Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 976/Abf/2013  

 
 
Betreff: Feststellung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebes "Abfallentsorgung" zum 31.12.2012 Entlastung der Betriebsleitung für das Wirtschaftsjahr 2012
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Peters Betriebsleitung
Peters Betriebsleitung
Kluge Vorsitzender des Betriebsausschusses
Bezüglich:
834/Abf/2012
Federführend:EB Abfallentsorgung Bearbeiter/-in: Schulze, Sieglinde
Beratungsfolge:
5. WP Betriebsausschuss "Abfallentsorgung" LK Börde Vorberatung
10.09.2013 
ordentliche Sitzung des Betriebsausschusses "Abfallentsorgung" ungeändert beschlossen  (976/Ab/2013)  
5. WP Kreisausschuss LK Börde Vorberatung
11.09.2013 
68. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses zur Kenntnis genommen   
5. WP Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
18.09.2013 
32. ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde ungeändert beschlossen  (976/Abf/2013)
Anlagen:
Endg Bericht EAB 2012 mit AGB(0)

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt:

 

1.                  Die Feststellung des durch den Wirtschaftsprüfer Herrn Georg-Rainer Rätze, Magdeburg geprüften Jahresabschlusses zum 31.12.2012

 

1.1.               Bilanzsumme                                                                                                  15.162.214,61 €

 

1.1.1.              Aktivseite

              A. Anlagenvermögen                                                                                           30.013,96 €

              B. Umlaufvermögen                                                                                    15.131.118,47 €

              c. Rechnungsabgrenzungsposten                                                                 1.082,18 €

 

1.1.2. Passivseite

              A. Eigenkapital                                                                                          206.560,38 €

              B. Rückstellungen                                                                                    14.223.755,10 €

              C. Verbindlichkeiten                                                                                          731.628,06 €

              D. Rechnungsabgrenzungsposten                                                                     271,07 €

 

 

 

1.2.               Jahresgewinn                                                                                          64.839,46

 

1.2.1.              Summe der Erträge                                                                                    10.996.795,16

1.2.2.              Summe der Aufwendungen                                                                       10.931.955,70

 

2.               Die Verwendung des Jahresgewinnes

 

Der Jahresgewinn in Höhe von 1.441,00 wird zur Einstellung in Rücklagen verwendet und in Höhe von 63.398,46 auf neue Rechnung vorgetragen.

 

3.                  Die Entlastung der Betriebsleitung

 

Die Betriebsleitung wird für das Wirtschaftsjahr 2012 entlastet.

 

Sachdarstellung, Begründung:

Sachdarstellung, Begründung:

 

Das Eigenbetriebsrecht (§ 18 Eigenbetriebsgesetz, § 6 Eigenbetriebsverordnung) verpflichtet die Betriebsleitung für den Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres einen aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und dem Anhang bestehenden Jahresabschluss sowie einen Lagebericht aufzustellen.

 

Bei der Erstellung des Jahresabschlusses werden die eigenbetrieblichen und handelsrechtlichen Vorschriften in Anwendung gebracht.

 

Auf Vorschlag des Betriebsausschusses vom 31.01.2013 (Beschluss-Nr.: 901/Abf/2013) und mit der Zustimmung des Fachdienstes Rechnungsprüfung des Landkreises Börde wurde der Wirtschaftsprüfer Herr Georg-Rainer Rätze, Magdeburg  mit der Wirtschaftsprüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes zum 31.12.2012 sowie mit der Prüfung nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) beauftragt.

 

Die Beauftragung erfolgte durch die Betriebsleiterin des Eigenbetriebes am 27.02.2013.

 

Die Prüfungshandlungen fanden in den Monaten Juli und August 2013 in den Geschäftsräumen des Eigenbetriebes statt.

 

Gegenstand der Prüfung waren die Buchführung, der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2012 und der Lagebericht des Eigenbetriebes für das Wirtschaftsjahr 2012. Diese wurden daraufhin geprüft, ob die gesetzlichen Vorschriften zur Rechnungslegung und die ergänzenden Regelungen der Betriebssatzung beachtet wurden. Der Lagebericht wurde zusätzlich daraufhin geprüft, ob er mit dem Jahresabschluss im Einklang steht und insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Eigenbetriebes vermittelt. Dabei wurde auch geprüft, ob die Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dargestellt sind.

 

Die Prüfung umfasste die Beurteilung der angewandten Bilanzierungs-, Bewertungs- und Gliederungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Betriebsleitung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes.

 

Im Rahmen der Wirtschaftsprüfung wurde u. a. die Angemessenheit des rechnungslegungs-bezogenen internen Kontrollsystems des Eigenbetriebes geprüft.

 

Als Schwerpunkte wurden festgelegt:

 

-          Werthaltigkeit der Forderungen,

-          Vollständigkeit und Bewertung der Rückstellungen,

-          die Umsatzerlöse sowie

-          die Materialaufwendungen.

 

Die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung erfolgte unter Zugrundlegung des Fragekatalogs zur Prüfung nach § 53 HGrG.

 

Die Bilanzsumme zum 31.12.2012 beträgt 15.162.214,61 € (Vorjahr: 14.376.513,53 €).

 

Der Eigenbetrieb schließt das Wirtschaftsjahr 2012 mit einem Jahresgewinn in Höhe von insgesamt 64.839,46 € (Vorjahr: 587.903,33 €) ab.

Der Jahresgewinn des Wirtschaftsjahres 2012 setzt sich wie folgt zusammen:

 

 

01.01.-31.12.2012

 

Vorjahr

Gewinn aus der Abfallgebührenwirtschaft

66.368,57 €

595.034,95 €

Verlust aus dem Betrieb gewerblicher Art

-1.529,11 €

-7.131,62 €

Jahresgewinn gesamt

64.839,46 €

587.903,33 €

 

Es wird vorgeschlagen, den Jahresgewinn 2012 in Höhe von 1.441,00 € zur Einstellung in Rücklagen zu verwenden und in Höhe von 63.398,46 € auf neue Rechnung vorzutragen.

 

Die Prüfung des Jahresabschlusses 2012 hat zu keinen Einwendungen geführt.

 

Der Jahresabschluss enthält einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk und vermittelt nach Überzeugung der Wirtschaftsprüfungskanzlei „unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes“.  Der Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Eigenbetriebes und stellt die Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar. 

 

Laut Feststellungen des Wirtschaftsprüfers haben sich keine Besonderheiten ergeben, die für die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der Betriebsleitung von Bedeutung sind.

 

Der Bericht über die Prüfung des Lageberichtes und des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr vom 01. Januar 2012 bis zum 31. Dezember 2012 des Landkreises Börde „Eigenbetrieb Abfallentsorgung“ Wolmirstedt liegt als Anlage bei.

 

 

Anlagen:

Anlagen:

 

Bericht des Wirtschaftsprüfers Georg-Rainer Rätze zur Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2012 bis zum 31. Dezember 2012 des Landkreises Börde „Eigenbetrieb Abfallentsorgung“ Wolmirstedt

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Endg Bericht EAB 2012 mit AGB(0) (814 KB)    
Stammbaum:
834/Abf/2012   Feststellung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebes "Abfallentsorgung" zum 31.12.2011 Entlastung der Betriebsleitung für das Wirtschaftsjahr 2011   EB Abfallentsorgung   Beschlussvorlage
976/Abf/2013   Feststellung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebes "Abfallentsorgung" zum 31.12.2012 Entlastung der Betriebsleitung für das Wirtschaftsjahr 2012   EB Abfallentsorgung   Beschlussvorlage