Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
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Herr Bredthauer unterrichte die
Kreisausschussmitglieder über die Finanzierung von Maßnahmen zur Sanierung des
FFH – Gebietes „Olbe – Bebertal“. Es wurde ein Fördermittelantrag
gestellt, die Fördermittelbestätigung wurde ebenfalls schon erteilt. Die
ausgeschriebenen Leistungen wurden jedoch nicht fristgerecht erbracht. Dies hat
zur Folge, dass die Verwaltung diese Fördermittel nicht zum notwendigen
Stichtag abrechnen könne und demzufolge den Fördermittelanteil nicht bekäme. Die
Maßnahmen müssen aber durchgeführt werden. Das bedeutet wiederum, dass die
Verwaltung wegen des Fördermittelanteils in die Vorfinanzierung gehen muss. Das ist jedoch unbedenklich, da die Verwaltung den Fördermittelanteil im
Jahr 2011 erstattet bekommt. Es handelt sich hierbei also um eine
Zwischenfinanzierung. Herr Eichler erkundigte sich,
ob in der Förderung die Wehrbergwiese
mit inbegriffen ist. Herr Bredthauer bestätige dies. _ Herr Kanngießer hinterfragte, wie
damit umzugehen sei, wenn ein Anbieter nach dem Zuschlag vom Landkreis sein
Angebot nicht einhält und mehr Kosten verursacht als veranschlagt. Er wollte in
Erfahrung bringen, ob diese Unternehmer schadensersatzpflichtig gemacht werden
können. Herr Bredthauer entgegnete, das
dies, wenn es zu vertragswidrigen Mehrkosten kommen sollte, eine Option des
Reagierens wäre. Beschluss: Der Kreisausschuss beschloss die überplanmäßige Ausgabe von 26.088,12
Euro aus den Rücklagen zu genehmigen. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: mehrheitlich Ablehnung: keine Enthaltung: eine Die Vorlage wurde zum Beschluss Nr. 528/70/2010 erhoben. |
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