Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 0584/BLR/2023  

 
 
Betreff: Änderung der Besetzung des Kreisausschusses auf Vorschlag der Fraktion der AfD
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Kluge, Janina Leiterin Büro Landrat
Federführend:Büro Landrat Bearbeiter/-in: Fehlhauer, Marie
Beratungsfolge:
Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
13.09.2023 
ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde ungeändert beschlossen  (0584/BLR/2023)
Anlagen:
Anlage 1 - § 47 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt
Anlage 2 - § 5 und 6 der Hauptsatzung des Landkreises Börde

Verfahrensbeteiligte:

 

 

nicht erforderlich

erforderlich

zugestimmt

nicht zugestimmt

zuständiger Justitiar

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag stellt fest, dass

 

Herr Felix Zietmann

 

auf Vorschlag der Fraktion der AfD als Mitglied des Kreisausschusses bestimmt worden ist.


Sachdarstellung, Begründung:

 

Gemäß § 47 Abs. 3 S. 1 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) in Verbindung mit § 47 Abs. 1 KVG LSA stellt der Kreistag die Ausschussbesetzung durch Beschluss fest. Der Beschluss hat dabei allein einen bestätigenden Charakter. Der Vertretung ist es verwehrt, auf die personellen Entscheidungen der Fraktionen bei der Ausschussbesetzung einzuwirken.

 

Gemäß § 5 Nr. 1 der Hauptsatzung des Landkreises Börde bildet der Kreistag den Kreisausschuss als ständig beschließenden Ausschuss. § 6 Abs. 2 der Hauptsatzung des Landkreises Börde bestimmt die Anzahl der Mitglieder mit fünfzehn ehrenamtlichen Mitgliedern des Kreistages und dem Landrat als Vorsitzenden.

 

Bisher war Herr Andreas Joachim Kühn Mitglied im Kreisausschuss. Dieser trat zum 30.08.2023 aus der Fraktion der AfD aus.

 

Die Fraktion der AfD benannte Herrn Felix Zietmann als neues Mitglied für den Kreisausschuss. Herr Mathias Knispel ist stellvertretendes Mitglied.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

he der gesamten finanziellen Auswirkungen:

 

Produkt:

 

Planmäßig: Die erforderlichen Mittel sind im Produkt eingeplant.

Überplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind teilweise im Produkt eingeplant, eine Deckung erfolgt durch:

Außerplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind nicht eingeplant.

Erläuterungen:

-

 

Personelle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Erläuterungen:

-

 


Anlagen:

 

Anlage 1 -  Auszug aus dem Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt

 

Anlage 2 -  Auszug aus der Hauptsatzung des Landkreises Börde

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 - § 47 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (65 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2 - § 5 und 6 der Hauptsatzung des Landkreises Börde (73 KB)