Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Wahl eines dem Kreistag angehörenden "weiteren Mitgliedes" des Verwaltungsrates der Kreissparkasse Börde  

 
 
19. ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde
TOP: Ö 5.11
Gremium: 5. WP Kreistag Landkreis Börde Beschlussart: zurückgezogen
Datum: Mi, 02.03.2011 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:30 - 17:20
Raum: - Sitzungsräume -
Ort: Landkreis Börde, Verwaltungsgebäude, Gerikestraße 104, 39340 Haldensleben
599/BKT/2011 Wahl eines dem Kreistag angehörenden "weiteren Mitgliedes" des Verwaltungsrates der Kreissparkasse Börde
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Kluge, J.
Bredthauer
Federführend:Büro Kreistag/Wahlen Bearbeiter/-in: Kluge, Janina

Frau Kaatz erklärte, dass aufgrund der neuen Fraktionsstärken die Berechnungen ergaben, dass zwischen der CDU und der FUWG ein Sitz auszulosen sei

 

Frau Kaatz erklärte, dass aufgrund der neuen Fraktionsstärken die Berechnungen ergaben, dass zwischen der CDU und der FUWG ein Sitz auszulosen sei.

 

Herr Kanngießer stellte den Standpunkt seiner Fraktion zu der Vorlage dar. Er wunderte sich über die erhaltenen Schreiben vom 20.01.2011 bzw. 25.01.2011 zur Neubesetzung der Gremien seitens der Verwaltung und des Präsidiums. In einem Telefonat mit dem Büro Kreistag bzw. am Rande der Kreisausschusssitzung teilte er bereits mit, eine andere Rechtsauffassung zu haben, insbesondere zu begründen mit den §§ 11 und 14 Sparkassengesetz des Landes Sachsen-Anhalt. Die Fraktion beauftragte ihn, den Finanzminister unter Mitteilung der Rechtsmeinung anzuschreiben. Nach § 11 Abs. 1 SpkG LSA werden die Mitglieder des Verwaltungsrates für die Dauer der gesamten Wahlperiode gewählt. Der Finanzminister bestätigte dies. Das Verfahren zur Bildung von Ausschüssen ist hier lediglich anzuwenden, wenn sich der Verwaltungsrat konstituiert. Weiterhin verweist der Finanzminister auf § 14 SpkG LSA, wonach die Unabhängigkeit der Mitglieder gesichert wird, welche auch durch Veränderung der Fraktionsgrößen nicht angetastet werden darf. Er geht davon aus, dass die Verwaltung die Vorlage zurückzieht und die Zusammensetzung in der Weise bestehen bleibt.

 

Herr Bredthauer wies darauf hin, dass die Verwaltung durch den Kreistagsvorsitzenden aufgrund des Fraktionswechsels von Herrn Lortz mit der Neuberechnung der Sitzverteilung beauftragt wurde. Dies erfolgte im Ergebnis mit den entsprechenden Schreiben an die Fraktionen, in welchen diese aufgefordert wurden, eine Stellungnahme abzugeben. Die SPD-Fraktion gab keine ab. Es wurde erwartet, dass spätestens nach Erstellung der Vorlage eine schriftliche Stellungsnahme erfolge. Herr Bredthauer verwies auf den letzten Kreisausschuss, als Herr Kanngießer mitteilte, das Finanzministerium mit der Bitte um Mitteilung der Rechtsauffassung angeschrieben zu haben und Herr Bredthauer erwiderte, dass nach Eingang der Antwort des Finanzministeriums er darum bitte, diese zur Verfügung zu stellen. Das erfolgte nicht. Der Vorlage ist zu entnehmen, dass die SPD ein Vorschlagsrecht, kein Mitglied verloren hat. Grundlage für die Vorlage ist das Ausscheiden eines Mitgliedes der SPD-Fraktion. Dazu gab es bisher keine Äußerungen.

