Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 0545/BLR/2023  

 
 
Betreff: Neuwahl eines Vertreters und eines Stellvertreters des Landkreises Börde in der Regionalversammlung des Zweckverbandes "Regionale Planungsgemeinschaft Magdeburg"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Kluge, Janina Leiterin Büro Landrat
Federführend:Büro Landrat Bearbeiter/-in: Fehlhauer, Marie
Beratungsfolge:
Kreisausschuss Vorberatung
14.06.2023 
ordentliche Sitzung des Kreisausschusses    
Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
21.06.2023 
ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde ungeändert beschlossen  (0545/BLR/2023)
Anlagen:
Anlage 1 - § 22 des Landesentwicklungsgesetzes Sachsen-Anhalt
Anlage 2 - § 47 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt
Anlage 3 - Kommentar zu § 47 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt

Verfahrensbeteiligte:

 

 

nicht erforderlich

erforderlich

zugestimmt

nicht zugestimmt

zuständiger Justitiar

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Das, durch die geänderte Sitzverteilung im Kreistag, zu ziehende Los entfiel auf die Fraktion

der AfD:

 

Der Kreistag benennt für die Regionalversammlung des Zweckverbandes „Regionale Planungsgemeinschaft Magdeburg“:

 

Herrn ………………………… als Mitglied und

Herrn ………………………… als Stellvertreter.

 

 

 

 

 

oder

 

Das, durch die geänderte Sitzverteilung im Kreistag, zu ziehende Los entfiel auf die Fraktion

der UWG:

 

Der Kreistag benennt für die Regionalversammlung des Zweckverbandes „Regionale Planungsgemeinschaft Magdeburg“:

 

Herrn/Frau ………………………… als Mitglied und

Frau/Herrn ………………………… als Stellvertreter/in.

 


Sachdarstellung, Begründung:

 

Gemäß § 22 Abs. 4 des Landesentwicklungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (LEntwG LSA) wählt der Kreistag die weiteren Vertreter in der Regionalversammlung.

 

Der Landkreis Börde ist Mitglied des Zweckverbandes „Regionale Planungsgemeinschaft Magdeburg“. Organ der „Regionalen Planungsgemeinschaft Magdeburg“ ist die Regionalversammlung. Die Regionalversammlung ist das oberste Beschlussorgan und nimmt die ihr nach der Verbandssatzung obliegenden Aufgaben wahr.

 

Nach § 22 LEntwG LSA entsendet der Landkreis Börde für die Dauer der kommunalen Wahlperiode insgesamt neun Vertreter/innen in die Regionalversammlung der Planungsgemeinschaft Magdeburg. Die zu entsendende Mitgliederzahl berechnet sich dabei im Verhältnis zur Einwohnerzahl (Stand 31.12.2020: 170.567 Einwohner) des Landkreises (ein Mitglied je angefangene 20.000 Einwohner).

 

Die Regionalversammlung setzt sich zusammen aus Vertretern der beteiligten Gebietskörperschaften:

 

= aus gesetzlich bestimmten Vertretern (§ 22 Abs. 2 LEntwG LSA)

 

= aus weiteren Vertretern, die durch die Vertretungen zu wählen sind (§ 22 Abs. 3 und 4 LEntwG LSA = 6 Vertreter)

 

  1. zwei Vertreter/innen („ein Viertel“) und zwei Stellvertreter/innen auf Vorschlag der kreisangehörigen Gemeinden,
  2. vier Vertreter/innen und vier Stellvertreter/innen auf Vorschlag des Kreistages.

 

Seit dem 03.07.2019 war Herr Mario Laddey auf Vorschlag der AfD-Fraktion als Vertreter in der Regionalversammlungtig.

 

Herr Laddey ist am 24.04.2023 aus der Fraktion der AfD ausgetreten. Mit dem Ausscheiden von Herrn Laddey und einem weiteren Mitglied aus der AfD-Fraktion, Herrn Schroeder, verringerte sich die Mitgliederzahl der AfD von acht auf sechs Mitglieder. Der Kreistag umfasst damit 50 fraktionsgebundene und 4 fraktionslose Mitglieder, der Landrat ist hierbei nicht berücksichtigt.

 

 

Gemäß § 47 Abs. 4 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) muss ein Ausschuss auf Antrag einer Fraktion neu besetzt werden, wenn seine Zusammensetzung nicht mehr dem Verhältnis der Stärke der Fraktionen der Vertretung entspricht. Absatz 3 gilt entsprechend.

 

Gemäß § 47 Abs. 3 S. 1 KVG LSA stellt die Vertretung die sich ergebende Sitzverteilung und

Ausschussbesetzung durch Beschluss fest.

 

In Absprache mit den Fraktionsvorsitzenden erfolgte eine Neuberechnung der Ausschussbesetzung.

 

Nach der Neuberechnung mit dem Hare-Niemeyer-Verfahren haben die Fraktion der AfD und die Fraktion der UWG gleich große Zahlenbruchteile nach dem Komma und nur noch ein Sitz ist zu vergeben.

 

Gemäß § 47 Abs. 1 S. 4 KVG LSA wird vorgeschlagen, bei gleichen Zahlenanteilen die Entscheidung durch ein Los herbeizuführen, das der Vorsitzende der Vertretung zieht.

 

Der Losentscheid sollte in würdiger Weise stattfinden und wird zweckmäßigerweise so vorgenommen, dass der Vorsitzende gekennzeichnete Karten aus einem von ihm nicht einsehbaren Behältnis entnimmt. (siehe Kommentar zur § 47 KVG LSA)

 

Nach Losentscheid sind demnach folgende Varianten möglich:

 

  1. Das Los entfällt auf die Fraktion der AfD.

 

Die Fraktion der AfD benennt eine/n Vertreter/in sowie eine/n Stellvertreter/in, die in die Regionalversammlung entsandt werden.

 

  1. Das Los entfällt auf die Fraktion der UWG.

 

Die Fraktion der UWG benennt eine/n Vertreter/in sowie eine/n Stellvertreter/in, die in die Regionalversammlung entsandt werden.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

he der gesamten finanziellen Auswirkungen:

 

Produkt:

 

Planmäßig: Die erforderlichen Mittel sind im Produkt eingeplant.

Überplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind teilweise im Produkt eingeplant, eine Deckung erfolgt durch:

Außerplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind nicht eingeplant.

Erläuterungen:

-

 

Personelle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Erläuterungen:

-

 


Anlagen:

 

Anlage 1 -  Auszug aus dem Landesentwicklungsgesetzes Sachsen-Anhalt

Anlage 2 -  Auszug aus dem Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt

Anlage 3 -  Auszug aus dem Kommentar des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes

  Sachsen-Anhalt

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 - § 22 des Landesentwicklungsgesetzes Sachsen-Anhalt (78 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2 - § 47 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (65 KB)    
Anlage 3 3 Anlage 3 - Kommentar zu § 47 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (88 KB)