Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 0522/BLR/2023  

 
 
Betreff: Kommunalwahlen 2024 bis 2029 - Berufung des Kreiswahlleiters und des stellvertretenden Kreiswahlleiters
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Kluge, J. Leiterin Büro Landrat
Federführend:Büro Landrat Bearbeiter/-in: Rexhi, Yvonne
Beratungsfolge:
Kreisausschuss Vorberatung
14.06.2023 
ordentliche Sitzung des Kreisausschusses    
Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
21.06.2023 
ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde ungeändert beschlossen  (0522/BLR/2023)

Verfahrensbeteiligte:

 

 

nicht erforderlich

erforderlich

zugestimmt

nicht zugestimmt

zuständiger Justitiar

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt

 

Herrn Dr. Marcus Waselewski (Beigeordneter) zum Kreiswahlleiter

und

Herrn Uwe Baier (Dezernent 4)   zum stellvertretenden Kreiswahlleiter

 

r die allgemeine Neuwahl der Vertretung (Kreistagswahl) im Jahr 2024 zu berufen.


Sachdarstellung, Begründung:

 

Gemäß § 8a Kommunalwahlgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KWG LSA) werden die Wahlorgane vor jeder allgemeinen Neuwahl und ngstens für die Dauer einer Wahlperiode der Vertretung bestimmt. Sie üben ihr Amt bis zur Berufung der neuen Wahlorgane aus. In diesem Zeitraum sind sie für alle stattfindenden Kommunalwahlen (Vertretungs- und Direktwahlen) zuständig.

In den Landkreisen ist der Landrat Kreiswahlleiter und der Stellvertreter ist der Vertreter im Amt. Die Vertretung kann einen anderen Beschäftigten des Landkreises zum Wahlleiter und Stellvertreter berufen (§ 9 Abs. 1 KWG LSA).

 

Im Einvernehmen mit Landrat Martin Stichnoth wird vorgeschlagen

 

Herrn Dr. Marcus Waselewski (Beigeordneter) als Kreiswahlleiter

und

Herrn Uwe Baier (Dezernent 4) als stellvertretenden Kreiswahlleiter

 

zu bestimmen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

he der gesamten finanziellen Auswirkungen:

 

Produkt:

 

Planmäßig: Die erforderlichen Mittel sind im Produkt eingeplant.

Überplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind teilweise im Produkt eingeplant, eine Deckung erfolgt durch:

Außerplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind nicht eingeplant.

Erläuterungen:

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Erläuterungen:

 

 


Anlagen:

 

-  keine -