Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Beschlussvorschlag: Der Kreistag beschließt:
1. Die Feststellung des durch den Wirtschaftsprüfer Herrn Georg-Rainer Rätze, Magdeburg geprüften Jahresabschlusses zum 31.12.2012
1.1. Bilanzsumme 15.162.214,61 €
1.1.1. Aktivseite A. Anlagenvermögen 30.013,96 € B. Umlaufvermögen 15.131.118,47 € c. Rechnungsabgrenzungsposten 1.082,18 €
1.1.2. Passivseite A. Eigenkapital 206.560,38 € B. Rückstellungen 14.223.755,10 € C. Verbindlichkeiten 731.628,06 € D. Rechnungsabgrenzungsposten 271,07 €
1.2. Jahresgewinn 64.839,46 €
1.2.1. Summe der Erträge 10.996.795,16 € 1.2.2. Summe der Aufwendungen 10.931.955,70 €
2. Die Verwendung des Jahresgewinnes
Der Jahresgewinn in Höhe von 1.441,00 € wird zur Einstellung in Rücklagen verwendet und in Höhe von 63.398,46 € auf neue Rechnung vorgetragen.
3. Die Entlastung der Betriebsleitung
Die Betriebsleitung wird für das Wirtschaftsjahr 2012 entlastet.
Sachdarstellung, Begründung:
Das Eigenbetriebsrecht (§ 18 Eigenbetriebsgesetz, § 6 Eigenbetriebsverordnung) verpflichtet die Betriebsleitung für den Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres einen aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und dem Anhang bestehenden Jahresabschluss sowie einen Lagebericht aufzustellen.
Bei der Erstellung des Jahresabschlusses werden die eigenbetrieblichen und handelsrechtlichen Vorschriften in Anwendung gebracht.
Auf Vorschlag des Betriebsausschusses vom 31.01.2013 (Beschluss-Nr.: 901/Abf/2013) und mit der Zustimmung des Fachdienstes Rechnungsprüfung des Landkreises Börde wurde der Wirtschaftsprüfer Herr Georg-Rainer Rätze, Magdeburg mit der Wirtschaftsprüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes zum 31.12.2012 sowie mit der Prüfung nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) beauftragt.
Die Beauftragung erfolgte durch die Betriebsleiterin des Eigenbetriebes am 27.02.2013.
Die Prüfungshandlungen fanden in den Monaten Juli und August 2013 in den Geschäftsräumen des Eigenbetriebes statt.
Gegenstand der Prüfung waren die Buchführung, der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2012 und der Lagebericht des Eigenbetriebes für das Wirtschaftsjahr 2012. Diese wurden daraufhin geprüft, ob die gesetzlichen Vorschriften zur Rechnungslegung und die ergänzenden Regelungen der Betriebssatzung beachtet wurden. Der Lagebericht wurde zusätzlich daraufhin geprüft, ob er mit dem Jahresabschluss im Einklang steht und insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Eigenbetriebes vermittelt. Dabei wurde auch geprüft, ob die Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dargestellt sind.
Die Prüfung umfasste die Beurteilung der angewandten Bilanzierungs-, Bewertungs- und Gliederungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Betriebsleitung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes.
Im Rahmen der Wirtschaftsprüfung wurde u. a. die Angemessenheit des rechnungslegungs-bezogenen internen Kontrollsystems des Eigenbetriebes geprüft.
Als Schwerpunkte wurden festgelegt:
- Werthaltigkeit der Forderungen, - Vollständigkeit und Bewertung der Rückstellungen, - die Umsatzerlöse sowie - die Materialaufwendungen.
Die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung erfolgte unter Zugrundlegung des Fragekatalogs zur Prüfung nach § 53 HGrG.
Die Bilanzsumme zum 31.12.2012 beträgt 15.162.214,61 € (Vorjahr: 14.376.513,53 €).
Der Eigenbetrieb schließt das Wirtschaftsjahr 2012 mit einem Jahresgewinn in Höhe von insgesamt 64.839,46 € (Vorjahr: 587.903,33 €) ab. Der Jahresgewinn des Wirtschaftsjahres 2012 setzt sich wie folgt zusammen:
Es wird vorgeschlagen, den Jahresgewinn 2012 in Höhe von 1.441,00 € zur Einstellung in Rücklagen zu verwenden und in Höhe von 63.398,46 € auf neue Rechnung vorzutragen.
Die Prüfung des Jahresabschlusses 2012 hat zu keinen Einwendungen geführt.
Der Jahresabschluss enthält einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk und vermittelt nach Überzeugung der Wirtschaftsprüfungskanzlei „unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes“. Der Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Eigenbetriebes und stellt die Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.
Laut Feststellungen des Wirtschaftsprüfers haben sich keine Besonderheiten ergeben, die für die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der Betriebsleitung von Bedeutung sind.
Der Bericht über die Prüfung des Lageberichtes und des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr vom 01. Januar 2012 bis zum 31. Dezember 2012 des Landkreises Börde „Eigenbetrieb Abfallentsorgung“ Wolmirstedt liegt als Anlage bei.
Anlagen:
Bericht des Wirtschaftsprüfers Georg-Rainer Rätze zur Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2012 bis zum 31. Dezember 2012 des Landkreises Börde „Eigenbetrieb Abfallentsorgung“ Wolmirstedt
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