Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Verfahrensbeteiligte:
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag wählt auf Vorschlag der Fraktion der CDU die Stellvertreter der stimmberechtigten Mitglieder des Jugendhilfeausschusses aus den Reihen des Kreistages:
HerrnMichael Heiligtagals Stellvertreter für Frau Anett Dippe,
HerrnStefan Müllerals Stellvertreter für Herrn Frank Nase,
HerrnHans-Werner Kraulals Stellvertreter für Herrn Michael Webel.
Sachdarstellung, Begründung:
Gemäß § 3 der Satzung des Landkreises Börde für das Jugendamt (Jugendamt-Satzung) werden die stimmberechtigten Mitglieder des Jugendhilfeausschusses für die Wahlzeit des Kreistages von diesem gewählt.
Gemäß § 71 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) ist ein Jugendhilfeausschuss zu bilden. Es handelt sich hierbei um einen beschließenden Ausschuss nach § 51 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) i. V. m. § 5 der Hauptsatzung des Landkreises Börde.
§ 3 der Satzung des Landkreises Börde für das Jugendamt regelt die Zusammensetzung des Jugendhilfeausschusses.
Dem Jugendhilfeausschuss gehören fünfzehn "stimmberechtigte Mitglieder" einschließlich des Vorsitzenden an. Die stimmberechtigten Mitglieder werden durch den Kreistag für die Dauer seiner Wahlperiode gewählt. Für jedes stimmberechtigte Mitglied ist ein Stellvertreter zu wählen.
Als stimmberechtigte Mitglieder gehören dem Jugendhilfeausschuss folgende Personen an:
1. neun Mitglieder, die durch den Kreistag aus dem Kreis seiner Mitglieder entsprechend der Sitzverteilung oder aus dem Kreis in der Jugendhilfe erfahrener Frauen und Männer gewählt werden,
2. sechs Mitglieder, die auf Vorschlag der im Bereich des Landkreises wirkenden und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe zu wählen sind. Ein Drittel dieser Sitze soll an Träger der freien Jugendhilfe, die im Bereich der Jugendarbeit tätig sind, vergeben werden.
Die nach Nummer 1 zu bestimmenden Personen wurden inklusive Vertreter bereits auf der konstituierenden Sitzung des Kreistages am 03.07.2019 gewählt. Die Fraktion der CDU konnte zu diesem Zeitpunkt für die genannten Vertreter noch keine Stellvertreter benennen. Die Wahl der Stellvertreter steht daher noch aus.
Finanzielle Auswirkungen:
Personelle Auswirkungen:
Anlagen:
- Satzung des Landkreises Börde für das Jugendamt
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