Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 520/20/2010  

 
 
Betreff: Haushaltssatzung des Landkreises Börde für das Haushaltsjahr 2011
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bäker
Kluge
Federführend:Finanzverwaltungsamt Beteiligt:Dezernat II
Bearbeiter/-in: Bäker, Ines  Dezernat III
   Dezernat IV
Beratungsfolge:
5. WP Kultur- und Sozialausschuss LK Börde Vorberatung
27.10.2010 
ordentliche Sitzung des Kultur- und Sozialausschusses    
5. WP Umwelt- und Wirtschaftsausschuss LK Börde Vorberatung
26.10.2010 
ordentliche Sitzung des Umwelt- und Wirtschaftsausschusses    
5. WP Kreisausschuss LK Börde Vorberatung
06.10.2010 
36. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses zur Kenntnis genommen   
5. WP Jugendhilfeausschuss LK Börde Vorberatung
11.10.2010 
ordentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses    
5. WP Kreisausschuss LK Börde Vorberatung
03.11.2010 
37. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses zur Kenntnis genommen   
5. WP Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
08.12.2010 
18. ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde ungeändert beschlossen  (520/20/2010)
Anlagen:
2010-11-15 - 2 Entwurf HH-Plan 2011

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt die Haushaltssatzung des Landkreises Börde für das Haushaltsjahr 2011 und ermächtigt den Landrat zur Abwicklung des Haushaltsplanes 2011.

Sachdarstellung, Begründung:

Sachdarstellung, Begründung:

 

Der Haushaltsplanentwurf 2011 des Landkreises wurde auf der Grundlage der Ergebnisse des Jahres 2009 und der Erfahrungen bei der Haushaltsdurchführung 2010 unter Berücksichtigung zu erwartender Veränderungen erstellt.

 

Da vom Land noch keine endgültigen Orientierungszahlen für das Jahr 2011 vorliegen, wurden die Einnahmen aus dem FAG geschätzt.

 

Die Hebesätze der Kreisumlage wurden auf Grund der veränderten Berechnungsgrundlagen (Berücksichtigung der Einnahmen der Gemeinden zu 100 %) auf 33,3 % reduziert. Die absoluten Einnahmen aus der Kreisumlage bleiben gegenüber dem Jahr 2010 gleich.

 

Die Personalkosten bleiben trotz der Tariferhöhungen konstant, da die Mehrausgaben durch Entlastungen durch die Altersteilzeit und den geplanten Stellenabbau gedeckt werden können.

 

In der Zuführung an den Vermögenshaushalt sind neben den Ausgaben für die Tilgung auch die Ausgaben für weitere Investitionen enthalten.

 

Die Investitionspauschale wurde im Vermögenshaushalt zur Finanzierung der dringendsten Investitionen eingesetzt.

 

Die Baumaßnahmen für zwei Sekundarschulen (Sekundarschulzentrum Haldensleben und Puschkin-Schule Oschersleben), für die Fördermittel aus dem Schulbauprogramm des Landes beantragt wurden, sind für 2011 neu im Haushaltsplan veranschlagt.

 

Die Maßnahmen, die mit Mitteln aus dem Konjunkturpaket II im Jahr 2011 durchgeführt werden sollen, wurden in den Haushaltsplan eingestellt.

 

Für Investitionen an Kreisstraßen werden dem Eigenbetrieb Straßenbau und –unterhaltung Mittel in Höhe von 2,0 Mio. EUR zur Verfügung gestellt.

 

Zur Finanzierung der dringendsten Maßnahmen im Vermögenshaushalt wurde eine Rücklagenentnahme in Höhe von 5.393,2 TEUR eingestellt. Durch den Einsatz der Rücklage ist keine Kreditaufnahme erforderlich.

 

 

 

 

Anlagen:

Anlagen:

 

Entwurf des Haushaltsplanes 2011

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2010-11-15 - 2 Entwurf HH-Plan 2011 (2474 KB)