Sachdarstellung, Begründung:
Auf Antragstellung vom 12.01.2009, aktualisiert zum
30.04.2009, erhielt der Landkreis gemäß der Richtlinie über die Gewährung von
Zuwendungen zur Förderung von Naturschutz- und Landschaftspflegeprojekte in
Sachsen-Anhalt (ELER) am 30.04.2009 einen Zuwendungsbescheid (Anlage) durch Anteilsfinanzierung für den
Bewilligungszeitraum vom 11.05.2009 bis 30.11.2011 für eine nicht rückzahlbare
Zuwendung in Höhe von bis zu
244.292,72 €. Die Mittel
sind zweckgebunden und entsprechend des Antrages, beruhend auf Kostenschätzungen, für das
Projekt zur Vorbereitung von praktischen Maßnahmen - Biotoppflege und
Sanierung im FFH – Gebiet
„Olbe- und Bebertal südlich von Haldensleben“ (FFH0048LSA
– EU - Gebietsnr.: 3734-301) einzusetzen.
Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt nach dem Erstattungsprinzip.
In der Praxis werden die Rechnungen an den Landkreis gestellt und durch diesen
beglichen. Der Landkreis reicht als Nachweis die Zahlungsanforderung und die
entsprechenden Rechnungen (im Original und eine Kopie) sowie dazugehörige
Zahlungsbelege (Kontoauszug in Kopie) beim Landesverwaltungsamt ein. Erst nach
Vorlage dieser Belege erfolgt die Rückzahlung.
Nach der Ausschreibung der Ingenieurleistungen sowie der genehmigten
Sachausgaben und der daraus resultierenden Änderungsmeldung erhielt der
Landkreis am 07.12.2009 einen Änderungsbescheid (Anlage) in Höhe von 206.565,80
€. Für das Jahr 2009 waren
9.781,80 € vorgesehen. Für 2010 wurden 87.977,12 € sowie für das
Jahr 2011 108.806,88 € auf der Grundlage von Kostenschätzungen für die
praktischen Biotoppflegemaßnahmen bewilligt.
Auf der Grundlage der ersten Begehungen der einzelnen Projektflächen wurden im
Januar 2010 die Biotoppflegemaßnahmen (Kopfbaumpflege, Entbuschung und Mahd)
ausgeschrieben. Im Januar und Februar konnten nur die Kopfbaumpflegemaßnahmen
durchgeführt werden, weil die beauftragte Firma, die die Entbuschung und die
Mahd ausführen sollte, den Auftrag zurückgab.
Die Entbuschung und die Mahd wurden im September nochmals ausgeschrieben.
Im Ergebnis dieser Ausschreibungen erhöhte sich das Auftragsvolumen gegenüber
den ursprünglichen Kostenschätzungen. Eine Änderungsmitteilung (Anlage) zum
Fördermittelantrag ist dem Landesverwaltungsamtes mit Datum vom 21.09.2010
zugegangen. Diese Änderungen konnten nicht im Haushalt des Landkreises Börde
für 2010 geplant werden.
Das Landesverwaltungsamt kann im Haushaltsjahr 2010
nur die Ausgaben erstatten, für die Rechnungen bis spätestens 30.09.2010
vorgelegt werden.
Es ist davon auszugehen, dass einige Leistungen erst nach dem 30.09.
fertiggestellt und abgerechnet werden. Die Erstattung der Auslagen für diese
Rechnungen kann durch das Landesverwaltungsamt erst im Jahr 2011 erfolgen.
Im Haushaltsplan 2010 sind in der Haushaltsstelle des Verwaltungshaushaltes
12000 63200 nur 99.700,00 € eingeplant worden.
Der Landkreis muss aber mit 125.788,12 € in Vorleistung gehen.
Aus diesem Grund ist eine überplanmäßige Ausgabe
gegenüber dem Haushaltsplan 2010 von 26.088,12
€ notwendig. 93.762,84 € werden nach Prüfung der Rechnungen vom Land 2010 zurückgezahlt.
Die Gesamtausgaben des Projektes erhöhen sich nicht.