Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 0023/80/2019  

 
 
Betreff: Wahl der Verbandsvertreter des Landkreises Börde in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes "Technologiepark Ostfalen"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Schonscheck Amtsleiter Wirtschaft
Federführend:Amt für Wirtschaft, Tourismus und Kultur Bearbeiter/-in: Wuttke, Manja
Beratungsfolge:
Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
03.07.2019 
konstituierende Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde ungeändert beschlossen  (0023/BLR/2019)

Verfahrensbeteiligte:

 

 

nicht erforderlich

erforderlich

zugestimmt

nicht zugestimmt

zuständiger Justitiar

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Als Vertreter des Landkreises Börde in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes

„Technologiepark Ostfalen“ werden auf Vorschlag der Fraktion der CDU gewählt:

 

a) Frau/Herr …………………… als Verbandsvertreter/in,

b) Frau/Herr …………………… als dessen Stellvertreter/in.

 

Die/der Verbandsvertreter/in und ihre/sein Stellvertreter/in werden verpflichtet, den Kreistag in geeigneter Weise über ihre Tätigkeit in der Verbandsversammlung einmal jährlich, in dringenden und bedeutenden Angelegenheiten des Zweckverbandes und seiner Verbandsmitglieder unverzüglich zu unterrichten.

 


Sachdarstellung, Begründung:

 

Die Gemeinden Barleben, Niedere Börde, Stadt Wolmirstedt und der Landkreis Börde bilden einen Zweckverband. Dieser führt den Namen Zweckverband „Technologiepark Ostfalen“.

 

Gemäß § 6 Abs. 3 der „Satzung des Zweckverbandes Technologiepark Ostfalen‘“ wählt der Kreistag für die Dauer seiner Amtszeit auf Widerruf eine/n Verbandsvertreter/in und eine/n Stellvertreter/in in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Technologiepark Ostfalen“.

 

Nach den Bestimmungen des § 11 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GKG-LSA) in Verbindung mit § 6 Abs. 3 der „Satzung des Zweckverbandes „Technologiepark Ostfalen‘“ bestimmt der Kreistag die Vertreter auf Widerruf für die Dauer seiner Amtszeit nach dem für die Bildung seiner Ausschüsse vorgesehenen Verfahren (Hare-Niemeyer-Verfahren).

 

Das Vorschlagsrecht steht jeweils der Fraktion der CDU zu.

 

Die zu entsendenden Personen müssen nicht Mitglieder des Kreistages sein.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Höhe der gesamten finanziellen Auswirkungen:

 

Produkt:

 

Planmäßig: Die erforderlichen Mittel sind im Produkt eingeplant.

Überplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind teilweise im Produkt eingeplant, eine Deckung erfolgt durch:

Außerplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind nicht eingeplant.

Erläuterungen:

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Erläuterungen:

 

 


Anlagen:

 

keine

Stammbaum:
0023/80/2019   Wahl der Verbandsvertreter des Landkreises Börde in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes "Technologiepark Ostfalen"   Amt für Wirtschaft, Tourismus und Kultur   Beschlussvorlage
0023/80/2019-1   Wahl eines stellvertretenden Verbandsvertreters des Landkreises Börde in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes "Technologiepark Ostfalen"   Büro Landrat   Beschlussvorlage