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Auszug - Feststellung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebes "Abfallentsorgung" zum 31.12.2009 Entlastung der Betriebsleitung für das Wirtschaftsjahr 2009  

 
 
ordentliche Sitzung des Betriebsausschusses Abfallentsorgung
TOP: Ö 4.1 Beschluss:540/Abf/2010
Gremium: 5. WP Betriebsausschuss "Abfallentsorgung" LK Börde Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 18.11.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:25
Raum: Beratungsraum Kommunalservice Landkreis Börde AöR
Ort: Schwimmbadstraße 2a, 39326 Wolmirstedt
540/Abf/2010 Feststellung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebes "Abfallentsorgung" zum 31.12.2009 Entlastung der Betriebsleitung für das Wirtschaftsjahr 2009
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:
Peters Betriebsleitung
Mühlisch
Federführend:EB Abfallentsorgung Bearbeiter/-in: Schulze, Sieglinde

Herr Mühlisch stellt Herr Nuretinoff von der PwC Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsge-sellschaft Magdeburg vor und bittet ihn gleichzeitig, den Mitgliedern des Betriebsausschus-ses die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31

Herr Mühlisch stellt Herrn Nuretinoff von der PwC Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Magdeburg vor und bittet ihn gleichzeitig, die Prüfungsergebnisse zu erläutern.

 

Er erläutert die Grundlagen, die Gegenstand der Prüfungen sind: 

 

-          Buchführung

-          Jahresabschluss

-          Lagebericht und

-          die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung sowie der wirtschaftlichen Verhältnisse,

unter

-          Beachtung der gesetzlichen Vorschriften zur (GO LSA, EigBG LSA, HGB) handelsrechtlichen Jahresabschlussprüfung

-          Beachtung der vom IDW festgestellten Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung  und die Vorschriften des § 53 Abs. 1 HGrG (IDW PS 720).

 

Weiterhin geht er auf die wesentlichen Geschäftsvorfälle und bilanziellen Maßnahmen des Jahres 2009 ein und macht Ausführungen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen im Eigenbetrieb.

 

Wesentliche Geschäftsvorfälle und bilanziellen Maßnahmen in 2009 waren:

 

-          der Beschluss über die Konzeption für die Organisation und Durchführung der öffentlichen Abfallentsorgung im Landkreis Börde (Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung vereinheitlicht zum 01. Januar 2009 – Verringerung der Umsatzerlöse um T€ 966,

-          die Darlehensvergabe aus Vorjahren an die Abfallentsorgungsgesellschaft „Untere Ohre“ mbH (Stand 31.12.2009 T€ 548),

-          die Gebührenüberdeckung Vorjahre im EG „Nord“ T€ 7.566; Auszahlung in 2010 und 2011,

-          die Rückstellung für die Rekultivierung und Nachsorge wurde in Höhe von T€ 358 in Anspruch genommen.

 

Er führt die sonstigen wichtigen Sachverhalte für die Überwachung des Eigenbetriebes auf und weist auf bedeutsame Feststellungen hin:

 

-          es besteht bilanzielle Überschuldung zum 31. Dezember 2009 in Höhe von T€ 608 und

-          eine Vereinheitlichung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden für Verpflichtungen zur Rekultivierung und Deponienachsorge im Jahr 2010 sind notwendig

 

und stellt sie in Form einer Tabelle bilanziell dar. Weiterhin erläutert er die Ertragslage mit der Gewinn- und Verlustrechnung.

 

Abschließend erklärt Herr Nuretinoff, dass es bei der Prüfung gemäß § 53 HGrG zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung zur Geschäftsführungsorganisation,                      -instrumentarium und –tätigkeit keinen Anlass zu Beanstandungen gibt.

 

Bei der Durchführung der Prüfung des Jahresabschlusses 2009 hat sich folgendes Gesamtprüfungsergebnis ergeben:

 

Bei der Prüfung der Rechnungslegung wurde festgestellt, dass die Buchführung geordnet, beweiskräftig und der Jahresabschluss und der Lagebericht zutreffend sind. Der Jahresabschluss entspricht dem Gesetz und gibt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes wieder.

 

Im Lagebericht sind die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung angegeben. Mit Datum vom 13. September 2010 konnte ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt werden.

 

Herr Mühlisch bedankt sich bei Herrn Nuretinoff für die Ausführungen.

 

Frau Peters fügt zwei Anmerkungen zum Jahresabschluss hinzu.

1. Das Rechnungsprüfungsamt erteilte dem Jahresabschluss 2009 am 08.11.2010 einen uneingeschränkten Feststellungsvermerk.

2. Bei der von Herrn Nuretinoff genannten bilanziellen Überschuldung des Eigenbetriebes handelt es sich um einen Bilanzverlust, der sich aus dem Jahresverlust der Abfallgebührenwirtschaft und aus dem Gewinn Betrieb gewerblicher Art zusammensetzt. Die Kostenunterdeckung wird  mit der neuen Kalkulation ausgeglichen, so dass die bilanzielle Überschuldung 2010-2012 begradigt wird.

 

Herr Stier

Lt. dem neuen Bilanzmodernisierungsgesetz bestehen gewisse Risiken bei der Bewertung von Rückstellungen. Bedeutet das für den Eigenbetrieb, dass die vorhandenen Überschüsse komplett gezahlt werden müssen?

 

Herr Nuretinoff

Insbesondere bei Rückstellungen muss zukünftig der gesamte Erfüllungsbetrag zurückgestellt werden, den man in 20-30 Jahren braucht. D. h. alle Kosten und Preissteigerungen, die in den nächsten 20-30 Jahren anstehen, müssen entsprechend schon jetzt bei der Rückstellungsbewertung berücksichtigt werden.

 

Frau Peters weist darauf hin, diese Angelegenheit differenzierter zu betrachten. Das Eine sind bilanzielle Instrumentarien und das, was kalkuliert wird, ist die gebührenrechtliche Seite. Sollte es bei der Nachbewertung von Rückstellungen nach der neuen gesetzlichen Lage zu einer Überdeckung kommen, bilanziell gesehen, führt dies nicht automatisch dazu, dass kommunalabgabenrechtlich diese Überdeckungen zurück zu geben sind.

 

Herr Mühlisch stellt die Vorlage zur Abstimmung.

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Betriebsausschuss beschließt:

1.                  die Feststellung des durch die Pricewaterhouse Coopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Magdeburg geprüften Jahresabschluss zum 31.12.2009

1.1.       Bilanzsumme                                                                         21.051.596,49  

1.1.1.   Aktivseite

A. Anlagenvermögen                                                                    758.089,71  

B. Umlaufvermögen                                                                20.291.117,97  

C. Rechnungsabgrenzungsposten                                                 2.388,81  

1.1.2.    Passivseite

A. Eigenkapital                                                                            - 607.653,09  

B. Rückstellungen                                                                     21.116.138,78  

C. Verbindlichkeiten                                                                     542.047,08  

D. Rechnungsabgrenzungsposten                                                  1.063,72         

1.2. Jahresverlust                                                                                  - 648.903,12  

1.2.1. Summe der Erträge                                                                     9.841.113,07  

1.2.2. Summe der Aufwendungen                                                        10.490.016,19  

2.        die Verwendung des Jahresverlustes

           Der Jahresverlust in Höhe von 648.903,12 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.

3.        die Entlastung der Betriebsleitung

Die Betriebsleitung wird für das Wirtschaftsjahr 2009 entlastet.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

Zustimmung: elf         

Ablehnung:    keine

Enthaltung:    keine

 

Die Vorlage wurde zum Beschluss 540/Abf/2010 erhoben.