Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 0189/80/2020  

 
 
Betreff: Zuwendung des Landkreises Börde für Leaderprojekte im Jahr 2020 gemäß der Richtlinie "LEADER-Projektförderung"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Schonscheck Amtsleiter Wirtschaft
Bäker Amtsleiterin Finanzen
Federführend:Amt für Wirtschaft, Tourismus und Kultur Bearbeiter/-in: Braunsberger, Jan
Beratungsfolge:
Ausschuss für Wirtschaft, Bau und Umwelt Vorberatung
09.11.2020 
ordentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Bau und Umwelt zur Kenntnis genommen   
Kreisausschuss Entscheidung
25.11.2020 
ordentliche Sitzung des Kreisausschusses ungeändert beschlossen  (0189/80/2020)
Anlagen:
Vorlage Kreisausschuss_2020-11_Anlage

Verfahrensbeteiligte:

 

 

nicht erforderlich

erforderlich

zugestimmt

nicht zugestimmt

zuständiger Justitiar

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreisausschuss beschließt, dass der Landkreis Börde Mittel gemäß der Richtlinie „LEADER-Projektförderung“ zur Beteiligung an Leaderprojekten für folgendes Projekt:

Naturnahe Ganzjahresweide „Seelsches Bruch“

im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel im Haushaltsplan 2020 des Landkreises Börde verwendet.

Die Förderhöhe, die Höhe der Aufwendungen je Projekt, die Mittelbewirtschaftung / Haushaltsvollzug sowie die Gründe der jeweiligen Auswahlentscheidung sind der Anlage zu entnehmen.

 


Sachdarstellung, Begründung:

 

Der Landkreis Börde stellt regelmäßig Mittel für die Förderung von Vorhaben der Lokalen Aktionsgruppen (LAG) CLLD/LEADER bereit. Die Vergabe erfolgt gemäß der Richtlinie vom 01.06.2016 des Landkreises Börde zur Förderung von Projekten, die der Verwirklichung von Leaderkonzepten dienen (LEADER-Projektförderung). Mit der LEADER-Projektförderung unterstützt der Landkreis Börde die „Lokalen Entwicklungsstrategien“ der Lokalen Aktionsgruppen. Er fördert mit eigenen Mitteln unmittelbar die ländliche Entwicklung im Rahmen des „Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzepts für die Region Magdeburg“ (ILEK). Die Bewilligung der Förderung ist eine freiwillige Leistung des Landkreises und erfolgt aufgrund pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.

Für das Jahr 2020 stehen Fördermittel des Landkreises in Höhe von 100.000,00 Euro zur Verfügung. Aus diesem Fördertopf wurden in diesem Jahr bereits 10 Projekte gebunden, über die der Kreisausschuss auf Grund der Höhe der Förderung gemäß Richtlinie LEADER-Projektförderung entscheiden konnte. Bisher wurden Mittel in Höhe von 76.109,04 Euro vergeben.

Zum Beschlusszeitpunkt stehen noch Mittel in Höhe von 23.890,96 Euro zur Verfügung. Mit dem Beschluss werden Mittel in Höhe von 5.000,00 Euro gebunden. Damit stehen in 2020 noch Mittel in Höhe von 18.890,96 Euro zur Verfügung. Gemäß der Richtlinie LEADER-Projektförderung des Landkreises sind Projekte förderfähig, wenn sie sich auf die Lokale Entwicklungsstrategie (LES) beziehen und im kreislichen Interesse liegen.

Dem Beschlussvorschlag liegen folgende Vorgehensweise und Erwägungen zu Grunde:

Zunächst wurde geprüft, ob das unter Nr. 1 aufgeführte Projekt und Vorhaben die (formellen) Voraussetzungen gemäß der Richtlinie des Landkreis Börde zur LEADER-Projektförderung vom 01.06.2016 erfüllt und mit der Durchführung die Ziele der jeweiligen Lokalen Entwicklungsstrategie der LAG verwirklicht werden, auf dessen Gebiet das Projekt ausgeführt wird.

Das besondere kreisliche Interesse wurde nach den Kriterien gemäß der Punkte 2.2. a) und b) der Richtlinie LEADER-Projektförderung bewertet. Daneben wurden die Maßgaben des Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzeptes für die Region Magdeburg 2014-2020 (ILEK) zur Bewertung herangezogen. Die ausführlichen Bewertungen sind der Anlage zu entnehmen.

Das aufgeführte Projekt und Vorhaben erfüllt die zuvor genannten Voraussetzungen und Maßgaben.

Es wird deshalb vorgeschlagen, das Projekt antragsgemäß mit Fördermitteln in der genannten Höhe (gesamt 5.000,00 Euro) zu unterstützen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Höhe der gesamten finanziellen Auswirkungen:

5.000,00 €

Produkt:

 

Planmäßig: Die erforderlichen Mittel sind im Produkt eingeplant.

Überplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind teilweise im Produkt eingeplant, eine Deckung erfolgt durch:

Außerplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind nicht eingeplant.

Erläuterungen:

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Erläuterungen:

 

 


Anlagen:

 

Projektübersicht, Mittelbewirtschaftung / Haushaltsvollzug, Projektbewertung / -auswahl

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Vorlage Kreisausschuss_2020-11_Anlage (207 KB)