz im Ausschuss für Kreisentwicklung und Finanzen zu, die AfD kann nur noch einen Sitz beanspruchen. Dieser bleibt durch Herrn Thomas Schmirander als Vertreter und Herrn Mathias Knispel als Stellvertreter besetzt.

 

Die Fraktion der UWG benannte Herrn Frank Frenkel als neues Mitglied für den Ausschuss.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

he der gesamten finanziellen Auswirkungen:

 

Produkt:

 

Planmäßig: Die erforderlichen Mittel sind im Produkt eingeplant.

Überplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind teilweise im Produkt eingeplant, eine Deckung erfolgt durch:

Außerplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind nicht eingeplant.

Erläuterungen:

-

 

Personelle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Erläuterungen:

-

 


Anlagen:

 

Anlage 1 -    Auszug aus dem Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt

 

Anlage 2 -    Auszug aus der Hauptsatzung des Landkreises Börde

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 - § 47 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (65 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2 - § 5 und 7 der Hauptsatzung des Landkreises Börde (73 KB)