Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Herr Dr. Daehre bat Herrn Bredthauer zu begründen, warum zwischen dem Hauptwahltermin und dem Stichwahltermin 4 Wochen liegen.
Herr Bredthauer begründete wie folgt: Mit der Frage, ob ein früherer Stichwahltermin möglich sei, hat sich die Verwaltung ausführlich beschäftigt. Nach den gesetzlichen Vorschriften muss die Stichwahl am 2. bis 4. Sonntag nach der Hauptwahl stattfinden. Der 2. Sonntag (24.07.2011) ist rechtlich unmöglich, da aufgrund der Bekanntmachungsregelungen eine rechtzeitige Bekanntmachung nicht erfolgen kann. Dieser Termin scheidet demnach aus. Theoretisch möglich wäre der 3. Sonntag (31.07.2011), jedoch muss hier berücksichtigt werden, dass innerhalb von zwei Tagen 200 Wahlniederschriften aus 13 Gemeinden kontrolliert werden müssten. Am 13.07.2011 müsste sowohl eine Sitzung des Kreiswahlausschusses als auch des Kreistages einberufen werden. Der Druck der Wahlunterlagen (Stimmzettel, Briefwahlunterlagen) könnte dann nach dem Kreistag in Auftrag gegeben werden. Die Verteilung an die Gemeinden wäre frühestens ab 18.07.2011 möglich. Unter Berücksichtigung des Postweges hätte der Wähler noch 7 Tage Zeit für seine Entscheidung und die Rücksendung der Wahlunterlagen. Auch die Ferienzeit wurde bei dieser Terminplanung berücksichtigt. Zu Beginn der Ferien werden viele Wahlberechtigte 2-3 Wochen verreisen. Diese könnten bei einer Stichwahl am 31.07.2011 von der Möglichkeit der Briefwahl keinen Gebrauch machen. Bei dem vorgeschlagenen Termin 07.08.2011 würde voraussichtlich mehr Wahlberechtigten die Möglichkeit gegeben sein, sich an der Briefwahl zu beteiligen. Die Stichwahl auf den 07.08.2011 festzulegen wäre somit sachgerechter und würde dem Wähler mehr entgegen kommen.
Herr Dr. Daehre fragte nach Alternativvorschlägen seitens der Kreistagsmitglieder. Diese gab es jedoch nicht.
Beschluss:
Der Kreistag bestimmte den Termin der Wahl zur Landrätin/zum Landrat auf Sonntag, den 10.07.2011
sowie den Termin für eine eventuelle Stichwahl auf Sonntag, den 07.08.2011.
Die Wahlzeit für die Wahl zur Landrätin/zum Landrat bestimmte der Kreistag für den Zeitraum von 08:00 bis 18:00 Uhr.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: einstimmig Ablehnung: keine Enthaltung: keine
Die Vorlage wurde zum Beschluss Nr. 622/BKT/2011 erhoben. |
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