Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Haushaltssatzung des Landkreises Börde für das Haushaltsjahr 2011  

 
 
18. ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde
TOP: Ö 5.1 Beschluss:520/20/2010
Gremium: 5. WP Kreistag Landkreis Börde Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 08.12.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:45
Raum: - Sitzungsräume -
Ort: Landkreis Börde, Verwaltungsgebäude, Gerikestraße 104, 39340 Haldensleben
520/20/2010 Haushaltssatzung des Landkreises Börde für das Haushaltsjahr 2011
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bäker
Kluge
Federführend:Finanzverwaltungsamt Beteiligt:Dezernat II
Bearbeiter/-in: Bäker, Ines  Dezernat III
   Dezernat IV

Herr Dr

 

Herr Dr. Zander bedankte sich für die gute Zusammenarbeit zwischen dem Städte- und Gemeindebund und der Kreisverwaltung, insbesondere hinsichtlich des Senkens der Hebesätze der Kreisumlage auf 33,3 %.

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Herr Dettmer bat um Aufklärung bzgl. des Kaufes der Grundstücke Hubertushöhe i. H. v. 25.000 EUR sowie Eilsleben i. H. v. 20.000 EUR.

 

Dezernent III, Herr Hoeft, informierte darüber, dass es sich um die Sekundarschule Eilsleben in Trägerschaft des Landkreises handele. Diese gehört der Gemeinde Eilsleben und soll 2012 in das Eigentum des Landkreises übergehen. Hierzu sind 2011 vorbereitende Maßnahmen, wie Vermessungen, notwendig, die diese Kosten verursachen.

 

Zur Position Hubertushöhe im Haushaltsplan ergänzte der Dezernent I, Herr Kluge, dass es nach der Kreisgebietsreform ein neues Herangehen beim Hohen Holz gibt. Es besteht das Interesse, das gesamte Gebiet attraktiver zu machen. Ein Schritt dabei war die würdige Gestaltung des Gedenksteins an der Birkenquelle. Zum Hohen Holz gehört auch Hubertushöhe. Das Interesse der Bevölkerung daran wurde deutlich bei der Volksstimme-Befragung. Viele Bürgerinnen und Bürger haben sich dazu bekannt, die Einrichtung zu erhalten. Der Landkreis macht aus finanzieller Sicht kein Geschäft, aber vielleicht entsteht ein Nutzen für die Bürger. Das Modell beinhaltet, das Objekt zu erwerben, damit auch ein Mitspracherecht hinsichtlich der Nutzung ermöglicht wird. Dann soll eine private Initiative genutzt werden. Auch schon bei der konzeptionellen Vorbereitung. Die Grundfrage für die Verwaltung lautet: soll dem weiteren Verfall noch 10 Jahre zugeschaut werden oder sollen Möglichkeiten erschlossen und genutzt werden. Eine weitere Rolle spielen die Themen Sicherheit und Ordnung sowie Fragen der Bauordnung und Gefahrenabwehr, die für den Landkreis von Bedeutung sind.

Die Wahrscheinlichkeit, dass der Landkreis bei einer Ersatzvornahme auf den Kosten sitzen bleibt, ist erheblich. Aus der Sicht der Verwaltung sollte die Position im Haushalt bleiben, da sie eine Verhandlungsgrundlage darstellt.

 

Frau Brakebusch pflichtete dem bei. Hubertushöhe sollte dem Bürger wieder zugänglich gemacht werden. Beim damaligen Verkauf i. H. v. einer DM hätte ein Rückkaufsrecht des Landkreises vorbehalten werden müssen.

 

Herr Kanngießer rechtfertigte den Verkauf im Jahr 1994. Eine wirtschaftliche Betreibung war nicht möglich, was die Insolvenz der heutigen Betreiber zeige. Der Kreistag damals war sich über die schwierigen Startbedingungen eines Betreibers einig. Daher erfolgte der Verkauf i. H. v. einer DM.

 

Herr Dettmer stellte in Frage, ob der Kauf wirklich notwendig sei, da es sich um eine freiwillige Aufgabe handele. Möglicherweise kämen dann auch andere Objekte bzw. Initiativen in Betracht.

Im Namen der SPD Fraktion stellte Herr Dettmer den Antrag, einen Sperrvermerk an dieser Stelle im Haushaltsplan anzubringen, bis ein Nutzungskonzept mit den entsprechenden Risiken vorliegt.

 

Herr Schubert erachtet es als sinnvoll, das Hohe Holz und Hubertushöhe wieder zusammenzuführen. Die Wirtschaftlichkeit sollte sicherlich betrachtet werden. Jedoch werden mit dem Wald mittlerweile auch Einnahmen erzielt, was zum damaligen Zeitpunkt nicht der Fall war.

 

Herr Landrat Webel bat um Zustimmung zum Haushaltsplan ohne Sperrvermerk, da Hubertushöhe und der landkreiseigene Wald in einer Hand liegen sollten. So kann der Landkreis Herr des Verfahrens sein, um Nutzungen zu vermeiden, die nicht gewollt sind.

 

Es wurde über den Antrag der SPD Fraktion wie folgt abgestimmt:

 

Zustimmung:   14

Ablehnung:      mehrheitlich

Enthaltung:      keine

 

Herr Keindorff forderte trotzdem ein Konzept der Verwaltung über die zukünftige Nutzung nach dem Kauf.

Der Kreistag wird nach dem Kauf über die Nutzung informiert.

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Kreistag beschloss die Haushaltssatzung des Landkreises Börde für das Haushaltsjahr 2011 und ermächtigte den Landrat zur Abwicklung des Haushaltsplanes 2011.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:   mehrheitlich

Ablehnung:      keine

Enthaltung:      1

 

Die Vorlage wurde zum Beschluss Nr. 520/20/2010 erhoben.

 

Herr Landrat Webel bedankte sich bei den Kreistagsmitgliedern für die Zustimmung zum Haushaltsplan sowie bei der Verwaltung für die Erarbeitung.

Der Kreistagsvorsitzende schloss sich dem an.