Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Herr Mühlisch stellt Herrn Nuretinoff von der PwC Aktiengesellschaft
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Magdeburg vor und bittet ihn gleichzeitig, die
Prüfungsergebnisse zu erläutern. Er erläutert die Grundlagen, die Gegenstand der Prüfungen sind: -
Buchführung -
Jahresabschluss -
Lagebericht und -
die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung sowie der
wirtschaftlichen Verhältnisse, unter -
Beachtung der gesetzlichen Vorschriften zur (GO
LSA, EigBG LSA, HGB) handelsrechtlichen Jahresabschlussprüfung -
Beachtung der vom IDW festgestellten Grundsätze
ordnungsgemäßer Abschlussprüfung und die
Vorschriften des § 53 Abs. 1 HGrG (IDW PS 720). Weiterhin geht er auf die wesentlichen Geschäftsvorfälle und bilanziellen
Maßnahmen des Jahres 2009 ein und macht Ausführungen zu den wirtschaftlichen
Verhältnissen im Eigenbetrieb. Wesentliche Geschäftsvorfälle und bilanziellen Maßnahmen in 2009 waren: -
der Beschluss über die Konzeption für die
Organisation und Durchführung der öffentlichen Abfallentsorgung im Landkreis
Börde (Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung vereinheitlicht zum
01. Januar 2009 – Verringerung der Umsatzerlöse um T€ 966, -
die Darlehensvergabe aus Vorjahren an die
Abfallentsorgungsgesellschaft „Untere Ohre“ mbH (Stand 31.12.2009
T€ 548), -
die Gebührenüberdeckung Vorjahre im EG
„Nord“ T€ 7.566; Auszahlung in 2010 und 2011, -
die Rückstellung für die Rekultivierung und
Nachsorge wurde in Höhe von T€ 358 in Anspruch genommen. Er führt die sonstigen wichtigen Sachverhalte für die Überwachung des
Eigenbetriebes auf und weist auf bedeutsame Feststellungen hin: -
es besteht bilanzielle Überschuldung zum 31.
Dezember 2009 in Höhe von T€ 608 und -
eine Vereinheitlichung der Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden für Verpflichtungen zur Rekultivierung und Deponienachsorge
im Jahr 2010 sind notwendig und stellt sie in Form einer Tabelle bilanziell dar. Weiterhin erläutert
er die Ertragslage mit der Gewinn- und Verlustrechnung. Abschließend erklärt Herr Nuretinoff, dass es bei der Prüfung gemäß § 53
HGrG zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung zur Geschäftsführungsorganisation, -instrumentarium und
–tätigkeit keinen Anlass zu Beanstandungen gibt. Bei der Durchführung der Prüfung des Jahresabschlusses 2009 hat sich folgendes
Gesamtprüfungsergebnis ergeben: Bei der Prüfung der Rechnungslegung wurde
festgestellt, dass die Buchführung geordnet, beweiskräftig und der
Jahresabschluss und der Lagebericht zutreffend sind. Der Jahresabschluss
entspricht dem Gesetz und gibt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes wieder. Im Lagebericht sind die Chancen und Risiken
der künftigen Entwicklung angegeben. Mit Datum vom 13. September 2010 konnte
ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt werden. Herr Mühlisch bedankt sich bei
Herrn Nuretinoff für die Ausführungen. Frau Peters fügt zwei
Anmerkungen zum Jahresabschluss hinzu. 1. Das Rechnungsprüfungsamt erteilte dem Jahresabschluss 2009 am
08.11.2010 einen uneingeschränkten Feststellungsvermerk. 2. Bei der von Herrn Nuretinoff genannten bilanziellen Überschuldung des
Eigenbetriebes handelt es sich um einen Bilanzverlust, der sich aus dem Jahresverlust
der Abfallgebührenwirtschaft und aus dem Gewinn Betrieb gewerblicher Art
zusammensetzt. Die Kostenunterdeckung wird mit der neuen Kalkulation ausgeglichen, so
dass die bilanzielle Überschuldung 2010-2012 begradigt wird. Herr Stier Lt. dem neuen Bilanzmodernisierungsgesetz bestehen gewisse Risiken bei
der Bewertung von Rückstellungen. Bedeutet das für den Eigenbetrieb, dass die
vorhandenen Überschüsse komplett gezahlt werden müssen? Herr Nuretinoff Insbesondere bei Rückstellungen muss zukünftig der gesamte Erfüllungsbetrag
zurückgestellt werden, den man in 20-30 Jahren braucht. D. h. alle Kosten und
Preissteigerungen, die in den nächsten 20-30 Jahren anstehen, müssen entsprechend
schon jetzt bei der Rückstellungsbewertung berücksichtigt werden. Frau Peters weist
darauf hin, diese Angelegenheit differenzierter zu betrachten. Das Eine sind
bilanzielle Instrumentarien und das, was kalkuliert wird, ist die
gebührenrechtliche Seite. Sollte es
bei der Nachbewertung von Rückstellungen nach der neuen gesetzlichen Lage zu
einer Überdeckung kommen, bilanziell gesehen, führt dies nicht automatisch dazu,
dass kommunalabgabenrechtlich diese Überdeckungen zurück zu geben sind. Herr Mühlisch stellt die Vorlage zur Abstimmung. Beschlussvorschlag: Der Betriebsausschuss beschließt: 1.
die Feststellung des durch die
Pricewaterhouse Coopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Magdeburg geprüften Jahresabschluss zum 31.12.2009 1.1. Bilanzsumme 21.051.596,49 € 1.1.1. Aktivseite A. Anlagenvermögen 758.089,71 € B. Umlaufvermögen 20.291.117,97 € C.
Rechnungsabgrenzungsposten 2.388,81 € 1.1.2. Passivseite A. Eigenkapital - 607.653,09 € B. Rückstellungen 21.116.138,78 € C. Verbindlichkeiten 542.047,08 € D.
Rechnungsabgrenzungsposten 1.063,72 € 1.2. Jahresverlust - 648.903,12 € 1.2.1. Summe der Erträge 9.841.113,07 € 1.2.2. Summe der Aufwendungen 10.490.016,19 € 2. die Verwendung des Jahresverlustes Der Jahresverlust in Höhe von 648.903,12 € wird auf neue Rechnung vorgetragen. 3. die Entlastung der Betriebsleitung Die
Betriebsleitung wird für das Wirtschaftsjahr 2009 entlastet. Abstimmungsergebnis: einstimmig Zustimmung: elf Ablehnung: keine Enthaltung: keine Die Vorlage wurde zum Beschluss 540/Abf/2010 erhoben. |
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