Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Herr Mühlisch erklärt, dass die Bundesregierung auf Grund der
Europäischen Richtlinie noch in diesem Jahr beabsichtigt ein neues
Kreislaufwirtschaftsgesetz beschließen zu lassen, welches das bisherige
Kreislaufwirtschafts-/Abfallgesetz ersetzen soll. Er stellt den Resolutionsentwurf zum zukünftigen
Kreislaufwirtschaftsgesetz, welcher im Kreistag zum Zweck der Weiterleitung an
einzelne Bundestagsabgeordnete und die Bundesregierung, beschlossen werden
soll, vor. Herr Fischer meint, dass es jetzt schon private Sammler gibt und fragt,
ob dies gestattet oder illegal ist. Herr Mühlisch antwortet, dass zwischen den gewerblichen Sammlungen und
Sammlungen für den guten Zweck, insbesondere die Schuh- und Kleidersammlung
unterschieden werden muss. Gewerbliche Sammlungen gehen normalerweise nicht.
Wenn aber die privaten Unternehmen, die Schrott annehmen, ein Reisegewerbe
haben, ist dies ausreichend dafür. Es wird einstimmig die Empfehlung abgegeben, die Resolution, die durch
die Kommunalen Spitzenverbände erarbeitet wurde, an den Kreistag zur Beschlussfassung
weiterzuleiten. |
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