Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 0568/BLR/2023  

 
 
Betreff: Änderung der Besetzung des Ausschusses für Kreisentwicklung und Finanzen auf Vorschlag der Fraktion der AfD
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Kluge, Janina Leiterin Büro Landrat
Federführend:Büro Landrat Bearbeiter/-in: Fehlhauer, Marie
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kreisentwicklung und Finanzen Vorberatung
29.08.2023 
ordentliche Sitzung des Ausschusses für Kreisentwicklung und Finanzen    
Kreisausschuss Vorberatung
06.09.2023 
ordentliche Sitzung des Kreisausschusses    
Anlagen:
Anlage 1 - § 47 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt
Anlage 2 - § 5 und 7 der Hauptsatzung des Landkreises Börde
Anlage 3 - Kommentar zu § 47 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt

Verfahrensbeteiligte:

 

 

nicht erforderlich

erforderlich

zugestimmt

nicht zugestimmt

zuständiger Justitiar

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag stellt fest, dass

 

Herr Frank Frenkel (Fraktion der UWG)

 

auf Vorschlag der Fraktion der AfD als Mitglied des Ausschusses für Kreisentwicklung und Finanzen bestimmt worden ist. 

 


Sachdarstellung, Begründung:

 

Gemäß § 47 Abs. 3 S. 1 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) in Verbindung mit § 47 Abs. 1 KVG LSA stellt der Kreistag die Ausschussbesetzung durch Beschluss fest. Der Beschluss hat dabei allein einen bestätigenden Charakter. Der Vertretung ist es verwehrt, auf die personellen Entscheidungen der Fraktionen bei der Ausschussbesetzung einzuwirken.

 

Gemäß § 5 Nr. 2 der Hauptsatzung des Landkreises Börde bildet der Kreistag den Ausschuss für Kreisentwicklung und Finanzen als ständig beratenden Ausschuss. § 7 Abs. 3 der

Hauptsatzung des Landkreises Börde bestimmt die Anzahl der Mitglieder mit dreizehn ehrenamtlichen Mitgliedern des Kreistages.

 

Auf der Sitzung des Kreistages am 21.06.2023 entfiel das, durch die geänderte Sitzverteilung im Kreistag, zu ziehende Los r einen zweiten Sitz im Ausschuss für Kreisentwicklung und Finanzen auf die Fraktion der AfD.

 

Diese entsandte Herrn Thomas Schmirander als Mitglied und Herrn Mathias Knispel als Stellvertreter in den Ausschuss für Kreisentwicklung und Finanzen.

 

Der Fraktionsvorsitzende der AfD, Herr Schmirander, teilte mit, dass die Fraktion der AfD den durch Los errungenen zweiten Sitz im Ausschuss für Kreisentwicklung und Finanzen an ein Mitglied aus der Fraktion der UWG abgeben chte.

 

Gemäß des Kommentars zum § 47 Absatz 1 KVG LSA muss die berechtigte Fraktion nicht ein Mitglied der eigenen Fraktion benennen, sondern kann auch andere Mitglieder der Vertretung benennen. Dieses Mitglied kann auch einer anderen Fraktion angehören.

 

Demnach ist es möglich, dass ein Vertreter und ein Stellvertreter aus der Fraktion der UWG auf Vorschlag der Fraktion der AfD den zweiten Sitz im Ausschuss für Kreisentwicklung und Finanzen erhalten.  

 

Die Fraktion der AfD benennt Herrn Frank Frenkel aus der Fraktion der UWG als neues Mitglied für den Ausschuss.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

he der gesamten finanziellen Auswirkungen:

 

Produkt:

 

Planmäßig: Die erforderlichen Mittel sind im Produkt eingeplant.

Überplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind teilweise im Produkt eingeplant, eine Deckung erfolgt durch:

Außerplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind nicht eingeplant.

Erläuterungen:

-

 

Personelle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Erläuterungen:

-

 


Anlagen:

 

Anlage 1 -   Auszug aus dem Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt

Anlage 2 -   Auszug aus der Hauptsatzung des Landkreises Börde

Anlage 3 -  Auszug aus dem Kommentar des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes

  Sachsen-Anhalt

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 - § 47 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (65 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2 - § 5 und 7 der Hauptsatzung des Landkreises Börde (73 KB)    
Anlage 3 3 Anlage 3 - Kommentar zu § 47 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (81 KB)