Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 0546/BLR/2023  

 
 
Betreff: Änderung der Besetzung der Vertreter des Landkreises Börde in der Arbeitsgemeinschaft "Ländlicher Raum" auf Vorschlag der Fraktion der SPD
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Kluge, Janina Leiterin Büro Landrat
Federführend:Büro Landrat Bearbeiter/-in: Fehlhauer, Marie
Beratungsfolge:
Kreisausschuss Vorberatung
14.06.2023 
ordentliche Sitzung des Kreisausschusses    
Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
21.06.2023 
ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde ungeändert beschlossen  (0546/BLR/2023)
Anlagen:
Anlage 1 - § 12 des Ladwirtschaftsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt
Anlage 2 - § 3 der Arbeitsgemeinschaften Ländliche Entwicklung-Verordnung des Landes Sachsen-Anhalt
Anlage 3 - § 47 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt

Verfahrensbeteiligte:

 

 

nicht erforderlich

erforderlich

zugestimmt

nicht zugestimmt

zuständiger Justitiar

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag benennt r die Arbeitsgemeinschaft ndlicher Raum“ beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Mitte

 

auf Vorschlag der SPD:

 

Herrn Werner Müller als Mitglied und

Herrn Wolfgang Zahn als Stellvertreter.

 


Sachdarstellung, Begründung:

 

Den Landkreisen und kreisfreien Städten wird das Mitspracherecht beim Einsatz von Fördermitteln bei der Entwicklung des ländlichen Raumes im Land Sachsen-Anhalt eingeräumt.

 

Dazu wurden in den fünf Ämtern für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ÄLFF) Arbeitsgemeinschaften gebildet, in denen die Landkreise bzw. kreisfreien Städte mit den Landräten bzw. Oberbürgermeistern/-innen und je zwei Mitglieder des Kreistages bzw. des Stadtrates vertreten sind.

 

Die Arbeitsgemeinschaften sollen die ÄLFF, die aus gemeinschaftsrechtlichen Gründen weiterhin für die Bewilligung der Fördermittel verantwortlich sind, in allen Fragen der ländlichen Entwicklung beraten und hinsichtlich der zu fördernden Projekte Empfehlungen abgeben, die von den ÄLFF berücksichtigt werden müssen.

 

Die Rechtsgrundlage für die Bildung der Arbeitsgemeinschaften bildet § 12 des Landwirtschaftsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (LwG LSA). Die nähere Ausgestaltung regelt die „Verordnung über Arbeitsgemeinschaften zur Gestaltung der ländlichen Entwicklung“ (AGLEntwVO) vom 14.07.2010 (in Kraft 27.07.2010). Das Gebiet des Landkreises Börde gehört neben den Gebieten der Landeshauptstadt Magdeburg, des Landkreises Harz und des Landkreises Salzlandkreis dem Amtsbezirk des Amtes für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF) „Mitte“ mit Sitz in Wanzleben an.

 

§ 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 der Verordnung sieht vor, dass der Landkreis in der Arbeitsgemeinschaft neben dem Landrat durch zwei Mitglieder des Kreistages vertreten wird; für jedes Mitglied ist ein/e Stellvertreter/in zu benennen. Die Mitglieder und ihre Stellvertreter/innen sind vom Kreistag zu benennen.

 

Seit dem 11.12.2019 war Herr Mario Laddey auf Vorschlag der AfD-Fraktion als Vertreter in der Arbeitsgemeinschaft tätig. (Das Los zwischen der AfD und der SPD entfiel auf die AfD.)

 

Herr Laddey ist am 24.04.2023 aus der Fraktion der AfD ausgetreten. Mit dem Ausscheiden von Herrn Laddey und einem weiteren Mitglied aus der AfD-Fraktion, Herrn Schroeder, verringerte sich die Mitgliederzahl der AfD von acht auf sechs Mitglieder. Der Kreistag umfasst damit 50 fraktionsgebundene und 4 fraktionslose Mitglieder, der Landrat ist hierbei nicht berücksichtigt.

 

 

Gemäß § 47 Abs. 4 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) muss ein Ausschuss auf Antrag einer Fraktion neu besetzt werden, wenn seine Zusammensetzung nicht mehr dem Verhältnis der Stärke der Fraktionen der Vertretung entspricht. Absatz 3 gilt entsprechend.

 

Gemäß § 47 Abs. 3 S. 1 KVG LSA stellt die Vertretung die sich ergebende Sitzverteilung und

Ausschussbesetzung durch Beschluss fest.

 

In Absprache mit den Fraktionsvorsitzenden erfolgte eine Neuberechnung der Ausschussbesetzung.

 

Nach der Neuberechnung mit dem Hare-Niemeyer-Verfahren hat die Fraktion der SPD das Vorschlagsrecht für den Sitz in der „Arbeitsgemeinschaft Ländlicher Raum“.

 

Die Fraktion der SPD schlägt Herrn Werner Müller als Vertreter in der Arbeitsgemeinschaft „ndlicher Raum“ vor. Die Stellvertretung übernimmt Herr Wolfgang Zahn.  

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

he der gesamten finanziellen Auswirkungen:

 

Produkt:

 

Planmäßig: Die erforderlichen Mittel sind im Produkt eingeplant.

Überplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind teilweise im Produkt eingeplant, eine Deckung erfolgt durch:

Außerplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind nicht eingeplant.

Erläuterungen:

-

 

Personelle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Erläuterungen:

-

 


Anlagen:

 

Anlage 1 -  Auszug aus dem Landwirtschaftsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt

Anlage 2 -  Auszug aus der Arbeitsgemeinschaften Ländliche Entwicklung-Verordnung

  des Landes Sachsen-Anhalt

Anlage 3 - Auszug aus dem Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 - § 12 des Ladwirtschaftsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (72 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2 - § 3 der Arbeitsgemeinschaften Ländliche Entwicklung-Verordnung des Landes Sachsen-Anhalt (73 KB)    
Anlage 3 3 Anlage 3 - § 47 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (65 KB)