Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Sachdarstellung, Begründung:
Die Vorschriften zur Korruptionsprävention im Landkreis Börde sind zurzeit in drei verschiedenen Dienstanweisungen geregelt, die teilweise schon seit über 10 Jahren nicht aktualisiert wurden. Zur Anpassung an die aktuelle Rechtslage und zur Konzentration der verschiedenen Regelungen sollen diese in einer Dienstanweisung zusammengefasst werden.
Die Dienstanweisung soll für alle Bediensteten des Landkreises Börde, unabhängig von der Natur ihres zum Landkreis Börde bestehenden Rechtsverhältnisses gelten. Somit wird auch der Landrat in den Regelungskreis der Dienstanweisung einbezogen. Da Sie gemäß § 45 Abs. 5 S. 1 KVG LSA Dienstvorgesetzter des Landrates sind, ist Ihre Zustimmung zur Dienstvereinbarung erforderlich.
Zur Harmonisierung der Regelungen zur Korruptionsprävention im Land Sachsen-Anhalt wurden entsprechend der Empfehlungen die landesrechtlichen Regelungen für entsprechend anwendbar erklärt.
Die Dienstanweisung regelt die 4 großen Themengebiete:
• Vermeidung und Bekämpfung der Korruption • Verbot der Annahme von Belohnungen und Geschenken • Annahme von Sponsoring, Spenden und Geschenken • Interne Meldestelle nach Hinweisgeberschutzgesetz
Auf landkreisspezifische Sonderregelungen wurde weitestgehend verzichtet. Im Hinblick auf die im Landkreis Börde bereits langjährig geltende Wertgrenze von 15 Euro für die Annahme von geringwertigen Aufmerksamkeiten soll diese jedoch abweichend von den landesrechtlichen Regelungen konkret festgelegt werden.
Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) wurde am 02.06.2023 im Bundesgesetzblatt verkündet. Im Vorgriff auf eine landesrechtliche Regelung nach § 12 Abs. 1 S. 4 HinSchG ist in die Dienstanweisung ein Passus zur Einrichtung einer internen Meldestelle aufgenommen worden.
Für den Landrat sollen keine Sonderregelungen gelten.
Wegen der Einbeziehung des Landrates in den Regelungsbereich der Dienstanweisung wurde der Entwurf dem Landesverwaltungsamt mit der Bitte um Zustimmung vorgelegt. Eine Rückantwort liegt bislang nicht vor. Der Entwurf steht daher unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch das Landesverwaltungsamt.
Finanzielle Auswirkungen:
Personelle Auswirkungen:
Anlagen:
Entwurf einer Dienstanweisung zur Korruptionsprävention im Landkreis Börde mit Anlagen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||