Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Verfahrensbeteiligte:
Beschlussvorschlag:
Als Vertreter des Landkreises Börde in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Technologiepark Ostfalen“ werden auf Vorschlag der Fraktion der CDU gewählt:
a) Frau/Herr …………………… als Verbandsvertreter/in, b) Frau/Herr …………………… als dessen Stellvertreter/in.
Die/der Verbandsvertreter/in und ihre/sein Stellvertreter/in werden verpflichtet, den Kreistag in geeigneter Weise über ihre Tätigkeit in der Verbandsversammlung einmal jährlich, in dringenden und bedeutenden Angelegenheiten des Zweckverbandes und seiner Verbandsmitglieder unverzüglich zu unterrichten.
Sachdarstellung, Begründung:
Die Gemeinden Barleben, Niedere Börde, Stadt Wolmirstedt und der Landkreis Börde bilden einen Zweckverband. Dieser führt den Namen Zweckverband „Technologiepark Ostfalen“.
Gemäß § 6 Abs. 3 der „Satzung des Zweckverbandes Technologiepark Ostfalen‘“ wählt der Kreistag für die Dauer seiner Amtszeit auf Widerruf eine/n Verbandsvertreter/in und eine/n Stellvertreter/in in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Technologiepark Ostfalen“.
Nach den Bestimmungen des § 11 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GKG-LSA) in Verbindung mit § 6 Abs. 3 der „Satzung des Zweckverbandes „Technologiepark Ostfalen‘“ bestimmt der Kreistag die Vertreter auf Widerruf für die Dauer seiner Amtszeit nach dem für die Bildung seiner Ausschüsse vorgesehenen Verfahren (Hare-Niemeyer-Verfahren).
Das Vorschlagsrecht steht jeweils der Fraktion der CDU zu.
Die zu entsendenden Personen müssen nicht Mitglieder des Kreistages sein.
Finanzielle Auswirkungen:
Personelle Auswirkungen:
Anlagen:
keine
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