Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Herr Schindler bekundete, dass das Müll- und Gleichberechtigungsproblem zu einem Wahrheitsproblem geworden sei. Er richtete die Frage an den Landrat, wie lange er so weitermachen wolle. Nach wie vor heißt es, die 7,5 Mio. EUR Überschüsse stammen aus den Gebühren der Bürger des Altkreises Ohrekreis. Dies sei nicht die Wahrheit. Das Landesverwaltungsamt schreibt als Begründung, die Überschüsse seien hauptsächlich aus Fördermittelzahlungen des Landes für Deponierekultivierung. Nachweislich sind aber nur 1,6 Mio. Euro Fördermittel geflossen. Es bleibt die Frage, wie sich 1,6 zu 7,5 Mio. EUR vermehren. Entweder lüge das Landesverwaltungsamt oder der Landrat habe falsche Angaben über die Herkunft der Mittel gemacht. In der Kreistagssitzung am 08.12.2011 spitzte Herr Schindler seine wiederholten Fragen nach den Zahlungsströmen zu, mit der Frage, wo die Müllmillionen seien, woraufhin Herr Bredthauer antwortete, dass diese Fragen mehrfach beantwortet wurden. Herr Schindler erklärte, dass dies nicht der Wahrheit entspräche. Er forderte Herrn Landrat Webel auf, der Öffentlichkeit das Gegenteil zu beweisen. Es sei nach allen Indizien sicher, dass die 7,5 Mio. Euro aus Mülleinfuhren in den Ohrekreis stammen. Es gibt keinen Grund, das Geld einseitig an die Gebührenzahler im Norden auszuschütten und gleichzeitig allen Gebührenzahlern die Risikolast der Deponien des Ohrekreises aufzuerlegen. Es gibt 5 Jahre nach der Kreisgebietsreform keinen Grund, Bürger des Landkreises in die 1. und 2. Klasse zu teilen. Er richtete die Frage an die Kreistagsmitglieder, ob erst Dioxin in den Grundwassermessschächten ankommen muss, um aufzuwachen. Der Unterschied zwischen Nord und Süd würde mit dieser Satzung von 44 % auf 67 % steigen.
Zur Herstellung der Gleichberechtigung stellte Herr Schindler folgenden Änderungsantrag:
Der § 3 b wird sinngemäß geändert in „Die Erstattung von 32,37 EUR je Einwohner/Einwohnergleichwert, welche im Jahr 2010 im Entsorgungsgebiet Nord gezahlt wurde, soll im Jahr 2011 in gleicher Höhe im Entsorgungsgebiet Süd gezahlt werden. Für gewerblich genutzte Grundstücke gilt das entsprechend mit einem Betrag i. H. v. 24,63 EUR.“ Der § 3 c entfällt. Die frei werdenden Mittel durch die geringere Anzahl von Bürgern im Entsorgungsgebiet Süd können auf den nächsten Kalkulationszeitraum vorgezogen werden oder zur weiteren Reduzierung der Grundgebühr der Biotonne eingesetzt werden.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 1 Ablehnung: mehrheitlich Enthaltung: 10
Somit wurde der Änderungsantrag abgelehnt. Beschluss:
Der Kreistag beschloss die „Erste Satzung zur Änderung der Satzung des Landkreises Börde über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung (Abfallgebührensatzung – AGS) vom 26. November 2009 (Erste Änderungssatzung). Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: mehrheitlich Ablehnung: 1 Enthaltung: 2
Die Vorlage wurde zum Beschluss Nr. 585/Abf/2011 erhoben. |
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