Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 0012/BLR/2019  

 
 
Betreff: Bildung des Jugendhilfeausschusses - Wahl der stimmberechtigten Mitglieder aus den Reihen des Kreistages -
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Rexhi Kreistag/Wahlen
Federführend:Büro Landrat Bearbeiter/-in: Knackstedt, Vivien
Beratungsfolge:
Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
03.07.2019 
konstituierende Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde ungeändert beschlossen  (0012/BLR/2019)
Anlagen:
Satzung des Landkreises Börde für das Jugendamt

Verfahrensbeteiligte:

 

 

nicht erforderlich

erforderlich

zugestimmt

nicht zugestimmt

zuständiger Justitiar

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag wählt für die stimmberechtigten Mitglieder des Jugendhilfeausschusses aus den Reihen des Kreistages:

 

  1. auf Vorschlag der Fraktion der CDU:

Frau/Herrn………………………….als Mitglied,

Frau/Herrn………………………….als Stellvertreter/in;

 

  1. auf Vorschlag der Fraktion der CDU :

Frau/Herrn…………………………als Mitglied,

Frau/Herrn…………………………als Stellvertreter/in;

 

  1. auf Vorschlag der Fraktion der CDU :

Frau/Herrn………………………….als Mitglied,

Frau/Herrn………………………….als Stellvertreter/in;

 

  1. auf Vorschlag der Fraktion der AfD:

Frau/Herrn………………………….als Mitglied,

Frau/Herrn………………………….als Stellvertreter/in;

 

  1. auf Vorschlag der Fraktion der AfD:

Frau/Herrn………………………….als Mitglied,

Frau/Herrn………………………….als Stellvertreter/in;

 

  1. auf Vorschlag der Fraktion der SPD:

Herrn Martin Schindler als Mitglied,

Frau Christina Laqua als Stellvertreterin;

 

  1. auf Vorschlag der Fraktion DIE LINKE:

HerrnKlaus Czernitzki als Mitglied,

HerrnRonald Heinhauptals Stellvertreter;

 

  1. auf Vorschlag der Fraktion der UWG:

Herrn René Stürmer als Mitglied,

Frau Bogumila Jacksch als Stellvertreterin;

 

  1. auf Vorschlag der Fraktion der FDP:

Herrn Knut Freese als Mitglied,

Herrn Franz-Ulrich Keindorff als Stellvertreter.

 

 

 

 


Sachdarstellung, Begründung:

 

Gemäß § 3 der Satzung des Landkreises Börde für das Jugendamt (Jugendamt-Satzung) werden die stimmberechtigten Mitglieder des Jugendhilfeausschusses für die Wahlzeit des Kreistages von diesem gewählt.

 

Gemäß § 71 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) ist ein Jugendhilfeausschuss zu bilden. Es handelt sich hierbei um einen beschließenden Ausschuss nach § 51 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) i. V. m. § 5 der Hauptsatzung des Landkreises Börde.

 

§ 3 der Satzung des Landkreises Börde für das Jugendamt regelt die Zusammensetzung des Jugendhilfeausschusses.

 

Dem Jugendhilfeausschuss gehören fünfzehn "stimmberechtigte Mitglieder" einschließlich des Vorsitzenden an. Die stimmberechtigten Mitglieder werden durch den Kreistag für die Dauer seiner Wahlperiode gewählt. Für jedes stimmberechtigte Mitglied ist ein Stellvertreter zu wählen.

 

Als stimmberechtigte Mitglieder gehören dem Jugendhilfeausschuss folgende Personen an:

 

1. neun Mitglieder, die durch den Kreistag aus dem Kreis seiner Mitglieder entsprechend der Sitzverteilung oder aus dem Kreis in der Jugendhilfe erfahrener Frauen und Männer gewählt werden,

 

2. sechs Mitglieder, die auf Vorschlag der im Bereich des Landkreises wirkenden und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe zu wählen sind. Ein Drittel dieser Sitze soll an Träger der freien Jugendhilfe, die im Bereich der Jugendarbeit tätig sind, vergeben werden.

 

Die nach Nummer 1 zu bestimmenden Personen, werden gemäß § 47 Abs. 1 KVG LSA in der Weise gebildet, dass die von der Vertretung festgelegten Sitze auf die Vorschläge der Fraktionen der Vertretung entsprechend dem Verhältnis der Mitgliederzahl der einzelnen Fraktionen zur Mitgliederzahl aller Fraktionen verteilt werden. Dabei erhält jede Fraktion zunächst so viele Sitze, wie sich für sie ganze Zahlen ergeben. Die danach zu vergebenden Sitze, sind in der Reihenfolge der höchsten Zahlenbruchteile, die sich bei der Berechnung nach Satz 1 ergeben, auf die Fraktionen zu verteilen.

 

 

Bei der Sitzberechnung ergab sich die folgende Sitzverteilung:

 

 

Fraktion der CDU:3 Sitze

Fraktion der AfD:2 Sitze

Fraktion der SPD:1 Sitz

Fraktion DIE LINKE:1 Sitz

Fraktion UWG:1 Sitz

Fraktion der FDP:1 Sitz

 

 

Die Wahl der Mitglieder aus den Fraktionen richtet sich nach § 56 KVG LSA.

Gemäß § 56 Abs. 3 KVG LSA werden Wahlen nur in gesetzlich ausdrücklich genannten Fällen durchgeführt. Sie werden geheim mit Stimmzetteln vorgenommen, es kann offen gewählt werden, wenn kein Mitglied widerspricht.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Höhe der gesamten finanziellen Auswirkungen:

 

Produkt:

 

Planmäßig: Die erforderlichen Mittel sind im Produkt eingeplant.

Überplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind teilweise im Produkt eingeplant, eine Deckung erfolgt durch:

Außerplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind nicht eingeplant.

Erläuterungen:

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Erläuterungen:

 

 


Anlagen:

 

- Satzung des Landkreises Börde für das Jugendamt

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Satzung des Landkreises Börde für das Jugendamt (103 KB)    
Stammbaum:
0012/BLR/2019   Bildung des Jugendhilfeausschusses - Wahl der stimmberechtigten Mitglieder aus den Reihen des Kreistages -   Büro Landrat   Beschlussvorlage
012/BLR/2019-1   Wahl der stellvertretenden stimmberechtigten Mitglieder des Jugendhilfeausschusses aus den Reihen des Kreistages auf Vorschlag der Fraktion der CDU   Büro Landrat   Beschlussvorlage