Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Sachdarstellung, Begründung:
Gemäß § 47 Abs. 3 S. 1 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) in Verbindung mit § 47 Abs. 1 KVG LSA stellt der Kreistag die Ausschussbesetzung durch Beschluss fest. Der Beschluss hat dabei allein einen bestätigenden Charakter. Der Vertretung ist es verwehrt, auf die personellen Entscheidungen der Fraktionen bei der Ausschussbesetzung einzuwirken.
Gemäß § 5 Nr. 1 der Hauptsatzung des Landkreises Börde bildet der Kreistag den Kreisausschuss als ständig beschließenden Ausschuss. § 6 Abs. 2 der Hauptsatzung des Landkreises Börde bestimmt die Anzahl der Mitglieder mit fünfzehn ehrenamtlichen Mitgliedern des Kreistages und dem Landrat als Vorsitzenden.
Bisher waren Herr Steffen Schroeder (Austritt aus der Fraktion der AfD zum 24.04.2023) und Herr Felix Zietmann Mitglieder im Kreisausschuss.
Die Fraktion der AfD benannte Herrn Thomas Schmirander und Herrn Andreas Joachim Kühn als neue Mitglieder für den Kreisausschuss.
Herr Felix Zietmann ist stellvertretendes Mitglied für Herrn Thomas Schmirander, Herr Mathias Knispel ist stellvertretendes Mitglied für Herrn Andreas Joachim Kühn.
Finanzielle Auswirkungen:
Personelle Auswirkungen:
Anlagen:
Anlage 1 - Auszug aus dem Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt Anlage 2 - Auszug aus der Hauptsatzung des Landkreises Börde
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