 

Herr Kanngießer sieht kein Handlungsbedarf hierfür. Keine Fraktion sollte in die Lange versetzt werden, Vorlagen der Verwaltung juristisch zu prüfen, sondern darauf vertrauen können, dass diese dem geltenden Recht entsprechen. Er fragte hypothetisch, was geschehen wäre, wenn nicht entdeckt worden wäre, dass das Sparkassengesetz andere Regelungen enthält. Die Vorlage hätte von der Verwaltung zurückgezogen werden müssen.

 

Herr Bredthauer erklärte, über die Vorlage hätte nur abgestimmt werden müssen, wenn Herr Zahn oder Herr Kanngießer bekundet hätten, aus dem Verwaltungsrat auszuscheiden.

 

Herr Kanngießer sah nach wie vor keinen Handlungsbedarf hier eine Änderung herbeizuführen. Er scheidet als Mitglied nicht aus.

 

Herr Zahn äußerte, dass seit Mitte Januar der Verwaltung die §§ 11, 14 SpkG LSA bekannt seien. Er sieht dies als taktischen Schachzug der Verwaltung an, die Fraktion schriftlich zu drängen, einen Namen zu benennen. Auch er zieht seinen Sitz im Verwaltungsrat nicht zurück.

 

Herr Geisthardt gab zu Bedenken, dass hiermit der Verwaltung unterstellt würde, den Kreistag zu linken. Nach dem Sparkassengesetz gibt es keine Abwahl. Jedoch finden sich die Mehrheitsverhältnisse im Kreistag auch in allen anderen Ausschüssen wieder. Appelliert an die Moral und als Akt der politischen „Sauberkeit“ sollten die Mitglieder der SPD-Fraktion noch einmal darüber nachdenken.

 

Frau Brakebusch erinnerte an ein Gespräch zwischen ihr und Herrn Zahn Mitte Januar, bei dem auch er noch nicht wusste, ob er als Mitglied ausscheiden müsse. Man sollte der Verwaltung keine Böswilligkeit unterstellen. Wenn das Gesetz es so vorgibt, bleibe es eben bei der derzeitigen Besetzung.

 

Herr Schindler bekräftigte, dass Demokratie nicht bedeute, die Mehrheit könne alles entscheiden und machen, was sie will. Zu Beginn der Legislaturperiode gab es im Jugendhilfeausschuss eine ähnliche Situation. Herr Bredthauer sagte damals, die Bestimmung des Vorsitzenden und dessen Stellvertreter stünde nach den Mehrheitsverhältnissen der CDU-Fraktion zu. Es kostete eine Menge Kraft aufzuklären, dass für den Jugendhilfeausschuss andere Regelungen gelten. Es fand sich ein Kompromiss, dass Herr Telschow als Vorsitzender und er selbst als dessen Stellvertreter gewählt wurden. Jedoch sollte untergejubelt werden, dass Vorsitz und Stellvertreter der CDU-Fraktion zustehen.

 

Herr Bredthauer erinnerte daran, dass der Kreistag einvernehmlich die Regelung zur Verteilung der Ausschussvorsitze beschloss, auch für den Jugendhilfeausschuss.

Herr Bredthauer bat darum, wenn Kritik angebracht werde, dann auf sachlicher Grundlage. Die Unterstellung, die SPD-Fraktion linken zu wollen, wies er konsequent zurück. Gegenüber Herrn Kanngießer äußerte er, dass die Fraktion nicht aufgefordert wurde, einen Vorschlag zu unterbreiten, sondern eine Stellungnahme mit der Rechtsauffassung abzugeben einschließlich der Aussage, dass keiner aus dem Verwaltungsrat ausscheide. Dann wäre dies erledigt gewesen.

Herr Bredthauer erklärte, dass sich die Vorlage mit den heutigen Erklärungen als gegenstandslos erwiesen habe.

Frau Kaatz bestätigte dies.

Beschlussvorschlag: