Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Verfahrensbeteiligte:
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt
Herrn Dr. Marcus Waselewski (Beigeordneter) zum Kreiswahlleiter und Herrn Uwe Baier (Dezernent 4) zum stellvertretenden Kreiswahlleiter
für die allgemeine Neuwahl der Vertretung (Kreistagswahl) im Jahr 2024 zu berufen. Sachdarstellung, Begründung:
Gemäß § 8a Kommunalwahlgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KWG LSA) werden die Wahlorgane vor jeder allgemeinen Neuwahl und längstens für die Dauer einer Wahlperiode der Vertretung bestimmt. Sie üben ihr Amt bis zur Berufung der neuen Wahlorgane aus. In diesem Zeitraum sind sie für alle stattfindenden Kommunalwahlen (Vertretungs- und Direktwahlen) zuständig. In den Landkreisen ist der Landrat Kreiswahlleiter und der Stellvertreter ist der Vertreter im Amt. Die Vertretung kann einen anderen Beschäftigten des Landkreises zum Wahlleiter und Stellvertreter berufen (§ 9 Abs. 1 KWG LSA).
Im Einvernehmen mit Landrat Martin Stichnoth wird vorgeschlagen
Herrn Dr. Marcus Waselewski (Beigeordneter) als Kreiswahlleiter und Herrn Uwe Baier (Dezernent 4) als stellvertretenden Kreiswahlleiter
zu bestimmen.
Finanzielle Auswirkungen:
Personelle Auswirkungen:
Anlagen:
- keine - |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||